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   LG Bochum, 08.07.2008 - 13 O 128/05   

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https://dejure.org/2008,8000
LG Bochum, 08.07.2008 - 13 O 128/05 (https://dejure.org/2008,8000)
LG Bochum, Entscheidung vom 08.07.2008 - 13 O 128/05 (https://dejure.org/2008,8000)
LG Bochum, Entscheidung vom 08. Juli 2008 - 13 O 128/05 (https://dejure.org/2008,8000)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • webshoprecht.de

    7 unzulässige AGB-Klauseln

  • JurPC

    UWG § 3
    Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch unwirksame AGB-Klauseln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen auf den Wettbewerb bei Verwendung von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Anspruch auf Ersatz der für eine Abmahnung erforderlichen Aufwendungen; Voraussetzungen für die Zurücknahme einer Klage

  • kanzlei.biz

    Rechtswidrige AGB-Klauseln

  • info-it-recht.de

    Zur Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch unwirksame AGB-Klauseln

Kurzfassungen/Presse (6)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Unzulässige AGB-Klauseln

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wettbewerbsverstoß durch unzulässige AGB

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    25.000 EUR Streitwert bei sieben fehlerhaften AGB-Klauseln

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Welche Anwaltskosten sind bei der Abmahnung von Rechtsverstößen angemessen?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung bei Verwendung rechtswidriger AGB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung bei Verwendung rechtswidriger AGB

Besprechungen u.ä. (2)

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    25.000 EUR Streitwert bei sieben fehlerhaften AGB-Klauseln

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Welche Anwaltskosten sind bei der Abmahnung von Rechtsverstößen angemessen?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 51/86

    Begründung der Anschlußberufung

    Auszug aus LG Bochum, 08.07.2008 - 13 O 128/05
    Eine Güteverhandlung ist noch kein streitiges Verhandeln über die Hauptsache (vgl. BGH NJW 87, 3263).
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