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   LG Bielefeld, 26.08.2020 - 01 KLs - 916 Js 261/19 - 20/19   

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https://dejure.org/2020,39192
LG Bielefeld, 26.08.2020 - 01 KLs - 916 Js 261/19 - 20/19 (https://dejure.org/2020,39192)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 26.08.2020 - 01 KLs - 916 Js 261/19 - 20/19 (https://dejure.org/2020,39192)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 26. August 2020 - 01 KLs - 916 Js 261/19 - 20/19 (https://dejure.org/2020,39192)
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  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Auszug aus LG Bielefeld, 26.08.2020 - 1 KLs 20/19
    Die Angeklagten handelten jeweils als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von mehreren, selbständigen, im Einzelnen noch ungewissen Betrugsstraftaten verbunden hatte (vgl. BGHSt 46, 321; 47, 214).
  • BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94

    Auskunftsverweigerungsrecht - Zeugenladung - Hehlerei - Gewerbsmäßigkeit -

    Auszug aus LG Bielefeld, 26.08.2020 - 1 KLs 20/19
    Ebenso unschädlich ist, dass es lediglich zu der angeklagten Tat kam, weil hinsichtlich des gewerbsmäßigen Handelns bereits die Absicht genügt (BGH, Urteil vom 11.10.1994 - 1 StR 522/94).
  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus LG Bielefeld, 26.08.2020 - 1 KLs 20/19
    Die Angeklagten handelten jeweils als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von mehreren, selbständigen, im Einzelnen noch ungewissen Betrugsstraftaten verbunden hatte (vgl. BGHSt 46, 321; 47, 214).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 37/20

    Amtsanmaßung kein eigenhändiges Delikt (Rechtsgut; Schutz des Staates und der

    Auszug aus LG Bielefeld, 26.08.2020 - 1 KLs 20/19
    Bei einer Tat nach § 132 Var. 1 StGB ist eine Begehung in Mittäterschaft möglich; es handelt sich nicht um ein eigenhändiges Delikt (BGH, Beschluss vom 14.04.2020 - 5 StR 37/20).
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