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   LG Bielefeld, 10.10.2019 - 011 Ns-216 Js 396/16-39/18   

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https://dejure.org/2019,42806
LG Bielefeld, 10.10.2019 - 011 Ns-216 Js 396/16-39/18 (https://dejure.org/2019,42806)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 10.10.2019 - 011 Ns-216 Js 396/16-39/18 (https://dejure.org/2019,42806)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 10. Oktober 2019 - 011 Ns-216 Js 396/16-39/18 (https://dejure.org/2019,42806)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • westfalen-blatt.de (Pressemeldung, 11.10.2019)

    Volksverhetzung: Haftstrafe für Rechtsextremen

In Nachschlagewerken

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus LG Bielefeld, 10.10.2019 - 11 Ns 39/18
    Dass sich aus der positiven Identifizierung mit dem Nationalsozialismus in besonderem Maße ein Aufstacheln zu Hass herleiten lässt, der von der Meinungsfreiheit nicht geschützt ist, ergibt sich auch aus der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Vereinbarkeit von § 130 Abs. 4 StGB mit Artikel 5 GG (BVerfG, Beschluss vom 04. November 2009 - 1 BvR 2150/08 -, BVerfGE 124, 300-347, Rn. 65).

    Der öffentliche Friede ist als ein Tatbestandsmerkmal zu verstehen, welches im Rahmen von § 130 Abs. 1 StGB nur noch die Funktion eines Korrektivs hat, da die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens bei Vorliegen der weiteren Tatbestandsmerkmale vermutet wird (vgl. Fischer, StGB, 66. Aufl. 2019, § 130 Rn. 14c; BVerfG, Beschluss vom 04. November 2009 - 1 BvR 2150/08 -, BVerfGE 124, 300-347, Rn. 94).

  • BGH, 26.07.2017 - 3 StR 437/16

    Volksverhetzung (Auffordern zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen; Abgrenzung vom

    Auszug aus LG Bielefeld, 10.10.2019 - 11 Ns 39/18
    1 2.Alt StGB, was ein ausdrückliches appelatives Einwirken auf andere voraussetzte (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 386, beck-online), lässt sich aber jedenfalls auch als Ausdruck von Hass deuten.
  • LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19

    Renate Künast darf auf Facebook als "Sondermüll", "Schlampe" und Schlimmeres

    Auszug aus LG Bielefeld, 10.10.2019 - 11 Ns 39/18
    Anders als in den von der Verteidigung angeführten jüngeren Urteilen (vgl. etwa LG Berlin, Beschluss vom 09. September 2019 - 27 AR 17/19 -, Rn. 7, juris), geht es aber vorliegend in erster Linie nicht um die Frage der Überspitzung von Kritik in der politischen Diskussion im Wege der Polemik und um die Abgrenzung zur Schmähkritik.
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

    Auszug aus LG Bielefeld, 10.10.2019 - 11 Ns 39/18
    Insbesondere darf Kritik darf auch pointiert, polemisch und überspitzt sein und ist im Zweifel noch nicht als Schmähkritik zu würdigen (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 2646/15 -, juris).
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