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LG Bochum, 09.03.2011 - I-4 O 94/07 |
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung von Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrags aufgrund fehlerhafter Beratung und eines nachfolgenden Unterliegens im angestrengten Prozess; Anforderungen an die gerichtliche Vermutung eines Verschuldens des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 09.03.2011 - I-4 O 94/07
- LG Detmold, 09.03.2011 - 9 O 34/11
- OLG Hamm, 08.07.2014 - 28 U 66/11
- BGH, 16.12.2015 - V ZR 296/14
- OLG Hamm - 12 U 104/06
- OLG Hamm - 25 W 369/15 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- LG Erfurt, 11.01.2005 - 3 O 424/04
Auszug aus LG Bochum, 09.03.2011 - 4 O 94/07
Nach Fristablauf erhob die Beklagte mit Schriftsatz vom 31.8.2004 vor dem Landgericht Bochum für die Klägerin Klage auf Rückabwicklung des Erwerbsvertrages, Az: 3 O 424/04.Mit Urteil vom 10.7.2006 wies das LG Bochum, AZ: 3 O 424/04, die Klage mit der Begründung ab, dass die im Schreiben vom 14.6.2004 gesetzte Frist jedenfalls zu kurz gewesen sei, weshalb dahinstehen könne, ob diese wirksam gesetzt worden sei.
Wegen der im Einzelnen geltend gemachten Schadenspositionen wird Bezug genommen auf Blatt 2 des Schriftsatzes der Klägerin vom 17.4.2009 (Bl. 338 d.A.), sowie auf den Schriftsatz der Klägerin aus dem Vorprozess vor dem Landgericht Bochum vom 6.7.2005, Az. 3 O 424/04, (Bl. 105 - 115 der Beiakte).
Sie hat die Klage mit Schriftsatz vom 26.11.2007 erweitert und die Feststellung beantragt, dass die Beklagte zum Schadensersatz verpflichtet sei bezüglich des Unterliegens im Verfahren 3 O 424/04 und des geringeren Verkaufserlöses bezüglich ihrer Wohnung gegenüber dem Preis, den sie bei Obsiegen des Prozesses 3 O 424/04 erlangt hätte.
Die Akte des Landgerichts Bochum, Az. 3 O 424/04, wurde beigezogen und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
Die Tatsache, dass die Streitverkündungsschrift bei der Angabe der Aktenzeichen einen offensichtlichen Tippfehler enthält (das Aktenzeichen wird für beide Instanzen identisch mit 3 O 424/04 angegeben), hindert die Wirksamkeit der Streitverkündung nicht.
- BGH, 12.03.2009 - VII ZR 26/06
Anspruch des Erwerbers einer mangelhaften Eigentumswohnung auf Schadensersatz …
Auszug aus LG Bochum, 09.03.2011 - 4 O 94/07
Denn auch insoweit gilt die Rentabilitätsvermutung, die dahin geht, dass diese Aufwendungen durch den Vorteil der Gegenleistung wieder eingebracht werden (BGH VersR 2006, 1370, BGH VersR 2010, 822).Die Klägerin muss sich auf die entstandenen Nachteile die ihr verbleibenden Vorteile anrechnen lassen (BGH VersR 2010, 822).
- BGH, 13.03.2003 - IX ZR 181/99
Zu den Folgen einer unwirksamen Eheschließung
Auszug aus LG Bochum, 09.03.2011 - 4 O 94/07
Spätere Fehler eines weiteren, mit der Wahrnehmung der Interessen des Mandanten in der fraglichen Angelegenheit befassten Anwalts unterbrechen angesichts der durch den Fehler des ersten Anwalts geschaffenen erhöhten Gefahrenlage den Zurechnungszusammenhang zwischen Fehlern des ersten Anwalts und dem dadurch bewirkten Schaden in der Regel nicht (BGH NJW-RR 2003, 850, 856), es sei denn, der zweite Anwalt trifft eine schlechterdings unverständliche Entscheidung, die gemessen an einer sachgerechten Berufsausübung sachfremd und nicht nachvollziehbar erscheint oder den Geschehensablauf so verändert, dass der eingetretene Schaden in keinem inneren Zusammenhang mehr mit der Pflichtverletzung des ersten Anwalts steht (BGH NJW 2002, 1117, 1121).
- BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen …
Auszug aus LG Bochum, 09.03.2011 - 4 O 94/07
Denn auch insoweit gilt die Rentabilitätsvermutung, die dahin geht, dass diese Aufwendungen durch den Vorteil der Gegenleistung wieder eingebracht werden (BGH VersR 2006, 1370, BGH VersR 2010, 822). - BGH, 29.11.2001 - IX ZR 278/00
Kausalität der Pflichtverletzung im Rahmen der Anwlatshaftung
Auszug aus LG Bochum, 09.03.2011 - 4 O 94/07
Spätere Fehler eines weiteren, mit der Wahrnehmung der Interessen des Mandanten in der fraglichen Angelegenheit befassten Anwalts unterbrechen angesichts der durch den Fehler des ersten Anwalts geschaffenen erhöhten Gefahrenlage den Zurechnungszusammenhang zwischen Fehlern des ersten Anwalts und dem dadurch bewirkten Schaden in der Regel nicht (BGH NJW-RR 2003, 850, 856), es sei denn, der zweite Anwalt trifft eine schlechterdings unverständliche Entscheidung, die gemessen an einer sachgerechten Berufsausübung sachfremd und nicht nachvollziehbar erscheint oder den Geschehensablauf so verändert, dass der eingetretene Schaden in keinem inneren Zusammenhang mehr mit der Pflichtverletzung des ersten Anwalts steht (BGH NJW 2002, 1117, 1121). - BGH, 29.06.2006 - IX ZR 76/04
Pflichten des Rechtsanwalts bei Geltendmachung von …
Auszug aus LG Bochum, 09.03.2011 - 4 O 94/07
Welche konkreten Pflichten auf diesen allgemeinen Grundsätzen abzuleiten sind, richtet sich nach dem erteilten Mandat und den Umständen des Falles (ständige Rechtsprechung des BGH; u.a. BGH NJW 2006, 3494).