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LG Bochum, 04.10.2018 - I-7 T 224/18 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerdeberechtigung einer Person als Schwester des Betroffenen bei Beteiligung am Verfahren im ersten Rechtszug i.R.d. Betreuerwechsels bzw. Bestellung eines zusätzlichen Betreuers
- Wolters Kluwer
Beschwerdeberechtigung einer Person als Schwester des Betroffenen bei Beteiligung am Verfahren im ersten Rechtszug i.R.d. Betreuerwechsels bzw. Bestellung eines zusätzlichen Betreuers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bochum, 02.05.2018 - 16 XVII 21/04
- LG Bochum, 04.10.2018 - I-7 T 224/18
- BGH, 13.03.2019 - XII ZB 523/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.03.2015 - XII ZB 396/14
Betreuungsverfahren: Voraussetzungen einer Beschwerdebefugnis eines nahen …
Auszug aus LG Bochum, 04.10.2018 - 7 T 224/18
Ist ein Angehöriger aus dem privilegierten Personenkreis des § 303 Abs. 2 FamFG nicht am erstinstanzlichen Verfahren beteiligt worden, wird ihm nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung die Beschwerdebefugnis versagt - und zwar unabhängig davon, aus welchen Gründen eine Beteiligung am erstinstanzlichen Verfahren nicht erfolgte (zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 11.07.2018, XII ZB 471/17, zitiert nach Juris; BGH, BtPrax 2015, 109;… Keidel-Budde, a.a.O., § 303, Rn. 27).Die Verfahrensbeteiligung muss gerade in dem Verfahren erfolgen, dessen abschließende Sachentscheidung angegriffen wird (BGH, BtPrax 2015, 109).
- BGH, 18.10.2017 - XII ZB 213/16
Betreuungssache: Bewirkung einer Beteiligung durch Bekanntgabe der …
Auszug aus LG Bochum, 04.10.2018 - 7 T 224/18
Wird lediglich der die Instanz abschließende Beschluss bekanntgegeben, ist eine solche Beteiligung in derselben Instanz nicht mehr möglich (BGH, FamRZ 2018, 197) . - BGH, 11.07.2018 - XII ZB 471/17
Zustehen des Rechts der Beschwerde gegen eine von Amts wegen ergangene …
Auszug aus LG Bochum, 04.10.2018 - 7 T 224/18
Ist ein Angehöriger aus dem privilegierten Personenkreis des § 303 Abs. 2 FamFG nicht am erstinstanzlichen Verfahren beteiligt worden, wird ihm nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung die Beschwerdebefugnis versagt - und zwar unabhängig davon, aus welchen Gründen eine Beteiligung am erstinstanzlichen Verfahren nicht erfolgte (zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 11.07.2018, XII ZB 471/17, zitiert nach Juris; BGH, BtPrax 2015, 109;… Keidel-Budde, a.a.O., § 303, Rn. 27).