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   LG Bielefeld, 26.03.2012 - 6 O 504/11   

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https://dejure.org/2012,45554
LG Bielefeld, 26.03.2012 - 6 O 504/11 (https://dejure.org/2012,45554)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 26.03.2012 - 6 O 504/11 (https://dejure.org/2012,45554)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 26. März 2012 - 6 O 504/11 (https://dejure.org/2012,45554)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Verbot rechtsanwaltlicher Tätigkeit im Fall der Vertretung widerstreitender Interessen gem. § 43a Abs. 4 BRAO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 43a Abs. 4; BORA § 3 Abs. 1
    Anforderungen an das Verbot rechtsanwaltlicher Tätigkeit im Fall der Vertretung widerstreitender Interessen gem. § 43a Abs. 4 BRAO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01

    Sozietätswechsel

    Auszug aus LG Bielefeld, 26.03.2012 - 6 O 504/11
    In dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 03.07.2003, 1 BvR 238/01, ging es hingegen um die Verpflichtung einer Anwaltssozietät zur Mandatsniederlegung wegen einer Interessenkollision auf Grund des Sozietätswechsels eines Rechtsanwalts.

    Selbst wenn dies jedoch der Fall sei, könne ein Mandant solche Kenntnisse im konkreten Fall für unschädlich halten, sofern der wechselnde Rechtsanwalt in der aufnehmenden Kanzlei von jeder Rechtsbesorgung ferngehalten werde (BVerfG, NJW 2003, 2520).

    Vielmehr betont das Bundesverfassungsgericht, dass im Interesse der Rechtspflege sowie eindeutiger und geradliniger Rechtsbesorgung im konkreten Fall die Vertretung widerstreitender Interessen vermieden werden müsse (BVerfG, NJW 2003, 2520).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 09.10.2009 - 2 AGH 10/09

    Trotz Änderung der Interessenlage ändert sich nichts an der Identität des

    Auszug aus LG Bielefeld, 26.03.2012 - 6 O 504/11
    Nicht der einzelne Anspruch aus dem Lebensverhältnis ist danach entscheidend, sondern das zu Grunde liegende einheitliche Lebensverhältnis selbst (Feuerich/Weyland-Böhnlein, BRAO, 8. Auflage 2012, § 43 a Rn. 60; Anwaltsgerichtshof Hamm, 2 AGH 10/09).

    Ein Interessenwiderstreit liegt vor, wenn die Interessen der Parteien, die der Anwalt in derselben Rechtssache berät oder vertritt, ganz oder teilweise konträr sind (Anwaltsgerichtshof Hamm, 2 AGH 10/09).

    Das Verbot der Doppelverteidigung unterliegt grundsätzlich nicht der Dispositionsbefugnis der Parteien, weil dieses Verbot gerade nicht nur ihrem Schutz, sondern auch dem Schutz des Vertrauens der Allgemeinheit in die Anwaltschaft und in die Funktion der Rechtspflege dient, so dass eine Einwilligung der Parteien nicht geeignet ist, den Interessenkonflikt auszuräumen (Anwaltsgerichtshof Hamm, 2 AGH 10/09).

  • OLG Karlsruhe, 19.09.2002 - 3 Ss 143/01

    Parteiverrat: Vertretung eines Ehepartners nach Beratung beider Eheleute über die

    Auszug aus LG Bielefeld, 26.03.2012 - 6 O 504/11
    Das OLG Karlsruhe geht in diesem Urteil vom 19.09.2002, 3 Ss 143/01, davon aus, dass gar keine entgegengesetzten Interessen der Eheleute vorlagen (OLG Karlsruhe, NJW 2002, 3561, 3562).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 04.06.2010 - 2 AGH 32/09

    Vereinbarkeit einer Vertretung des Betriebsrats bei

    Auszug aus LG Bielefeld, 26.03.2012 - 6 O 504/11
    Er ist gegeben, wenn die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des einen Interesses unmittelbar zu Lasten des anderen Interesses erfolgt (Anwaltsgerichtshof Hamm, 2 AGH 32/09).
  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07

    Mehrere Tatbeteiligte derselben Straftat als Parteien im Sinne des Parteiverrats

    Auszug aus LG Bielefeld, 26.03.2012 - 6 O 504/11
    Den Vergleichsmaßstab hat das dem Rechtsanwalt unterbreitete Lebensverhältnis in seinem gesamten Tatsachen- und materiellen Rechtsgehalt zu bilden (BGH, NJW 2008, 2723).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2003 - 15 WF 361/02

    Aufhebung der Beiordnung des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus LG Bielefeld, 26.03.2012 - 6 O 504/11
    Zwar ist die rückwirkende Aufhebung der Beiordnung eines Anwalts im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens grundsätzlich nicht zulässig (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2004, 213; OLG Zweibrücken, Rpfleger 1984, 115), jedoch ist in vorliegendem Fall nach Auffassung des Gerichts eine Ausnahme von diesem Grundsatz gerechtfertigt.
  • OLG Zweibrücken, 03.11.1983 - 2 WF 163/83
    Auszug aus LG Bielefeld, 26.03.2012 - 6 O 504/11
    Zwar ist die rückwirkende Aufhebung der Beiordnung eines Anwalts im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens grundsätzlich nicht zulässig (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2004, 213; OLG Zweibrücken, Rpfleger 1984, 115), jedoch ist in vorliegendem Fall nach Auffassung des Gerichts eine Ausnahme von diesem Grundsatz gerechtfertigt.
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