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LG Bielefeld, 18.05.2018 - 15 O 97/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfüllung der bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an einen Lebenslauf im Rahmen der Bestellung eines Vorstandsmitglieds einer Bank; Beendigung eines Dienstverhältnisses; Bestehen eines Auskunftsanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 18.05.2018 - 15 O 97/16
- OLG Hamm - 8 U 77/18 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- LG Bielefeld, 13.03.2015 - 17 O 100/14
Fristlose Kündigung eines gerade eingestellten Bankmitarbeiters wegen …
Auszug aus LG Bielefeld, 18.05.2018 - 15 O 97/16
Er hat deshalb die Beklagte im Rechtsstreit Landgericht Bielefeld 17 O 100/14 auf Feststellung dahin in Anspruch genommen, dass sein Dienstverhältnis zu der Beklagten nicht durch die am 29.08.2014 zugegangene Kündigung vom 28.08.2014 mit sofortiger Wirkung beendet worden ist, ferner dahin, dass der Dienstvertrag der Parteien nicht aufgrund der Anfechtung der Beklagten, gleichfalls vom 28.08.2014, nichtig ist.Soweit die Beklagte versucht habe, das Dienstverhältnis durch die am 28.08.2014 abgegebenen Erklärungen zu beenden, sei mit dem inzwischen rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 13.03.2015 zu dem Aktenzeichen 17 O 100/14 festgestellt, dass das Dienstverhältnis trotz dieser Erklärungen fortbesteht.
So habe er sich im Rechtsstreit Landgericht Bielefeld 17 O 100/14 auch darauf berufen, die Beklagte müsse ihn vorübergehend beschäftigen, damit er die erforderliche Eignung als Geschäftsleiter noch erhalte.
Weder das Oberlandesgericht Hamm (I-8 U 96/15) noch der Bundesgerichtshof (II ZB 3/16) hätten sich inhaltlich mit der im Urteil vom 13.03.2015 (Landgericht Bielefeld 17 O 100/14) verneinten Kündigungsberechtigung der Beklagten auseinandergesetzt gehabt.
Soweit die Beklagte versucht hat, das Dienstverhältnis mit Kündigung und Anfechtung vom 28.08.2014 zu beenden, steht rechtskräftig fest, dass das Dienstverhältnis trotz dieser Erklärungen nicht beendet worden ist (Urteil des Landgericht Bielefeld vom 13.03.2015, 17 O 100/14).
Wie schon bei der Kündigung vom 28.08.2014, über die im Rechtsstreit 17 O 100/14 LG Bielefeld befunden worden ist, stützt die Beklagte die nochmalige Kündigung vom 30.06.2016 maßgeblich auf folgenden Kündigungssachverhalt: Dem Kläger fehle die für die Vorstandstätigkeit erforderliche fachliche Eignung im Sinne von § 25c KWG.
So liegt es hier nicht; im Rechtsstreit 17 O 100/14 LG Bielefeld ist materiell über die Kündigung entschieden worden, indem das Vorliegen eines zur fristlosen Kündigung berechtigenden Grundes verneint worden ist.
- LG Bielefeld, 18.11.2016 - 15 O 82/16
Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit einer fristlosen …
Auszug aus LG Bielefeld, 18.05.2018 - 15 O 97/16
Gegen diese weitere Kündigung vom 30.06.2016 hatte sich der Kläger in dem Rechtsstreit Landgericht Bielefeld 15 O 82/16 gewendet.Dazu hat die Kammer im Urteil vom 18.11.2016 (Landgericht Bielefeld 15 O 82/16) im Wesentlichen folgendes ausgeführt:.
An diesen Ausführungen aus dem den Parteien bekannten Urteil vom 18.11.2016 im Verfahren Landgericht Bielefeld 15 O 82/16 hält die Kammer fest.
- BGH, 19.07.2016 - II ZB 3/16
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Wirksamkeit einer …
Auszug aus LG Bielefeld, 18.05.2018 - 15 O 97/16
Die dazu eingelegte Rechtsbeschwerde der Beklagten ist mit Beschluss des BGH vom 19.07.2016 ebenfalls als unzulässig verworfen worden (II ZB 3/16).Weder das Oberlandesgericht Hamm (I-8 U 96/15) noch der Bundesgerichtshof (II ZB 3/16) hätten sich inhaltlich mit der im Urteil vom 13.03.2015 (Landgericht Bielefeld 17 O 100/14) verneinten Kündigungsberechtigung der Beklagten auseinandergesetzt gehabt.
- OLG Hamm, 21.12.2015 - 8 U 96/15
Welche Sorgfaltspflichten bestehen beim Notieren des Zustelldatums?
Auszug aus LG Bielefeld, 18.05.2018 - 15 O 97/16
Die dagegen von der Beklagten eingelegte Berufung ist durch Beschluss des OLG Hamm vom 21.12.2015 (I-8 U 96/15) als unzulässig verworfen worden.Weder das Oberlandesgericht Hamm (I-8 U 96/15) noch der Bundesgerichtshof (II ZB 3/16) hätten sich inhaltlich mit der im Urteil vom 13.03.2015 (Landgericht Bielefeld 17 O 100/14) verneinten Kündigungsberechtigung der Beklagten auseinandergesetzt gehabt.
- BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14
Annahmeverzug - Unvermögen
Auszug aus LG Bielefeld, 18.05.2018 - 15 O 97/16
Eine hoheitliche Maßnahme, die dem Kläger nach § 41 VwVfG bekannt gemacht worden wäre und ein zur Begründung rechtlichen Unvermögens geeignetes behördliches Beschäftigungsverbot klar und deutlich zum Ausdruck gebracht hätte, liegt nicht vor (vgl. dazu auch BAG NJW 2016, 1977 RN 30 ff.). - OLG Hamm, 06.06.2016 - 8 U 155/15
Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines fristlos gekündigten …
Auszug aus LG Bielefeld, 18.05.2018 - 15 O 97/16
Insoweit folgt das Gericht der in den Urteilen des Oberlandesgerichts Hamm vom 06.06.2016 (I-8 U 35/15 und I-8 U 155/15) zugrundegelegten Auffassung, dass das Schreiben der BaFin vom 31.07.2014 nur die diesbezügliche Rechtsauffassung der BaFin -zur mangelnden Eignung des Klägersurkundlich belegt. - OLG Hamm, 06.06.2016 - 8 U 35/15
Ansprüche der Mitglieder des Vorstands einer Sparkasse auf Zahlung der …
Auszug aus LG Bielefeld, 18.05.2018 - 15 O 97/16
Insoweit folgt das Gericht der in den Urteilen des Oberlandesgerichts Hamm vom 06.06.2016 (I-8 U 35/15 und I-8 U 155/15) zugrundegelegten Auffassung, dass das Schreiben der BaFin vom 31.07.2014 nur die diesbezügliche Rechtsauffassung der BaFin -zur mangelnden Eignung des Klägersurkundlich belegt.