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LG Bochum, 04.09.2020 - 2 O 74/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Insolvenzanfechtung gem. § 134 Abs. 1 InsO bei treuwidrigem Verhalten der Schuldnerin
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
P&R Container: Keine Rückforderung bei betrügerischem Vorverhalten
Verfahrensgang
- LG Bochum, 04.09.2020 - 2 O 74/20
- OLG Hamm, 15.06.2021 - 27 U 105/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Oldenburg, 22.01.2020 - 3 U 76/19
Auszug aus LG Bochum, 04.09.2020 - 2 O 74/20
Die Kammer kann offen lassen, ob die im Ausgangskaufvertrag vereinbarte Übereignung von fünf Containern an die Beklagte - wofür mit dem Beschluss OLG München 3 U 76/19, Anl. K6 zur Klageschrift, manches spricht - sachenrechtlich unwirksam war und ob die an die Beklagten veräußerten, zurück gemieteten und sodann zurück gekauften fünf Container überhaupt existierten.
- OLG Stuttgart, 02.02.2022 - 3 U 341/20
Insolvenz: Insolvenzanfechtung aufgrund von Zahlungen auf eine nicht bestehende …
Dass der Kläger wegen einer Vielzahl von Streitigkeiten mit Investoren über Zahlungen der Insolvenzschuldnerin mit in Teilen unterschiedlichen Kauf- und Verwaltungsvertragsformularen Musterverfahren in verschiedenen Gerichtsbezirken führte (LG München 6 O 1575/20 und OLG München 5 U 7147/20; LG Bochum 2 O 74/20 und OLG Hamm I-27 U 105/20; LG Karlsruhe 20 O 42/20 und OLG Karlsruhe 3 U 18/20, wobei mit Ausnahme des Rechtsstreits beim OLG Hamm bisher Nichtzulassungsbeschwerden eingelegt werden konnten) und führt, um - soweit es der Sachverhalt überhaupt hergibt - eine einheitliche Entscheidung zu erwirken, begründet allein keine grundsätzliche Bedeutung (BGH…, Beschluss vom 15.01.2013, II ZR 43/12, Juris Rdnr. 3; BGH…, Beschluss vom 03.02.2015, II ZR 52/14, Juris Rdnr. 9).Es handelte sich um ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der X-GmbH (LG Bochum, Urteil vom 04.09.2020, 2 O 74/20, Juris Rdnr. 1) und die Regelungen zum Kauf- und Verwaltungsvertrag sind auch in der ersten Instanz nicht im Einzelnen wiedergegeben.