Rechtsprechung
LG Bielefeld, 29.11.2018 - 4 O 127/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,67531) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 29.11.2018 - 4 O 127/16
- LG Bielefeld, 20.12.2018 - 4 O 127/16
- OLG Hamm, 29.10.2020 - 4 U 19/19
- OLG Hamm, 22.12.2020 - 4 U 19/19
- BGH - I ZR 208/20 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 07.08.2018 - C-161/17
Renckhoff - Auch Schüler haben beim Hochladen von Projekten auf Schul-Website das …
Auszug aus LG Bielefeld, 29.11.2018 - 4 O 127/16
Der Begriff der "öffentlichen Wiedergabe" ist nämlich dahin auszulegen, dass er die Einstellung einer Fotografie auf einer Webseite selbst dann erfasst, wenn die Fotografie zuvor ohne beschränkende Maßnahme, die ihr Herunterladen verhindert, und mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers auf einer anderen Webseite veröffentlicht worden ist (vgl. EUGH, Urt. v. 07.08.2018, Az.: C-161/17). - OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 20 U 138/05
Doppelter Schadensersatz bei fehlender Urhebernennung
Auszug aus LG Bielefeld, 29.11.2018 - 4 O 127/16
Ihm steht jedoch, unabhängig davon ob der in der "ergoogelten" Bildquelle als Urheber benannt wurde, gem. § 13 Abs. 1 UrhG das Recht zu über seine Namensnennung zu entscheiden (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 393).