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   LG Bochum, 10.03.2021 - 6 O 369/20   

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https://dejure.org/2021,50891
LG Bochum, 10.03.2021 - 6 O 369/20 (https://dejure.org/2021,50891)
LG Bochum, Entscheidung vom 10.03.2021 - 6 O 369/20 (https://dejure.org/2021,50891)
LG Bochum, Entscheidung vom 10. März 2021 - 6 O 369/20 (https://dejure.org/2021,50891)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Spieler hat gegen illegales Online-Casinos keinen Rückforderungsanspruch, wenn er über 3 Jahre spielt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.1955 - I ZR 176/53

    Wettbewerbsverbot und Dekartellierung

    Auszug aus LG Bochum, 10.03.2021 - 6 O 369/20
    Die Ausübung eines Rechts ist immer dann unzulässig, wenn sie gegen das Gesetz, die guten Sitten oder Treu und Glauben verstößt (vgl. RGZ 146, 385, 396; BGHZ 19, 72, 75).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus LG Bochum, 10.03.2021 - 6 O 369/20
    Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit durch nationale Bestimmungen in einzelnen Mitgliedsländern zum Zwecke des Schutzes der Verbraucher unter anderem vor den Gefahren der Spielsucht sind danach nicht per se unzulässig, setzen aber voraus, dass die in Rede stehenden Wetttätigkeiten in "kohärenter und systematischer Weise" begrenzt werden (EuGH NVwZ 2010, 1422, Rz. 55).
  • EuGH, 12.06.2014 - C-156/13

    Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere

    Auszug aus LG Bochum, 10.03.2021 - 6 O 369/20
    Die in dem generellen Verbot, Glücksspiele im Internet zu veranstalten, liegende nationale Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch § 4 Abs. 4 GlüStV dürfte mit dem Kohärenzerfordernis im Einklang stehen (EuGH, Urteil vom 12. Juni 2014, C- 156/13).
  • RG, 22.01.1935 - II 198/34

    1. Unter welchen Voraussetzungen gelten die Stimmrechtsverbote in § 252 Abs. 3, §

    Auszug aus LG Bochum, 10.03.2021 - 6 O 369/20
    Die Ausübung eines Rechts ist immer dann unzulässig, wenn sie gegen das Gesetz, die guten Sitten oder Treu und Glauben verstößt (vgl. RGZ 146, 385, 396; BGHZ 19, 72, 75).
  • OLG Hamm, 12.11.2021 - 12 W 13/21

    Ansprüche nach der Teilnahme an Online-Glücksspielen Verbotenes Veranstalten und

    Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 16.04.2021 wird der Beschluss des Landgerichts Bochum vom 10.03.2021, Aktenzeichen: I-6 O 369/20, abgeändert.
  • LG Bonn, 26.04.2022 - 7 O 178/21
    (Vgl. LG Bonn, Urteil vom 30.11.2021 - 5 S 70/21, BeckRS 2021, 44724; LG Bochum Beschl. v. 10.3.2021 - 6 O 369/20, BeckRS 2021, 37640 Rn. 25, 26, beck-online).
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