Rechtsprechung
LG Bielefeld, 21.07.2015 - 15 O 54/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Irreführung der Verwendung des Begriffs "Buchführungsbüro" im Internetauftritt
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 21.07.2015 - 15 O 54/15
- OLG Hamm, 15.03.2016 - 4 U 113/15
- BGH, 15.12.2016 - I ZR 96/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 45/13
Mobiler Buchhaltungsservice - Wettbewerbsrecht: Irreführende Verwendung des …
Auszug aus LG Bielefeld, 21.07.2015 - 15 O 54/15
Das Gericht folgt damit verbreitet oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung, vgl. zuletzt OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.01.2014, 6 U 45/13, veröffentlicht u.a. in DStR 2014, 1569 f..Den dargestellten Anforderungen genügt der Beklagte nicht. - BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/05
Buchführungsbüro
Auszug aus LG Bielefeld, 21.07.2015 - 15 O 54/15
Das ist vom BGH in der Entscheidung ""Buchführungsbüro" (Urteil vom 21.02.2008, I ZR 142/05, GRUR 2008, 815 RN 17 f.) so ausgelegt worden, dass von den "genannten Personen" mit dem Begriff "Buchführungsbüro" (nur) geworben werden darf, wenn sie im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesen Angaben darauf hinweisen, dass mit diesen Begriffen nur die in § 6 Nr. 4 StBerG aufgeführten Tätigkeiten gemeint sind. - OLG Hamm, 18.07.2006 - 4 U 17/06
Erstellen von USt-Voranmeldungen durch selbständigen Buchhalter als Verstoß gegen …
Auszug aus LG Bielefeld, 21.07.2015 - 15 O 54/15
Insbesondere durch die Begriffe "pünktliche Abgabe" sowie "bis hin zu Listen und Auswertungen" wird suggeriert, dass nicht lediglich eine mechanische Weiterleitung, sondern auch eine inhaltlich gestalterische Tätigkeit angepriesen wird, die mehr als Datenlieferung ist und damit weder von § 1 StDÜV noch von § 6 Nr. 4 StBerG gedeckt ist (vgl. schon OLG Hamm, Urteil vom 18.07.2006, 4 U 17/06, juris, RN 39, zur Formulierung "Ausdrucken der USt-Voranmeldung"; siehe ferner das den Parteien bekannte Urteil des LG Münster vom 30.04.2015, 022 O 14/15).Nach allem dringt die Klägerin mit ihrem Begehren in vollem Umfang durch.