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   LG Bochum, 04.03.2008 - 11 S 315/06   

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LG Bochum, 04.03.2008 - 11 S 315/06 (https://dejure.org/2008,50918)
LG Bochum, Entscheidung vom 04.03.2008 - 11 S 315/06 (https://dejure.org/2008,50918)
LG Bochum, Entscheidung vom 04. März 2008 - 11 S 315/06 (https://dejure.org/2008,50918)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung eines Vorschusses für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH; Verletzung der Pflicht zur Stellung eines Eröffnungsantrages nach der InsO; Massekostenvorschuss im Rahmen der Verwertung des Schuldnervermögens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.11.2002 - IX ZR 40/02

    Voraussetzungen des Ersatzanspruchs

    Auszug aus LG Bochum, 04.03.2008 - 11 S 315/06
    Ob eine Zahlung im Rechtssinne als Massenkostenvorschuss anzusehen ist, richtet sich nach objektiven Kriterien (BGH NZI 2003, 324 [BGH 14.11.2002 - IX ZR 40/02] ).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2002 - 8 U 53/01

    Zu den Voraussetzungen für einen Anspruch auf Massekostenvorschusserstattung gem.

    Auszug aus LG Bochum, 04.03.2008 - 11 S 315/06
    Erreicht (oder übersteigt) der voraussichtlich aus der Verwertung des Schuldnervermögens unter Einschluss der mit Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände zu erzielende Erlös die voraussichtlichen Verfahrenskosten, ist ein Massekostenvorschuss nicht erforderlich, um die Abweisung des Eröffnungsantrages mangels Masse zu vermeiden (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2003, 632 [OLG Brandenburg 17.01.2002 - 8 U 53/01] ).
  • LG Düsseldorf, 23.04.2004 - 15 O 127/02

    Schadensersatz wg. unrichtiger Angabe bei GU-Vertragsverhandlung?

    Auszug aus LG Bochum, 04.03.2008 - 11 S 315/06
    Die Klägerin hat gegen die xxx zwei titulierte Forderungen und zwar aufgrund des Urteils des Landgerichts Bochum vom 07.01.2003 (15 O 127/02) eine Forderung von 31.930,18 EUR nebst Zinsen und aufgrund des rechtskräftigen Versäumnisurteils des Landgerichts Bochum vom 20.03.2003eine Forderung (1 O 384/02) von 7.532,69 EUR nebst Zinsen.
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