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   LG Bochum, 01.07.2011 - I-5 S 6/11   

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https://dejure.org/2011,17699
LG Bochum, 01.07.2011 - I-5 S 6/11 (https://dejure.org/2011,17699)
LG Bochum, Entscheidung vom 01.07.2011 - I-5 S 6/11 (https://dejure.org/2011,17699)
LG Bochum, Entscheidung vom 01. Juli 2011 - I-5 S 6/11 (https://dejure.org/2011,17699)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall wird nach den Verursachungsbeiträgen und Sorgfaltspflichtverletzungen ermittelt; Ermittlung der Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall nach den Verursachungsbeiträgen und Sorgfaltspflichtverletzungen; Zusammenstoß mit einem Fahrzeug ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall wird nach den Verursachungsbeiträgen und Sorgfaltspflichtverletzungen ermittelt; Ermittlung der Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall nach den Verursachungsbeiträgen und Sorgfaltspflichtverletzungen; Zusammenstoß mit einem Fahrzeug ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bochum - 42 C 255/10
  • LG Bochum, 01.07.2011 - I-5 S 6/11
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus LG Bochum, 01.07.2011 - 5 S 6/11
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, NJW 2010, 606, 607; NJW 2010, 2118, 2119; NJW 2010, 2941, 2942; NJW 2010, 2725, 2726), der die Kammer sich anschließt, kann der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gem. § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn die Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht und diese Reparatur dem Geschädigten nicht unzumutbar ist.

    Hierzu wäre sie jedoch angesichts des substantiierten Vorbringens der Beklagten zur Gleichwertigkeit verpflichtet gewesen (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 07.02.2011, 3 U 61/10; BGH, NJW 2010, 2118, 2119).

    Es handelt sich insoweit um überprüfbare Kriterien, zu denen eine konkrete Darlegung durch die Klägerin nicht erfolgt ist (vgl. BGH, NJW 2010, 2118, 2119).

    Da sich die marktüblichen Preise eines Fachbetriebs im Allgemeinen ohne Weiteres in Erfahrung bringen lassen, hätte die Klägerin insoweit von ihr behauptete anderweitige, marktübliche Tarife der Firma V vorbringen müssen (vgl. BGH, NJW 2010, 2118, 2119).

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus LG Bochum, 01.07.2011 - 5 S 6/11
    Einschränkend ist zu berücksichtigen, dass das Gutachten hinreichend ausführlich ist und das Bemühen erkennen lässt, den konkreten Schadensfall vom Standpunkt eines wirtschaftlich denkenden Betrachters gerecht zu werden (BGH, NJW 2003, 2086).

    Es bleibt ihm überlassen, auf welche Weise er sein Fahrzeug tatsächlich instand setzt (BGH, NJW 2005, 1108; NJW 2003, 2086).

  • BGH, 13.07.2010 - VI ZR 259/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus LG Bochum, 01.07.2011 - 5 S 6/11
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, NJW 2010, 606, 607; NJW 2010, 2118, 2119; NJW 2010, 2941, 2942; NJW 2010, 2725, 2726), der die Kammer sich anschließt, kann der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gem. § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn die Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht und diese Reparatur dem Geschädigten nicht unzumutbar ist.

    Aufgrund der danach nicht substantiiert bestrittenen Darlegung der Beklagten hat sich daher die im Rahmen des § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB nach § 286 ZPO besonders frei gestellte Kammer (vgl. BGH, NJW 2010, 2941, 2942) die Überzeugung gebildet, dass die Firma V aufgrund dieser von ihr erfüllten Qualitätskriterien den Unfallschaden genauso kompetent und damit gleichwertig beheben kann wie eine markengebundene Fachvertragswerkstatt.

  • BGH, 22.06.2010 - VI ZR 337/09

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis unter

    Auszug aus LG Bochum, 01.07.2011 - 5 S 6/11
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, NJW 2010, 606, 607; NJW 2010, 2118, 2119; NJW 2010, 2941, 2942; NJW 2010, 2725, 2726), der die Kammer sich anschließt, kann der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gem. § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn die Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht und diese Reparatur dem Geschädigten nicht unzumutbar ist.

    Zwar ist eine Reparatur in einer freien Fachwerkstatt für den Geschädigten dann unzumutbar, wenn sie nur deshalb kostengünstiger ist, weil ihr nicht die marktüblichen Preise dieser Werkstatt, sondern aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers beruhende Sonderkonditionen zugrunde liegen (BGH, NJW 2010, 2725).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus LG Bochum, 01.07.2011 - 5 S 6/11
    Es bleibt ihm überlassen, auf welche Weise er sein Fahrzeug tatsächlich instand setzt (BGH, NJW 2005, 1108; NJW 2003, 2086).
  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus LG Bochum, 01.07.2011 - 5 S 6/11
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, NJW 2010, 606, 607; NJW 2010, 2118, 2119; NJW 2010, 2941, 2942; NJW 2010, 2725, 2726), der die Kammer sich anschließt, kann der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gem. § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn die Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht und diese Reparatur dem Geschädigten nicht unzumutbar ist.
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus LG Bochum, 01.07.2011 - 5 S 6/11
    Die Ermittlung der Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall darf grundsätzlich auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens berechnet werden (BGH, NJW 1992, 1618).
  • OLG Bremen, 07.02.2011 - 3 U 61/10

    Höhe der Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Schadensberechnung auf

    Auszug aus LG Bochum, 01.07.2011 - 5 S 6/11
    Hierzu wäre sie jedoch angesichts des substantiierten Vorbringens der Beklagten zur Gleichwertigkeit verpflichtet gewesen (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 07.02.2011, 3 U 61/10; BGH, NJW 2010, 2118, 2119).
  • AG Bottrop, 21.08.2017 - 12 C 38/17

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfallgeschehen

    Im Übrigen nimmt das Gericht eine technisch gleichwertige Reparatur in der vorgenannten Referenzwerkstatt an, da es sich insofern unstreitig einen ZKF-zertifizierten Fachbetrieb handelt (vgl. LG Bochum, Urteil vom 01.07.2011, Az. 5 S 6/11).
  • AG Solingen, 14.11.2013 - 12 C 300/13

    Berücksichtigungsfähige Werkstattkosten i.R.e. fiktiven Berechnung von

    Grundsätzlich kann zwar eine Verweisung auf eine Referenzwerkstatt, die sich nicht am Wohnort des Geschädigten befindet, auch dann zumutbar sein, wenn diese einen kostenlosen Hol- und Bringservice anbietet (vgl. z. B. LG Bochum, Urteil vom 01.07.2011, 5 S 6/11).
  • AG Dortmund, 17.07.2017 - 406 C 2228/17
    Diesem Vorbringen ist der Kläger lediglich pauschal entgegengetreten, ohne konkrete Umstände aufzuzeigen, die einer technisch gleichwertigen Instandsetzung durch eine der beiden Alternativbetriebe entgegenstehen oder die Annahme rechtfertigen könnten, die besagten Unternehmen gewährten der Beklagten Sonderkonditionen (vgl. zum Ganzen: LG Bochum, Urteil v. 01.07.2011, 5 S 6/11).
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