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   LG Bielefeld, 18.11.2016 - 15 O 82/16   

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https://dejure.org/2016,46109
LG Bielefeld, 18.11.2016 - 15 O 82/16 (https://dejure.org/2016,46109)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 18.11.2016 - 15 O 82/16 (https://dejure.org/2016,46109)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 18. November 2016 - 15 O 82/16 (https://dejure.org/2016,46109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit einer fristlosen Wiederholungskündigung eines Dienstvertrags über den Vorstandsposten in einer Bank; Anforderungen an den Nachweis der fachlichen Eignung für eine Tätigkeit im risikorelevanten Kreditgeschäft auf Vorstandsebene ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Bielefeld, 13.03.2015 - 17 O 100/14

    Fristlose Kündigung eines gerade eingestellten Bankmitarbeiters wegen

    Auszug aus LG Bielefeld, 18.11.2016 - 15 O 82/16
    Der Kläger stand und steht auf dem Standpunkt, dass die Beklagte nicht berechtigt gewesen sei, so vorzugehen wie geschehen; er hat deshalb die Beklagte im Rechtsstreit 17 O 100/14 LG Bielefeld auf Feststellung in Anspruch genommen, und zwar u.a. dahin, dass sein Dienstverhältnis zur Beklagten nicht durch die am 29.08.2014 zugegangene Kündigung vom 28.08.2014 mit sofortiger Wirkung beendet worden ist, ferner dahin, dass der Dienstvertrag der Parteien nicht aufgrund der Anfechtung der Beklagten, gleichfalls vom 28.08.2014, nichtig ist.

    Diese Änderung liege in folgenden Umständen: Nach Ausspruch der ersten Kündigung habe der Kläger geltend gemacht, er werde die erforderliche Qualifikation als Bankleier in absehbarer Zukunft erlangen; so habe er sich im Rechtsstreit 17 O 100/14 LG Bielefeld auch darauf berufen, die Beklagte müsse ihn vorübergehend beschäftigen, damit die erforderliche Eignung als Geschäftsleiter noch erhalte.

    So liege es hier; weder das OLG Hamm (I-8 U 96/15) noch der BGH (II ZB 3/16) hätten sich inhaltlich mit der im Urteil vom 13.03.2015 (17 O 100/14 LG Bielefeld) verneinten Kündigungsberechtigung der Beklagten auseinandergesetzt.

    Wie schon bei der Kündigung vom 28.08.2014, über die im Rechtsstreit 17 O 100/14 LG Bielefeld befunden worden ist, stützt die Beklagte die nochmalige Kündigung vom 30.06.2016 maßgebend auf folgenden Kündigungssachverhalt: Dem Kläger fehle die für die Vorstandstätigkeit erforderliche fachliche Eignung im Sinne von § 25c KWG.

    So liegt es hier nicht; im Rechtsstreit 17 O 100/14 LG Bielefeld ist materiell über die Kündigung entschieden worden, indem das Vorliegen eines zur fristlosen Kündigung berechtigenden Grundes verneint worden ist.

    Aber auch die Rücknahme des ersichtlich versehentlich angekündigten Klageantrags zu 2) ist nach Ansicht des Gerichts als "geringfügige Zuvielforderung" einzustufen, zumal es dem Kläger ersichtlich, wie schon im Vorprozess 17 O 100/14 LG Bielefeld, um den Fortbestand des Dienstverhältnisses und die damit verbundenen Auswirkungen geht.Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 709 ZPO.

  • BGH, 19.07.2016 - II ZB 3/16

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Wirksamkeit einer

    Auszug aus LG Bielefeld, 18.11.2016 - 15 O 82/16
    Die dazu eingelegte Rechtsbeschwerde der Beklagten ist mit Beschluss des BGH vom 19.07.2016 ebenfalls als unzulässig verworfen worden (II ZB 3/16).

    So liege es hier; weder das OLG Hamm (I-8 U 96/15) noch der BGH (II ZB 3/16) hätten sich inhaltlich mit der im Urteil vom 13.03.2015 (17 O 100/14 LG Bielefeld) verneinten Kündigungsberechtigung der Beklagten auseinandergesetzt.

  • OLG Hamm, 21.12.2015 - 8 U 96/15

    Welche Sorgfaltspflichten bestehen beim Notieren des Zustelldatums?

    Auszug aus LG Bielefeld, 18.11.2016 - 15 O 82/16
    Die dagegen von der Beklagten eingelegte Berufung ist durch Beschluss des OLG Hamm vom 21.12.2015 (I-8 U 96/15) als unzulässig verworfen worden.

    So liege es hier; weder das OLG Hamm (I-8 U 96/15) noch der BGH (II ZB 3/16) hätten sich inhaltlich mit der im Urteil vom 13.03.2015 (17 O 100/14 LG Bielefeld) verneinten Kündigungsberechtigung der Beklagten auseinandergesetzt.

