Rechtsprechung
LG Bielefeld, 30.04.2014 - 23 T 232/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Absehen von einer Anordnung von Sicherungshaft bei zu erwartender rechtswidriger Unterbringung eines Asylbewerbers
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bielefeld, 08.04.2014 - 90 XIV 130/14
- LG Bielefeld, 30.04.2014 - 23 T 232/14
- BGH, 13.11.2014 - V ZB 93/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10
Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden …
Auszug aus LG Bielefeld, 30.04.2014 - 23 T 232/14
Das erforderliche Einvernehmen der zuständigen Staatsanwaltschaft mit der Abschiebung gem. § 72 Abs. 4 AufenthG ist nur erforderlich, soweit zum Zeitpunkt der Haftanordnung noch staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren oder gerichtliche Strafverfahren anhängig sind (vgl. BGH, FGPrax 2011, 144).Diese soll dem Gericht zwar nach § 417 Abs. 2 Satz 3 FamFG mit der Antragstellung vorgelegt werden und ist regelmäßig auch notwendige Grundlage der Entscheidung über die Anordnung der Sicherungshaft; etwas anderes gilt aber dann, wenn sich der unter Beiziehung der Ausländerakte festzustellende Sachverhalt aus den vorgelegten Teilen vollständig ergibt und die nicht vorgelegten Teile keine weiteren Erkenntnisse versprechen (BGH, FGPrax 2011, 144).
- BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12
Zurückschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeitsfeststellung für die Haftanordnung …
Auszug aus LG Bielefeld, 30.04.2014 - 23 T 232/14
Dieser Vortrag genügt den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung an die nach § 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 und 5 FamFG vorgeschriebene Begründung (vgl. BGH, FGPrax 2013, 130; 2012, 227). - BGH, 11.07.2013 - V ZB 40/11
BGH legt Europäischen Gerichtshof Fragen zur getrennten Unterbringung von …
Auszug aus LG Bielefeld, 30.04.2014 - 23 T 232/14
Auch der Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 11.07.2013 (V ZB 40/11) rechtfertigt keine abweichende Beurteilung.