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   LG Bielefeld, 02.12.2016 - 23 T 584/16   

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https://dejure.org/2016,63850
LG Bielefeld, 02.12.2016 - 23 T 584/16 (https://dejure.org/2016,63850)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 02.12.2016 - 23 T 584/16 (https://dejure.org/2016,63850)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 02. Dezember 2016 - 23 T 584/16 (https://dejure.org/2016,63850)
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  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 136/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Ergänzung der Begründung

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.12.2016 - 23 T 584/16
    Mängel in der Antragsbegründung werden im gerichtlichen Verfahren mit Wirkung für die Zukunft geheilt, wenn die Behörde - wie hier - auf richterlichen Hinweis ihre Darlegung ergänzt, dadurch die Lücken des Haftantrages schließt und der Betroffene dazu Stellung nehmen kann (BGH, InfAusl 2014, 384; FGPrax 2011, 318 - 319).
  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 307/10

    Abschiebungshaft: Nicht mitgeteilter Wechsel des Aufenthaltsortes als Haftgrund

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.12.2016 - 23 T 584/16
    Der nicht angezeigte Aufenthaltswechsel nach Ablauf der Ausreisefrist begründet die Vermutung, dass die Abschiebung ohne die Inhaftnahme erschwert oder vereitelt wird (BGH, InfAuslR 2012, 98).
  • BGH, 11.02.2016 - V ZB 24/14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer angeordneten Sicherungshaft mangels

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.12.2016 - 23 T 584/16
    Die Haft ist auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken (vgl. BGH Beschluss vom 11.02.2016 - V ZB 24/14).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2007 - 11 S 1684/07

    Zuständigkeit des Bundesamtes für Konkretisierung und Wechsel des Zielstaates der

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.12.2016 - 23 T 584/16
    Eine Abschiebung in einen anderen als den im Bescheid des Bundesamtes vom 06.07.2016 bezeichneten Staat - hier Polen - hätte zudem erst erfolgen dürfen, wenn durch das BAMF eine entsprechende Konkretisierung auf dieses im Bescheid vom 06.07.2016 nicht ausdrücklich bezeichnete Land erfolgt wäre (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, InfAuslR 2009, 40; VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2008, 32-33).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2008 - 2 L 12/08

    Rechtswidrigkeit der Abschiebung in einen anderen Staat als in den in der

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.12.2016 - 23 T 584/16
    Eine Abschiebung in einen anderen als den im Bescheid des Bundesamtes vom 06.07.2016 bezeichneten Staat - hier Polen - hätte zudem erst erfolgen dürfen, wenn durch das BAMF eine entsprechende Konkretisierung auf dieses im Bescheid vom 06.07.2016 nicht ausdrücklich bezeichnete Land erfolgt wäre (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, InfAuslR 2009, 40; VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2008, 32-33).
  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 79/15

    Abschiebehaftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Asylantragstellers

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.12.2016 - 23 T 584/16
    Ein etwaiger Verstoß gegen die Verpflichtung aus Art. 36 Abs. 1 Buchst. b Satz 3 WÜK führt nur dann zur Rechtswidrigkeit der Haftanordnung, wenn der Betroffene darlegt, dass das Verfahren bei pflichtgemäßer Belehrung und Benachrichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (BGH, InfAuslR 2016, 108).
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