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   LG Bielefeld, 30.09.2020 - 3 O 21/20   

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https://dejure.org/2020,48144
LG Bielefeld, 30.09.2020 - 3 O 21/20 (https://dejure.org/2020,48144)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 30.09.2020 - 3 O 21/20 (https://dejure.org/2020,48144)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 30. September 2020 - 3 O 21/20 (https://dejure.org/2020,48144)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.05.2020 - IV ZR 193/19

    Ergänzung und Berichtigung eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Auszug aus LG Bielefeld, 30.09.2020 - 3 O 21/20
    Dabei hat er diejenigen Nachforschungen anzustellen, die ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich halten würde (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - IV ZR 193/19, NJW 2020, 2187; BGH, Beschluss vom 19.09.2018 - I ZB 109/17, NJW 2019, 231).

    Demzufolge ist eine Auskunft insbesondere dann nicht erfüllungsuntauglich, wenn sich der Notar auf die Wiedergabe der Bekundungen des Erben ohne eigene Ermittlungstätigkeiten beschränkt hat (vgl. BGH, Urteil v. 25.05.2020, aaO.; BVerfG, Beschluss vom 25.04.2016 - 1 BvR 2423/14, NJW 2016, 2943).

    Zwar erweisen sich die zu dieser Thematik im Nachlassverzeichnis festgehaltenen Bekundungen der Beklagten als ausführlich und widerspruchsfrei, doch darf sich der Notar gleichwohl nicht auf diese beschränken und sie insbesondere nicht lediglich einer Plausibilitätsprüfung unterziehen (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - IV ZR 193/19, NJW 2020, 2187).

  • OLG Celle, 29.10.2020 - 6 U 34/20

    Pflichten des Notars bei Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses

    Auszug aus LG Bielefeld, 30.09.2020 - 3 O 21/20
    Ausnahmen sind denkbar, wenn solche Nachforschungen ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich halten würde (vgl. OLG Hamm und Dresden, jeweils aaO; OLG Celle, Urteil vom 29.10.2020 - 6 U 34/20, BeckRS 2020, 28726).

    Hinsichtlich etwaiger Steuerrückerstattungen hätte sich der Notar den letzten Steuerbescheid geben lassen können oder ggf. unter Mitwirkung der Beklagten beim Finanzamt des Wohnorts des Erblassers nachfragen können (vgl. OLG Celle, Urteil vom 29.10.2020, aaO.).

    Da das Nachlassverzeichnis in den für die Bemessung des Pflichtteilsanspruchs entscheidenden Punkten unvollständig ist und darüber hinaus nicht ersichtlich ist, dass es in seiner Gesamtheit Ergebnis einer eigenen Bestandsaufnahme des Notars ist, ist die Beklagte auf der ersten Stufe zur Erteilung der Auskunft durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnis und nicht lediglich zur Ergänzung des bereits von dem Notar Dr. U. aufgenommenen Verzeichnisses zu verurteilen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 29.10.2020, aaO.).

  • BFH, 23.11.2011 - II R 33/10

    Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto als freigebige Zuwendung

    Auszug aus LG Bielefeld, 30.09.2020 - 3 O 21/20
    Falls keine schriftliche oder mündliche Vereinbarung zwischen den Eheleuten bestand, wäre in den Blick zu nehmen, wie die Eheleute das Konto tatsächlich handhabten und hier insbesondere, wie sie die Mittel verwendeten, die sie nicht für die laufende Lebensführung benötigten (vgl. BFH, Urteil vom 23.11.2011 - II R 33/10, DStR 2012, 796).

    Letzteres drängt sich vor allem deshalb auf, weil bei einem Gemeinschaftskonto unter gewissen Voraussetzungen schon die Einzahlungen des einen Ehegatten Zuwendungen an den anderen Ehegatten darstellen können (vgl. BFH, Urteil vom 23.11.2011, aaO.; BGH, Urteil v. 27.11.1991 - IV ZR 164/90, NJW 1992, 564).

  • OLG Koblenz, 18.03.2014 - 2 W 495/13

    Anforderungen an den Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Auszug aus LG Bielefeld, 30.09.2020 - 3 O 21/20
    Seine Verantwortung für die abgegebene Erklärung kann er dabei dadurch eingrenzen, dass er die von ihm vorgenommenen Ermittlungen offenlegt, sodass deutlich wird, in welchem Umfang er überhaupt eigene Feststellungen treffen konnte (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.03.2014 - 2 W 495/13, NJW 2014, 1972).

