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LG Bielefeld, 14.12.2015 - 4 O 282/15 |
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- EuGH, 04.10.2011 - C-403/08
Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das …
Auszug aus LG Bielefeld, 14.12.2015 - 4 O 282/15
Ohne dieses Tätigwerden könnten die Gäste nämlich das ausgestrahlte Werk, obwohl sie sich innerhalb des Empfangsbereichs der genannten Sendung aufhalten, grundsätzlich nicht empfangen (EuGH, Urt. vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a., C-403/08 und C-429/08, Slg. 2011, I-9083, Randnr. 195).Ähnlich hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Übertragung durch Rundfunk gesendeter Werke durch den Inhaber einer Gastwirtschaft zu dem Zweck erfolgt, sich auf deren Frequentierung und damit letztlich auch auf ihre wirtschaftlichen Ergebnisse auszuwirken, und dazu geeignet ist (EuGH, Urteile SGAE, Randnr. 44, und Football Association Premier League u. a., Randnr. 205).
- OLG Frankfurt, 20.01.2015 - 11 U 95/14
Keine öffentliche Wahrnehmbarmachung von TV-Sendungen in einer Gaststätte, wenn …
Auszug aus LG Bielefeld, 14.12.2015 - 4 O 282/15
Soweit andere Maßnahmen - in Gestalt eines an der Tür aufgehängten Schildes und des Verweises anderer Gäste aus dem Lokal -es ermöglichen, dass lediglich der begrenzte Personenkreis das Fußballspiel wahrnehmen kann, kann dies genügen (OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2015, 05064).Der Umstand, dass die Spiele in einem öffentlichen Lokal während der üblichen Öffnungszeiten gezeigt wurde, ohne dass das Lokal abgeschlossen war, hat dabei nicht automatisch zur Folge, dass der Verfügungsbeklagten der Beweis obläge, dass sie die erforderlichen Maßnahmen zur Eingrenzung der Anwesenden getroffen hätte (OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2015, 05064).
- BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53
Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung
Auszug aus LG Bielefeld, 14.12.2015 - 4 O 282/15
So indiziert eine bereits begangene Rechtsverletzung die Wiederholungsgefahr (BGH, NJW 1954, 1682).
- LG Bielefeld, 23.03.2011 - 4 O 431/10
Schadenersatzansprüche und Unterlassungsansprüche bestehen bei öffentlicher …
Auszug aus LG Bielefeld, 14.12.2015 - 4 O 282/15
Bei den von der Verfügungsklägerin ausgestrahlten Spielberichterstattungen handelt es wegen der aufwändigen Begleitberichterstattung, der technischen Produktion sowie der Vor- und Nachbereitungsarbeiten um gemäß § 2 I Nr. 6 UrhG schutzfähige Filmwerke, hinsichtlich derer ihr ein eigenes Urheberrecht zusteht (LG Bielefeld, BeckRS 2011, 24901). - EuGH, 16.12.2009 - C-429/08
Murphy
Auszug aus LG Bielefeld, 14.12.2015 - 4 O 282/15
Ohne dieses Tätigwerden könnten die Gäste nämlich das ausgestrahlte Werk, obwohl sie sich innerhalb des Empfangsbereichs der genannten Sendung aufhalten, grundsätzlich nicht empfangen (EuGH, Urt. vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a., C-403/08 und C-429/08, Slg. 2011, I-9083, Randnr. 195). - EuGH, 02.06.2005 - C-89/04
EIN "PAY PER VIEW"-DIENST, DER IN DER SENDUNG VON FÜR DIE ALLGEMEINHEIT …
Auszug aus LG Bielefeld, 14.12.2015 - 4 O 282/15
In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof entschieden, dass die "Öffentlichkeit" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 eine unbestimmte Zahl potenzieller Leistungsempfänger bedeutet und ferner aus recht vielen Personen bestehen muss (EuGH, Urt. vom 2. Juni 2005, Mediakabel, C-89/04, Slg. 2005, I-4891, Randnr. 30, vom 14. Juli 2005, Lagardère Active Broadcast, C-192/04, Slg. 2005, I-7199, Randnr. 31, und SGAE, Randnrn. - EuGH, 14.07.2005 - C-192/04
Lagardère Active Broadcast - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - …
Auszug aus LG Bielefeld, 14.12.2015 - 4 O 282/15
In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof entschieden, dass die "Öffentlichkeit" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 eine unbestimmte Zahl potenzieller Leistungsempfänger bedeutet und ferner aus recht vielen Personen bestehen muss (EuGH, Urt. vom 2. Juni 2005, Mediakabel, C-89/04, Slg. 2005, I-4891, Randnr. 30, vom 14. Juli 2005, Lagardère Active Broadcast, C-192/04, Slg. 2005, I-7199, Randnr. 31, und SGAE, Randnrn. - BGH, 12.07.1974 - I ZR 68/73
Wiedergabe von Fernsehsendungen im Gemeinschaftsraum eines von einer Stiftung …
Auszug aus LG Bielefeld, 14.12.2015 - 4 O 282/15
Entscheidend wird auf den engen gegenseitigen Kontakt abgestellt, der bei den Beteiligten das Bewusstsein hervorruft, persönlich miteinander verbunden zu sein (BGH GRUR 1975, 33, 34).
- LG Bochum, 30.12.2019 - 8 O 57/19 Der notwendige engere persönliche Kontakt setzt aber voraus, dass es sich um einen überschaubaren Personenkreis handelt, dessen Mitglieder sich überhaupt persönlich kennen (LG Bielefeld, Urteil v. 14.12.2015- Az. 4 O 282/15 - beckRS).