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LG Bielefeld, 26.08.2020 - 01 KLs - 916 Js 261/19 - 20/19 |
Zitiervorschläge
LG Bielefeld, Entscheidung vom 26.08.2020 - 01 KLs - 916 Js 261/19 - 20/19 (https://dejure.org/2020,39192)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 26. August 2020 - 01 KLs - 916 Js 261/19 - 20/19 (https://dejure.org/2020,39192)
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Volltextveröffentlichungen (4)
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- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01
Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen
Auszug aus LG Bielefeld, 26.08.2020 - 1 KLs 20/19
Die Angeklagten handelten jeweils als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von mehreren, selbständigen, im Einzelnen noch ungewissen Betrugsstraftaten verbunden hatte (vgl. BGHSt 46, 321; 47, 214). - BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94
Auskunftsverweigerungsrecht - Zeugenladung - Hehlerei - Gewerbsmäßigkeit - …
Auszug aus LG Bielefeld, 26.08.2020 - 1 KLs 20/19
Ebenso unschädlich ist, dass es lediglich zu der angeklagten Tat kam, weil hinsichtlich des gewerbsmäßigen Handelns bereits die Absicht genügt (BGH, Urteil vom 11.10.1994 - 1 StR 522/94). - BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00
Begriff der Bande
Auszug aus LG Bielefeld, 26.08.2020 - 1 KLs 20/19
Die Angeklagten handelten jeweils als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von mehreren, selbständigen, im Einzelnen noch ungewissen Betrugsstraftaten verbunden hatte (vgl. BGHSt 46, 321; 47, 214). - BGH, 14.04.2020 - 5 StR 37/20
Amtsanmaßung kein eigenhändiges Delikt (Rechtsgut; Schutz des Staates und der …
Auszug aus LG Bielefeld, 26.08.2020 - 1 KLs 20/19
Bei einer Tat nach § 132 Var. 1 StGB ist eine Begehung in Mittäterschaft möglich; es handelt sich nicht um ein eigenhändiges Delikt (BGH, Beschluss vom 14.04.2020 - 5 StR 37/20).