Rechtsprechung
LG Bielefeld, 07.02.2018 - 16 O 24/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen eines Produktes als diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät) zur diätetischen Behandlung von Herpes-Simplex-Viren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 07.02.2018 - 16 O 24/17
- OLG Hamm - 4 U 49/18 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.10.2008 - I ZR 51/06
Priorin
Auszug aus LG Bielefeld, 07.02.2018 - 16 O 24/17
Eine bilanzierte Diät dient dann der Ernährung von Patienten mit einem speziellen medizinisch bedingten Nährstoffbedarf, wenn sie zur Deckung dieses Bedarfs bestimmt ist und sich, wie sich aus § 1 Abs. 2 Nr. 2 DiätV ergibt, auch für diesen Ernährungszweck eignet (BGH, NJW-RR 2009, 110 - Priorin -).Dafür ist nach der Rechtsprechung in der Regel eine nach allgemeinen Grundsätzen veröffentlichte, randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie, die durch ihre Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist, jedenfalls ausreichend (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 110 - Priorin - OLG Düsseldorf, BeckRS 2013, 15865; OLG Frankfurt/M, GRUR-RR 2016, 257).
- OLG Düsseldorf, 10.07.2012 - 20 U 233/11
Anforderungen an den Nachweis der Wirksamkeit eines diätethischen Lebensmittels
Auszug aus LG Bielefeld, 07.02.2018 - 16 O 24/17
Dafür ist nach der Rechtsprechung in der Regel eine nach allgemeinen Grundsätzen veröffentlichte, randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie, die durch ihre Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist, jedenfalls ausreichend (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 110 - Priorin - OLG Düsseldorf, BeckRS 2013, 15865; OLG Frankfurt/M, GRUR-RR 2016, 257). - OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 6 U 56/15
Irreführende Bezeichnung eines Lebensmittels als ergänzende bilanzierte Diät; …
Auszug aus LG Bielefeld, 07.02.2018 - 16 O 24/17
Dafür ist nach der Rechtsprechung in der Regel eine nach allgemeinen Grundsätzen veröffentlichte, randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie, die durch ihre Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist, jedenfalls ausreichend (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 110 - Priorin - OLG Düsseldorf, BeckRS 2013, 15865; OLG Frankfurt/M, GRUR-RR 2016, 257).