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   LG Bielefeld, 29.10.2015 - 9 O 87/15   

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LG Bielefeld, 29.10.2015 - 9 O 87/15 (https://dejure.org/2015,76358)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 29.10.2015 - 9 O 87/15 (https://dejure.org/2015,76358)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - 9 O 87/15 (https://dejure.org/2015,76358)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 15.12.1885 - II 287/85

    Gerichtsstand für Hypothekenlöschungsklagen

    Auszug aus LG Bielefeld, 29.10.2015 - 9 O 87/15
    Richtig ist auch, dass der geltend gemachte Anspruch nicht notwendiger Weise dinglicher Art sein muss, sondern auch - wie hier - schuldrechtlicher Natur sein kann (dazu nur RG, Urteil vom 15.12.1885 - Rep II 287/85, RGZ 15, 386 [386 f.]).

    Die Ausschließlichkeit des dinglichen Gerichtsstands geht auf die Erwägung zurück, dass eine richtige Würdigung und sichere Feststellung der Rechtsverhältnisse des Grundeigentums vorzugsweise von dem Richter der belegenen Sache zu erwarten ist (dazu BGH, Urteil vom 26.06.1970, V ZR 168/67, Rdnr. 9 - zitiert nach juris; RG, Urteil vom 15.12.1885 - Rep II 287/85, RGZ 15, 386 [387]; RG, Urteil vom 18.01.1890 - Rep V 242/89, RGZ 25.384 [386]).

    Denn der Gesetzgeber wollte den Richter der belegenen Sache deshalb für allein befugt erklären, über solche Rechte zu entscheiden, die an der unbeweglichen Sache bestehen, weil zu befürchten sei, dass ein fremdes, mit dem Sachverhalt und dem anzuwendenden Recht nicht oder doch minder genau bekanntes Gericht nicht das richtige Urteil fällen werde (RG, Urteil vom 15.12.1885 - Rep II 287/85, RGZ 15, 386 [387 f.]).

  • BGH, 26.06.1970 - V ZR 168/67

    Dinglicher Gerichtsstand

    Auszug aus LG Bielefeld, 29.10.2015 - 9 O 87/15
    Voraussetzung der Anwendung des § 24 ZPO ist jedoch weiterhin, dass der Sinn und Zweck, den der Gesetzgeber mit der Norm verfolgt, auch in dem jeweiligen Rechtsstreit die Begründung eines ausschließlichen dinglichen Gerichtsstands rechtfertigt (dazu auch BGH, Urteil vom 26.06.1970, V ZR 168/67, Rdnr. 9 - zitiert nach juris).

    Die Ausschließlichkeit des dinglichen Gerichtsstands geht auf die Erwägung zurück, dass eine richtige Würdigung und sichere Feststellung der Rechtsverhältnisse des Grundeigentums vorzugsweise von dem Richter der belegenen Sache zu erwarten ist (dazu BGH, Urteil vom 26.06.1970, V ZR 168/67, Rdnr. 9 - zitiert nach juris; RG, Urteil vom 15.12.1885 - Rep II 287/85, RGZ 15, 386 [387]; RG, Urteil vom 18.01.1890 - Rep V 242/89, RGZ 25.384 [386]).

    Ein solcher Streit könne nämlich ebenso um die Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache oder eines sonstigen Rechts geführt werden (BGH, Urteil vom 26.06.1970, V ZR 168/67, Rdnr. 9 a. E. - zitiert nach juris).

  • RG, 18.01.1890 - V 242/89

    Gerichtsstand. C.P.O. §. 25.

