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   LG Bochum, 09.11.2011 - I-4 O 436/10   

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LG Bochum, 09.11.2011 - I-4 O 436/10 (https://dejure.org/2011,70768)
LG Bochum, Entscheidung vom 09.11.2011 - I-4 O 436/10 (https://dejure.org/2011,70768)
LG Bochum, Entscheidung vom 09. November 2011 - I-4 O 436/10 (https://dejure.org/2011,70768)
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  • BGH, 02.02.2006 - IX ZR 67/02

    Rechtsfolgen des Erwerbs eines an die Gesellschaft vermieteten Grundstücks durch

    Auszug aus LG Bochum, 09.11.2011 - 4 O 436/10
    Rechte und Pflichten aus sonstigen Abreden der Parteien, mögen sie auch mit dem Mietvertrag wirtschaftlich verbunden sein, gehen dagegen nicht auf den Erwerber über (BGH NJW 2006, 1800).

    Zu dem "Mietvertrag" in diesem Sinne rechnen zwar auch "Zusatzvereinbarungen", die in einem "unlösbaren Zusammenhang" mit ihm stehen, nicht dagegen Vereinbarungen, die lediglich aus Anlass des Mietvertrages getroffen wurden oder in wirtschaftlichen Zusammenhang mit ihm stehen (BGH NJW 2006, 1800, Staudinger-Emmerich, BGB, Neubearbeitung 2011, § 566 Rdnr. 39).

    In seinem Urteil vom 02.02.2006 (NJW 2006, 1800) hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass der Erwerber nicht in eine nachträgliche unübliche Zahlungsmodalität eintritt, die der Veräußerer (Vermieter und Hauptgesellschafter der Mieterin) mit einer Gesellschaft (Mieterin) abgeschlossen hatte.

  • BGH, 08.10.1997 - VIII ZR 373/96

    Bindung der Verpflichtung des Eigentümers einer Mietwohnung zur Begrenzung von

    Auszug aus LG Bochum, 09.11.2011 - 4 O 436/10
    Der Erwerber tritt daher beispielsweise nicht in Kündigungsbeschränkungen oder Preisbindungen zu Gunsten der Mieter ein, die in Darlehensverträgen enthalten sind, die der Vermieter mit Dritten abgeschlossen hat (BGH NJW 1998, 445).

    In einer weiteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1998, 445) ist eine Vereinbarung des Veräußerers mit einer Förderstelle, wonach sich der Veräußerer zur Mieterhöhungsbegrenzung verpflichtete, nicht auf den Erwerber übertragen worden.

  • OLG Köln, 10.05.1991 - 19 U 265/89

    Weiterveräußerung einer unter Eigentumsvorbehalt verkaufter Sachen

    Auszug aus LG Bochum, 09.11.2011 - 4 O 436/10
    Wegen der einander widerstreitenden Interessen, die ein Verwalter zu beachten hat, würde er sonst haften, wie auch immer er eine Zweifelsfrage beantwortet (OLG Köln, NJW 1991, 2570; MüKo-Brandes, InsO, 2. Aufl. 2007, § 61 Rdnr. 92).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZR 66/05

    Ansprüche des Vermieters aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus LG Bochum, 09.11.2011 - 4 O 436/10
    Ist der Mietvertrag vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam beendet worden, stellt der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung (§ 546 a BGB) für die Zeit vor oder nach Verfahrenseröffnung bis zur Rückgabe des Mietobjektes durch den Schuldner grundsätzlich nur eine Insolvenzforderung und keine Masseverbindlichkeit dar (BGH ZIP 2007, 340 = BGH NJW 2007, 1591).
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 81/05

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Herausgabe einer Mietsache; Rechtsnatur des

    Auszug aus LG Bochum, 09.11.2011 - 4 O 436/10
    Eine Masseverbindlichkeit wird nur dann begründet, wenn der Insolvenzverwalter die Mietsache ungeachtet der vorinsolvenzlichen Kündigung aktiv in Besitz nimmt und den Vermieter dabei gezielt vom Besitz ausschließt (BGH NHW 1995, 2783, NJW 2007, 1594).
  • KG, 14.02.2005 - 8 U 144/04

    Gewerberaummiete: Entfallen der Räumungspflicht nach Ausübung des

    Auszug aus LG Bochum, 09.11.2011 - 4 O 436/10
    Ein Anspruch auf Zahlung von Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB steht dem Vermieter in diesem Fall nicht zu (KG Berlin, Urteil vom 14.02.2005, Az: 8 U 144/04).
  • OLG Hamm, 22.01.1985 - 27 U 156/84

    Zurückweisung einer Berufung in Sachen Zahlung einer Klagesumme; Fahrlässige

    Auszug aus LG Bochum, 09.11.2011 - 4 O 436/10
    Grundsätzlich hat ein Insolvenzverwalter eine gefestigte Literaturmeinung und eine gesicherte höchstrichterliche Rechtsprechung zu kennen und zu beachten (BGH NJW 1983, 1665; OLG Hamm, NJW 1985, 865, 867).
  • BGH, 29.03.1983 - VI ZR 172/81

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts im Verfahren vor den Arbeitsgerichten

    Auszug aus LG Bochum, 09.11.2011 - 4 O 436/10
    Grundsätzlich hat ein Insolvenzverwalter eine gefestigte Literaturmeinung und eine gesicherte höchstrichterliche Rechtsprechung zu kennen und zu beachten (BGH NJW 1983, 1665; OLG Hamm, NJW 1985, 865, 867).
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 189/94

    Vereinbarungen des Konkursverwalters mit dem zur Rückgewähr Verpflichteten

    Auszug aus LG Bochum, 09.11.2011 - 4 O 436/10
    Es genügt die bloße Nutzungsmöglichkeit (BGH NJW 1995, 2783).
  • BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97

    Verpflichtung des Veräußerers zur Rückgewähr einer vom Mieter geleisteten

    Auszug aus LG Bochum, 09.11.2011 - 4 O 436/10
    Auch für Sicherheiten, die von Dritten für den Mieter gestellt werden, hat § 566 BGB keine Bedeutung (BGH NJW 1999, 1857, Staudinger, a.a.O., Rdnr. 41).
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