Rechtsprechung
LG Bochum, 08.07.2008 - 13 O 128/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- MIR - Medien Internet und Recht
Abmahnung wegen rechtswidriger AGB - Die Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln, die Verbraucher in unzulässiger Weise benachteiligen, ist geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
7 unzulässige AGB-Klauseln
- JurPC
UWG § 3
Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch unwirksame AGB-Klauseln - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswirkungen auf den Wettbewerb bei Verwendung von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Anspruch auf Ersatz der für eine Abmahnung erforderlichen Aufwendungen; Voraussetzungen für die Zurücknahme einer Klage
- kanzlei.biz
Rechtswidrige AGB-Klauseln
- info-it-recht.de
Zur Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch unwirksame AGB-Klauseln
Kurzfassungen/Presse (6)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Unzulässige AGB-Klauseln
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Wettbewerbsverstoß durch unzulässige AGB
- shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
25.000 EUR Streitwert bei sieben fehlerhaften AGB-Klauseln
- shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
Welche Anwaltskosten sind bei der Abmahnung von Rechtsverstößen angemessen?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Abmahnung bei Verwendung rechtswidriger AGB
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abmahnung bei Verwendung rechtswidriger AGB
Besprechungen u.ä. (2)
- shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
25.000 EUR Streitwert bei sieben fehlerhaften AGB-Klauseln
- shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
Welche Anwaltskosten sind bei der Abmahnung von Rechtsverstößen angemessen?
Verfahrensgang
- LG Bochum, 22.03.2006 - 13 O 128/05
- LG Bochum, 08.07.2008 - 13 O 128/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 51/86
Begründung der Anschlußberufung
Auszug aus LG Bochum, 08.07.2008 - 13 O 128/05
Eine Güteverhandlung ist noch kein streitiges Verhandeln über die Hauptsache (vgl. BGH NJW 87, 3263).