    Der in diesem Zusammenhang vom Kläger angeführte Beschluss des OLG Koblenz vom 18.03.2014 (Az. 2 W 495/13, NJW 2014, 1972) bezeichnet dieses Vorgehen lediglich als eine "denkbare" Ermittlungsmaßnahme.

  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

    Auszug aus LG Bielefeld, 30.09.2020 - 3 O 21/20
    Letzteres drängt sich vor allem deshalb auf, weil bei einem Gemeinschaftskonto unter gewissen Voraussetzungen schon die Einzahlungen des einen Ehegatten Zuwendungen an den anderen Ehegatten darstellen können (vgl. BFH, Urteil vom 23.11.2011, aaO.; BGH, Urteil v. 27.11.1991 - IV ZR 164/90, NJW 1992, 564).
  • BVerfG, 25.04.2016 - 1 BvR 2423/14

    Keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung einer Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus LG Bielefeld, 30.09.2020 - 3 O 21/20
    Demzufolge ist eine Auskunft insbesondere dann nicht erfüllungsuntauglich, wenn sich der Notar auf die Wiedergabe der Bekundungen des Erben ohne eigene Ermittlungstätigkeiten beschränkt hat (vgl. BGH, Urteil v. 25.05.2020, aaO.; BVerfG, Beschluss vom 25.04.2016 - 1 BvR 2423/14, NJW 2016, 2943).
  • LG Bonn, 03.07.2019 - 5 S 18/19

    Pflichtteilsanspruch - Anspruch auf Nachbesserung eines notariellen

    Auszug aus LG Bielefeld, 30.09.2020 - 3 O 21/20
    Naheliegend und wenig aufwändig wäre es hier für den Notar gewesen, von der Hausbank des Erblassers, der K.-Bank, eine umfassende Dokumentation der Geschäftsbeziehung anzufordern, um die Angaben der Beklagten zu verifizieren (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss v. 28.01.2011 - 5 W 312/10, ZEV 2011, 373; LG Bonn, Urteil vom 03.07.2019 - 5 S 18/19, BeckRS 2019, 43718).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

    Auszug aus LG Bielefeld, 30.09.2020 - 3 O 21/20
    Naheliegend und wenig aufwändig wäre es hier für den Notar gewesen, von der Hausbank des Erblassers, der K.-Bank, eine umfassende Dokumentation der Geschäftsbeziehung anzufordern, um die Angaben der Beklagten zu verifizieren (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss v. 28.01.2011 - 5 W 312/10, ZEV 2011, 373; LG Bonn, Urteil vom 03.07.2019 - 5 S 18/19, BeckRS 2019, 43718).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2019 - 7 W 29/19

    Nichterfüllung einer Auskunftsverpflichtung

    Auszug aus LG Bielefeld, 30.09.2020 - 3 O 21/20
    Allgemein gilt, dass sobald gewisse Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Erblasser zu Lebzeiten unentgeltliche Zuwendungen getätigt hat, dem Pflichtteilsberechtigten die näheren Umstände der Zuwendung offenzulegen sind, damit dieser selbst prüfen kann, ob es sich dabei um eine Schenkung im Rechtssinne handelt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.09.2017, ErbR 2019, 772).
  • OLG Hamm, 16.03.2020 - 5 W 19/20

    Ergänzungsanspruch bei formeller Unvollständigkeit notarielles

    Auszug aus LG Bielefeld, 30.09.2020 - 3 O 21/20
    Der Notar ist nicht grundsätzlich verpflichtet, ohne konkrete Anhaltspunkte Nachforschungen ins Blaue hinein anzustellen (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 16.03.2020 - 5 W 19/20, ZEV 2020, 295; OLG Dresden, Beschluss v. - 17 W 666/16).
  • BGH, 13.09.2018 - I ZB 109/17

    Verpflichtung des Erben gegenüber dem nicht zum Erben berufenen

  • KG, 25.04.2019 - 2 AR 12/19

    Stufenklage: Willkürlichkeit eines Verweisungsbeschlusses;

  • OLG Dresden, 27.07.2016 - 17 W 666/16

    Ermittlungspflichten Notar bei Erstellung eines notariellen

  • LSG Hamburg, 19.09.2022 - L 4 AS 302/20

    Unzulässigkeit einer Klage bei fehlender Benennung des Rechtschutzziels

    Das Verwaltungsgericht hat den Rechtsstreit an das Sozialgericht Hamburg verwiesen (Beschluss vom 25.5.2020 - 15 A 134/20; die dagegen gerichtete Beschwerde ist durch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 2. Juli 2020 - 3 O 21/20 - verworfen worden).
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