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LG Bielefeld, 24.04.2017 - 09 KLs 5/17 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82
Ludwig Poullain
Auszug aus LG Bielefeld, 24.04.2017 - 9 KLs 5/17
Eine Amtsträgerschaft in diesem Sinne wird regelmäßig für den T.-Bankenvorstand angenommen, da T.-Banken im Rahmen der Daseinsvorsorge dazu bestimmt sind, die Kreditversorgung des Mittelstandes und der wirtschaftlich schwächeren Bevölkerung sicherzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.1983 , Az. 4 StR 375/82, BGHSt 31, 264-290, Rn. 26 ff.).Ob der einfache T.-Bankenmitarbeiter Amtsträger ist, hat der BGH in seiner einzig zu dieser Frage veröffentlichten Entscheidung im Ergebnis offen gelassen, jedenfalls könne ein Missbrauch der Amtsstellung nur vorliegen, falls die Untreuehandlung in Ausübung einer Verwaltungstätigkeit begangen werde (vgl. BGHSt 31, 264, 274).
- BGH, 09.07.2013 - 5 StR 181/13
Urteil gegen ehemaligen Landesschatzmeister wegen Untreuehandlungen zum Nachteil …
Auszug aus LG Bielefeld, 24.04.2017 - 9 KLs 5/17
Ausreichend ist, dass der Angeklagte auf alle Einzelbeträge unmittelbar selbst zugreifen und über die Verwendung des Geldes - ob für sich oder für andere, aus welchen Gründen auch immer - nach eigenen selbstbestimmten Vorstellungen verfügen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2013, Az. 5 StR 181/13, zitiert nach juris Rn. 5). - BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11
Strafe gegen den wegen Betruges und Untreue verurteilten Vorstand des Bundes für …
Auszug aus LG Bielefeld, 24.04.2017 - 9 KLs 5/17
Liegt ein derartiges Gewinnstreben vor, ist schon die erste der ins Auge gefassten Tathandlungen als gewerbsmäßig anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 07.09.2011, Az. 1 StR 343/11, zitiert nach juris Rn. 6 m.w.N.). - BGH, 05.05.2011 - 1 StR 116/11
Regelbeispiel der Steuerverkürzung in großem Ausmaß bei der Steuerhinterziehung …
Auszug aus LG Bielefeld, 24.04.2017 - 9 KLs 5/17
Die Kammer hat auch nicht verkannt, dass die Indizwirkung des Regelbeispiels durch besondere strafmildernde Umstände entkräftet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 05.05.2011, Az. 1 StR 116/11 m.w.N.).