    Auszug aus LG Bielefeld, 29.10.2015 - 9 O 87/15
    Die Ausschließlichkeit des dinglichen Gerichtsstands geht auf die Erwägung zurück, dass eine richtige Würdigung und sichere Feststellung der Rechtsverhältnisse des Grundeigentums vorzugsweise von dem Richter der belegenen Sache zu erwarten ist (dazu BGH, Urteil vom 26.06.1970, V ZR 168/67, Rdnr. 9 - zitiert nach juris; RG, Urteil vom 15.12.1885 - Rep II 287/85, RGZ 15, 386 [387]; RG, Urteil vom 18.01.1890 - Rep V 242/89, RGZ 25.384 [386]).
  • LG Frankenthal, 19.01.2015 - 7 O 352/14
    Auszug aus LG Bielefeld, 29.10.2015 - 9 O 87/15
    Diese Erwägungen rechtfertigen es, die Anwendung der Bestimmung über einen ausschließlichen dinglichen Gerichtsstand in § 24 ZPO auch in denjenigen Fällen zu verneinen, in denen der Streit um einen schuldrechtlichen Anspruch auf die Bewilligung der Löschung eines Grundpfandrechts nach dem jeweils vorgetragenen Lebenssachverhalt allein die schuldrechtlichen Beziehungen der Streitparteien zum Gegenstand hat und in keiner Hinsicht von dem Bestand der dinglichen Belastung selbst oder seiner rechtlichen Qualifikation berührt wird (im Ergebnis wie hier für die Fälle der Ausübung des Widerrufsrechts in Verbraucherdarlehensverhältnissen LG Hanau, Beschluss vom 06.03.2015, 9 O 1238/14; LG Frankenthal/Pfalz, Beschluss vom 19.01.2015, 7 O 352/14; LG Hannover, Beschluss vom 28.05.2015, 3 O 214/15; LG Darmstadt, Beschluss vom 19.06.2015, 2 O 70/15).
  • LG Hannover, 28.05.2015 - 3 O 214/15
    Auszug aus LG Bielefeld, 29.10.2015 - 9 O 87/15
    Diese Erwägungen rechtfertigen es, die Anwendung der Bestimmung über einen ausschließlichen dinglichen Gerichtsstand in § 24 ZPO auch in denjenigen Fällen zu verneinen, in denen der Streit um einen schuldrechtlichen Anspruch auf die Bewilligung der Löschung eines Grundpfandrechts nach dem jeweils vorgetragenen Lebenssachverhalt allein die schuldrechtlichen Beziehungen der Streitparteien zum Gegenstand hat und in keiner Hinsicht von dem Bestand der dinglichen Belastung selbst oder seiner rechtlichen Qualifikation berührt wird (im Ergebnis wie hier für die Fälle der Ausübung des Widerrufsrechts in Verbraucherdarlehensverhältnissen LG Hanau, Beschluss vom 06.03.2015, 9 O 1238/14; LG Frankenthal/Pfalz, Beschluss vom 19.01.2015, 7 O 352/14; LG Hannover, Beschluss vom 28.05.2015, 3 O 214/15; LG Darmstadt, Beschluss vom 19.06.2015, 2 O 70/15).
  • LG Darmstadt, 19.06.2015 - 2 O 70/15
    Auszug aus LG Bielefeld, 29.10.2015 - 9 O 87/15
    Diese Erwägungen rechtfertigen es, die Anwendung der Bestimmung über einen ausschließlichen dinglichen Gerichtsstand in § 24 ZPO auch in denjenigen Fällen zu verneinen, in denen der Streit um einen schuldrechtlichen Anspruch auf die Bewilligung der Löschung eines Grundpfandrechts nach dem jeweils vorgetragenen Lebenssachverhalt allein die schuldrechtlichen Beziehungen der Streitparteien zum Gegenstand hat und in keiner Hinsicht von dem Bestand der dinglichen Belastung selbst oder seiner rechtlichen Qualifikation berührt wird (im Ergebnis wie hier für die Fälle der Ausübung des Widerrufsrechts in Verbraucherdarlehensverhältnissen LG Hanau, Beschluss vom 06.03.2015, 9 O 1238/14; LG Frankenthal/Pfalz, Beschluss vom 19.01.2015, 7 O 352/14; LG Hannover, Beschluss vom 28.05.2015, 3 O 214/15; LG Darmstadt, Beschluss vom 19.06.2015, 2 O 70/15).
  • OLG Hamm, 14.12.2016 - 31 U 257/15

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche des Verbrauchers aufgrund des

    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 29.10.2015, Az. 9 O 87/15, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird.
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