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LG Bielefeld, 07.06.2017 - 3 O 27/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer analogen Anwendung der §§ 92, 93 ZPO im Erinnerungsverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Halle, 25.01.2000 - 14 T 562/99
Auszug aus LG Bielefeld, 07.06.2017 - 3 O 27/16
Eines sofortigen Anerkenntnis im Sinne des §§ 93 ZPO bedarf es bei der vorliegenden analogen Anwendung auf das Kostenfestsetzungsverfahren nicht, da der Kostenfestsetzungsbeschluss unabhängig von der Tatsache ergeht, ob der Kostenschuldner sich dem Antrag durch Anerkenntnis anschließt oder schweigt (Vgl. LG Halle MDR 2000, 480).
- AG Bünde, 20.11.2020 - 5 C 344/19
Erinnerungsrecht, Kostenrecht
In den Gründen führte die zuständige Rechtspflegerin unter Verweis auf die Entscheidung des Landgerichts Bielefeld vom 07.06.2017, Az.: 3 O 27/16, (lediglich) aus, dass die Kosten des Erinnerungsverfahrens nicht zwingend gemäß § 91 ZPO der in der Hauptsache unterlegenen Partei aufzuerlegen wären.Die seitens des Landgerichts Bielefeld in der Entscheidung vom 07.06.2017 (Az.: 3 O 27/16) vertretene Auffassung, die Kosten des Erinnerungsverfahrens seien in analoger Anwendung des § 93 ZPO gegeneinander aufzuheben, wenn der Erinnerungsgegner der eingelegten Erinnerung nicht entgegentritt, vermag das zur hiesigen Entscheidung berufene Gericht weder nachzuvollziehen noch zu teilen.
- LG Frankfurt/Main, 11.01.2021 - 14 O 145/20
Abhilfebeschluss muss Kostenentscheidung beinhalten!
c) Auch sind §§ 92 Abs. 1 Satz 1 1.Alt., 93 ZPO nicht mit der Folge analog anzuwenden, dass Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht erstattungsfähig wären (so aber LG Halle, Beschl. v. 25.1.2000 - 14 T 562/99, MDR 2000, 480; dem folgend LG Bielefeld, Beschl. v. 7.6.2017 - 3 O 27/16, BeckRS 2017, 134124).