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   LG Bielefeld, 10.07.2012 - 15 O 70/12   

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LG Bielefeld, 10.07.2012 - 15 O 70/12 (https://dejure.org/2012,52221)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 10.07.2012 - 15 O 70/12 (https://dejure.org/2012,52221)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - 15 O 70/12 (https://dejure.org/2012,52221)
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  • OLG Jena, 03.08.2005 - 2 U 142/05

    Provisionsanspruch des Maklers ; Abschluss eines Maklervertrages; Persönliche

    Auszug aus LG Bielefeld, 10.07.2012 - 15 O 70/12
    Dem folgt das Gericht im Grundsatz, ohne dabei zu verkennen, dass diese Auffassung nicht unumstritten ist (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2011, 18 U 94/10, BeckRS 2011, 04913; OLG Jena NJW-RR 2005, 1509, 1510).
  • OLG München, 04.02.2010 - 24 U 471/09

    Maklerlohnanspruch: Ausschluss bei inhaltlicher Inkongruenz von Kaufgelegenheit

    Auszug aus LG Bielefeld, 10.07.2012 - 15 O 70/12
    Es entspricht verbreiteter Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass (auch) in Fallgestaltungen der vorliegenden Art, die dadurch gekennzeichnet wird, dass beim Kaufpreis eine für den Auftraggeber günstige Abweichung vorliegt, die inhaltliche Kongruenz zweifelhaft ist (vgl. zuletzt OLG München MDR 2010, 615 f. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 17.01.2011 - 18 U 94/10

    Anforderungen an den Nachweis der Kausalität der Nachweistätigkeit für das

    Auszug aus LG Bielefeld, 10.07.2012 - 15 O 70/12
    Dem folgt das Gericht im Grundsatz, ohne dabei zu verkennen, dass diese Auffassung nicht unumstritten ist (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2011, 18 U 94/10, BeckRS 2011, 04913; OLG Jena NJW-RR 2005, 1509, 1510).
  • BGH, 13.12.2007 - III ZR 163/07

    Entstehen der Maklerprovision bei vorübergehender Aufgabe der Erwerbsabsicht des

    Auszug aus LG Bielefeld, 10.07.2012 - 15 O 70/12
    Denn auch in der Rechtsprechung des BGH wird die dem Auftraggeber günstige Abweichung im Preis durchaus als Ansatzpunkt gesehen, die inhaltliche Kongruenz anzuzweifeln (vgl. insbesondere NJW 2008, 651, 653: Preisnachlaß von ca. 15 % nicht so erheblich, als dass dadurch die notwendige Kongruenz des abgeschlossenen Vertrages mit der nachgewiesenen Gelegenheit in Frage gestellt wäre).
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