Rechtsprechung
LG Bielefeld, 08.11.2016 - 15 O 63/16 |
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Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Im Abmahnverfahren (vorgerichtlich) muss ein Verband keine Namen von Mitgliedern bekannt geben
Besprechungen u.ä.
- anwalt.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Im Abmahnverfahren (vorgerichtlich) muss ein Verband keine Namen von Mitgliedern bekannt geben
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 08.11.2016 - 15 O 63/16
- OLG Hamm, 23.02.2017 - 4 W 102/16