Rechtsprechung
LG Bielefeld, 15.06.2015 - 8 O 47/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung von Schmerzensgeld für das Überfahren eines Fußes des Geschädigten mit einem Gabelstapler auf dem Betriebsgeländes des Beklagten; Anforderungen an das Bestehen einer Haftungsprivilegierung des Gabelstaplerfahrers gem. §§ 105, 106 SGB ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 15.06.2015 - 8 O 47/14
- OLG Hamm, 30.08.2016 - 9 U 140/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.11.2003 - VI ZR 13/03
Haftung des nicht auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätigen Unternehmers für …
Auszug aus LG Bielefeld, 15.06.2015 - 8 O 47/14
Aufgrund dessen ist die Haftung des Unternehmers auf die Fälle beschränkt, in denen diesen nicht nur eine Haftung wegen vermuteten Auswahl- oder Überwachungsverschuldens gemäß § 831 BGB, sondern eine eigene Verantwortlichkeit zur Schadensverhütung, etwa wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten oder Organisationsverschulden trifft (BGH, NJW 2004, 951; VersR 2005, 515).Entscheidend ist, ob den Arbeitgeber im Innenverhältnis zu dem Arbeitnehmer gemäß § 426 BGB ein Teil der Schadensersatzpflicht träfe, wenn ein Ausgleich im Innenverhältnis stattfände und die Gesamtschuld nicht aufgrund der Haftungsprivilegierung des Arbeitnehmers gestört wäre (BGH NJW 2004, 951).
- BGH, 11.01.2005 - VI ZR 34/04
Umfang der Haftung durch die Beschädigung einer Eisenbahnstrecke
Auszug aus LG Bielefeld, 15.06.2015 - 8 O 47/14
Aufgrund dessen ist die Haftung des Unternehmers auf die Fälle beschränkt, in denen diesen nicht nur eine Haftung wegen vermuteten Auswahl- oder Überwachungsverschuldens gemäß § 831 BGB, sondern eine eigene Verantwortlichkeit zur Schadensverhütung, etwa wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten oder Organisationsverschulden trifft (BGH, NJW 2004, 951; VersR 2005, 515). - BGH, 22.01.2008 - VI ZR 17/07
Tätigkeit eines Bauarbeiters und eines mit der Sicherung der Arbeiten …
Auszug aus LG Bielefeld, 15.06.2015 - 8 O 47/14
Entscheidend ist, dass es sich nicht lediglich um beziehungslos nebeneinander stehende, rein zufällig aufeinander treffende Tätigkeiten handelt, sondern die Tätigkeiten faktisch aufeinander bezogen oder miteinander verknüpft sind (…BGH a. a. O.; BGH NJW 2008, 2116). - BGH, 17.10.2000 - VI ZR 67/00
Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte
Auszug aus LG Bielefeld, 15.06.2015 - 8 O 47/14
Es ist hierfür nicht erforderlich, dass zwischen den Beteiligten eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit getroffen worden ist (BGH NJW 2001, 443).