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LG Bochum, 02.03.2017 - 7 Ks 30 Js 79/16 - 25/16 |
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LG Bochum, Entscheidung vom 02. März 2017 - 7 Ks 30 Js 79/16 - 25/16 (https://dejure.org/2017,41947)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 02.03.2017 - 7 Ks 30 Js 79/16 - 25/16
- BGH, 11.10.2017 - 4 StR 322/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.02.1982 - 3 StR 398/81
Anforderungen an Verurteilung wegen psychischer Beihilfe - Voraussetzungen der …
Auszug aus LG Bochum, 02.03.2017 - 7 Ks 25/16
So hat der Bundesgerichtshof eine ohne nähere Fristsetzung (BGH NJW 1997, 265, 266) oder zwei bis drei Tage später (BGH NStZ 1994, 187; 1996, 494; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 505/79) in Aussicht gestellte Gefahrverwirklichung als Drohung mit "gegenwärtiger" Gefahr ausreichen lassen; andererseits aber eine Drohung mit Tötung oder körperlicher Misshandlung, falls das Opfer nicht binnen Monats- oder Jahresfrist zahlt, nicht mehr als "gegenwärtige" Gefahr angesehen (vgl. BGH MDR 1957, 691; StV 1982, 517; NJW 1997, 265, 266).Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles, wobei es maßgeblich auf die vom Täter für möglich gehaltene Sicht des Erpressungsopfers ankommt (BGH StV 1982, 517, 518; NStZ 1985, 408).
- BGH, 07.03.1985 - 4 StR 82/85
Scheingeisel - §§ 253, 255 StGB, Personenverschiedenheit; § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB …
Auszug aus LG Bochum, 02.03.2017 - 7 Ks 25/16
Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles, wobei es maßgeblich auf die vom Täter für möglich gehaltene Sicht des Erpressungsopfers ankommt (BGH StV 1982, 517, 518; NStZ 1985, 408). - BGH, 28.08.1996 - 3 StR 180/96
PKK-Spenden - §§ 223, 27 StGB, Gehilfenvorsatz; § 255 StGB: Dauergefahr; …
Auszug aus LG Bochum, 02.03.2017 - 7 Ks 25/16
So hat der Bundesgerichtshof eine ohne nähere Fristsetzung (BGH NJW 1997, 265, 266) oder zwei bis drei Tage später (BGH NStZ 1994, 187; 1996, 494; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 505/79) in Aussicht gestellte Gefahrverwirklichung als Drohung mit "gegenwärtiger" Gefahr ausreichen lassen; andererseits aber eine Drohung mit Tötung oder körperlicher Misshandlung, falls das Opfer nicht binnen Monats- oder Jahresfrist zahlt, nicht mehr als "gegenwärtige" Gefahr angesehen (vgl. BGH MDR 1957, 691; StV 1982, 517; NJW 1997, 265, 266).
- BGH, 18.06.1996 - 1 StR 244/96
Supermarkt-Giftdrohung - §§ 253, 255 StGB, 'gegenwärtig', Dreiecksverhältnis
Auszug aus LG Bochum, 02.03.2017 - 7 Ks 25/16
So hat der Bundesgerichtshof eine ohne nähere Fristsetzung (BGH NJW 1997, 265, 266) oder zwei bis drei Tage später (BGH NStZ 1994, 187; 1996, 494; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 505/79) in Aussicht gestellte Gefahrverwirklichung als Drohung mit "gegenwärtiger" Gefahr ausreichen lassen; andererseits aber eine Drohung mit Tötung oder körperlicher Misshandlung, falls das Opfer nicht binnen Monats- oder Jahresfrist zahlt, nicht mehr als "gegenwärtige" Gefahr angesehen (vgl. BGH MDR 1957, 691; StV 1982, 517; NJW 1997, 265, 266). - BGH, 25.10.1979 - 4 StR 505/79
Auslegung eines Erpressungsschreibens - Dauergefahr als gegenwärtige Gefahr - …
Auszug aus LG Bochum, 02.03.2017 - 7 Ks 25/16
So hat der Bundesgerichtshof eine ohne nähere Fristsetzung (BGH NJW 1997, 265, 266) oder zwei bis drei Tage später (BGH NStZ 1994, 187; 1996, 494; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 505/79) in Aussicht gestellte Gefahrverwirklichung als Drohung mit "gegenwärtiger" Gefahr ausreichen lassen; andererseits aber eine Drohung mit Tötung oder körperlicher Misshandlung, falls das Opfer nicht binnen Monats- oder Jahresfrist zahlt, nicht mehr als "gegenwärtige" Gefahr angesehen (vgl. BGH MDR 1957, 691; StV 1982, 517; NJW 1997, 265, 266). - BGH, 22.12.1993 - 3 StR 419/93
Bierflasche mit Salzsäure - § 255 StGB, Dauergefahr, § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF
Auszug aus LG Bochum, 02.03.2017 - 7 Ks 25/16
So hat der Bundesgerichtshof eine ohne nähere Fristsetzung (BGH NJW 1997, 265, 266) oder zwei bis drei Tage später (BGH NStZ 1994, 187; 1996, 494; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 505/79) in Aussicht gestellte Gefahrverwirklichung als Drohung mit "gegenwärtiger" Gefahr ausreichen lassen; andererseits aber eine Drohung mit Tötung oder körperlicher Misshandlung, falls das Opfer nicht binnen Monats- oder Jahresfrist zahlt, nicht mehr als "gegenwärtige" Gefahr angesehen (vgl. BGH MDR 1957, 691; StV 1982, 517; NJW 1997, 265, 266).