Rechtsprechung
LG Bielefeld, 17.11.2010 - 23 T 119/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundlagen zur Festsetzung einer Kostenberechnung nach § 147 Abs. 2 Kostenordnung (KostO) für die notarielle Erstellung der Gesellschafterliste einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zur Anmeldung im Handelsregister; Voraussetzungen für das Vorliegen eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundlagen zur Festsetzung einer Kostenberechnung nach § 147 Abs. 2 Kostenordnung ( KostO ) für die notarielle Erstellung der Gesellschafterliste einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zur Anmeldung im Handelsregister; Voraussetzungen für das Vorliegen eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 17.11.2010 - 23 T 119/10
- OLG Hamm, 31.05.2012 - 15 W 687/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 252/00
Anfertigen einer Gesellschafterliste durch den Notar als gebührenfreies …
Auszug aus LG Bielefeld, 17.11.2010 - 23 T 119/10
Es muss darüber hinaus zum Pflichtenkreis des Notars gehören, also von ihm ohne besonderen Auftrag zur sachgemäßen Erledigung des Hauptgeschäfts auszuführen sein (…vgl. z. B. Korintenberg/Lappe, KostO, 18. Aufl. 2010, § 35 Rdnr. 4 f.; OLG Hamm, NZG 2002, 486; OLG Frankfurt a. M., NZG 2007, 919; LG Dortmund Beschluss vom 25.08.2010 9 T 266/10).Für die Fertigung der Gesellschafterliste einer GmbH zur Anmeldung zum Handelsregister galt schon bisher, dass eine Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO jedenfalls dann nicht entsteht, wenn der Notar nicht nur die Anmeldung entworfen, sondern auch den Gesellschaftsvertrag beurkundet hat (OLG Hamm NZG 2002, 486; OLG Frankfurt a. M., NZG 2007, 919).
- OLG Frankfurt, 05.07.2007 - 20 W 264/04
Notarvergütung: Beurkundungs- und Betreuungsgebühr im Zusammenhang mit der …
Auszug aus LG Bielefeld, 17.11.2010 - 23 T 119/10
Es muss darüber hinaus zum Pflichtenkreis des Notars gehören, also von ihm ohne besonderen Auftrag zur sachgemäßen Erledigung des Hauptgeschäfts auszuführen sein (…vgl. z. B. Korintenberg/Lappe, KostO, 18. Aufl. 2010, § 35 Rdnr. 4 f.; OLG Hamm, NZG 2002, 486; OLG Frankfurt a. M., NZG 2007, 919; LG Dortmund Beschluss vom 25.08.2010 9 T 266/10).Für die Fertigung der Gesellschafterliste einer GmbH zur Anmeldung zum Handelsregister galt schon bisher, dass eine Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO jedenfalls dann nicht entsteht, wenn der Notar nicht nur die Anmeldung entworfen, sondern auch den Gesellschaftsvertrag beurkundet hat (OLG Hamm NZG 2002, 486; OLG Frankfurt a. M., NZG 2007, 919).
- OLG Stuttgart, 29.07.2009 - 8 W 305/09
Notargebühr: Notarbescheinigung nach GmbHG § 40 Abs. 2 S. 2
Auszug aus LG Bielefeld, 17.11.2010 - 23 T 119/10
Dies hat mit Beschluss vom 29.07.2009 (NZG 2009, 999) nicht etwa die Gebühr für die Erstellung der Liste als unproblematisch angesehen, sondern auf die zutreffende Begründung des LG Stuttgart in dessen Entscheidung vom 19.06.2009 (10 T 507/08 BeckRS 2009, 22202) verwiesen. - LG Stuttgart, 19.06.2009 - 10 T 507/08
Zum Ansatz einer Notargebühr für die Unterzeichnung und Einreichung einer …
Auszug aus LG Bielefeld, 17.11.2010 - 23 T 119/10
Dies hat mit Beschluss vom 29.07.2009 (NZG 2009, 999) nicht etwa die Gebühr für die Erstellung der Liste als unproblematisch angesehen, sondern auf die zutreffende Begründung des LG Stuttgart in dessen Entscheidung vom 19.06.2009 (10 T 507/08 BeckRS 2009, 22202) verwiesen. - LG Dortmund, 25.08.2010 - 9 T 266/10
Einstufung der Erstellung einer Gesellschafterliste als gebührenfreies …
Auszug aus LG Bielefeld, 17.11.2010 - 23 T 119/10
Es muss darüber hinaus zum Pflichtenkreis des Notars gehören, also von ihm ohne besonderen Auftrag zur sachgemäßen Erledigung des Hauptgeschäfts auszuführen sein (…vgl. z. B. Korintenberg/Lappe, KostO, 18. Aufl. 2010, § 35 Rdnr. 4 f.; OLG Hamm, NZG 2002, 486; OLG Frankfurt a. M., NZG 2007, 919; LG Dortmund Beschluss vom 25.08.2010 9 T 266/10).