  • OLG Hamm, 13.03.2017 - 8 U 48/16

    Urkunden-Vorbehalts-Urteil im Vergütungsrechtsstreit eines ehemaligen

    Auszug aus LG Bielefeld, 18.11.2016 - 15 O 82/16
    - 15 O 13/16 LG Bielefeld, Urteil vom 12.04.2016, betreffend den Zeitraum August 2015 bis Januar 2016, Berufungsverfahren anhängig beim OLG Hamm unter I-8 U 48/16.
  • OLG Hamm, 06.06.2016 - 8 U 35/15

    Ansprüche der Mitglieder des Vorstands einer Sparkasse auf Zahlung der

    Auszug aus LG Bielefeld, 18.11.2016 - 15 O 82/16
    - 15 O 131/14 LG Bielefeld, Urteil vom 19.12.2014, betreffend die Monate Oktober und November 2014; Berufung gegen dieses Urteil zurückgewiesen durch Urteil des OLG Hamm vom 06.06.2016 (I-8 U 35/15, Anlage B 24); Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten beim BGH anhängig unter II ZR 175/16;.
  • OLG Hamm, 06.06.2016 - 8 U 155/15

    Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines fristlos gekündigten

    Auszug aus LG Bielefeld, 18.11.2016 - 15 O 82/16
    - 15 O 78/15 LG Bielefeld, Urteil vom 11.09.2015, betreffend den Zeitraum Dezember 2014 bis Juli 2015; Berufung gegen dieses Urteil zurückgewiesen durch Urteil des OLG Hamm vom 06.06.2016 (I-8 U 155/15, Anlage B 25); Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten beim BGH anhängig unter II ZR 176/16;.
  • LG Bielefeld, 18.05.2018 - 15 O 78/15

    Erfüllung der bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an einen Lebenslauf im

    Gegen diese weitere Kündigung vom 30.06.2016 hatte sich der Kläger in dem Rechtsstreit Landgericht Bielefeld 15 O 82/16 gewendet.

    Dazu hat die Kammer im Urteil vom 18.11.2016 (Landgericht Bielefeld 15 O 82/16) im Wesentlichen folgendes ausgeführt:.

    An diesen Ausführungen aus dem den Parteien bekannten Urteil vom 18.11.2016 im Verfahren Landgericht Bielefeld 15 O 82/16 hält die Kammer fest.

  • LG Bielefeld, 18.05.2018 - 15 O 88/16

    Erfüllung der bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an einen Lebenslauf im

    Gegen diese weitere Kündigung vom 30.06.2016 hatte sich der Kläger in dem Rechtsstreit Landgericht Bielefeld 15 O 82/16 gewendet.

    Dazu hat die Kammer im Urteil vom 18.11.2016 (Landgericht Bielefeld 15 O 82/16) im Wesentlichen folgendes ausgeführt:.

    An diesen Ausführungen aus dem den Parteien bekannten Urteil vom 18.11.2016 im Verfahren Landgericht Bielefeld 15 O 82/16 hält die Kammer fest.

  • LG Bielefeld, 18.05.2018 - 15 O 13/16

    Berechtigung zur Kündigung des Dienstvertrages eines Betriebsleiters aus

    Gegen diese weitere Kündigung vom 30.06.2016 hatte sich der Kläger in dem Rechtsstreit Landgericht Bielefeld 15 O 82/16 gewendet.

    Dazu hat die Kammer im Urteil vom 18.11.2016 (Landgericht Bielefeld 15 O 82/16) im Wesentlichen folgendes ausgeführt:.

    An diesen Ausführungen aus dem den Parteien bekannten Urteil vom 18.11.2016 im Verfahren Landgericht Bielefeld 15 O 82/16 hält die Kammer fest.

  • LG Bielefeld, 18.05.2018 - 15 O 47/17
    Gegen diese weitere Kündigung vom 30.06.2016 hatte sich der Kläger in dem Rechtsstreit Landgericht Bielefeld 15 O 82/16 gewendet.

    Dazu hat die Kammer im Urteil vom 18.11.2016 (Landgericht Bielefeld 15 O 82/16) im Wesentlichen folgendes ausgeführt:.

    An diesen Ausführungen (aus dem den Parteien bekannten Urteil vom 18.11.2016 im Verfahren Landgericht Bielefeld 15 O 82/16) hält die Kammer fest.

  • LG Bielefeld, 18.05.2018 - 15 O 97/16

    Erfüllung der bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an einen Lebenslauf im

    Gegen diese weitere Kündigung vom 30.06.2016 hatte sich der Kläger in dem Rechtsstreit Landgericht Bielefeld 15 O 82/16 gewendet.

    Dazu hat die Kammer im Urteil vom 18.11.2016 (Landgericht Bielefeld 15 O 82/16) im Wesentlichen folgendes ausgeführt:.

    An diesen Ausführungen aus dem den Parteien bekannten Urteil vom 18.11.2016 im Verfahren Landgericht Bielefeld 15 O 82/16 hält die Kammer fest.

  • OLG Hamm, 28.08.2017 - 8 U 3/17

    Sparkasse scheitert erneut mit fristloser Kündigung ihres ehemaligen Vorstands

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bielefeld vom 18.11.2016, Az. 15 O 82/16, die Klage abzuweisen.
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