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LG Bochum, 10.11.2022 - 4 O 212/21 |
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- KG, 16.12.2021 - 22 U 69/21
Anforderungen an den Nachweis einer Unfallmanipulation
Auszug aus LG Bochum, 10.11.2022 - 4 O 212/21
In der Rechtsprechung ist vor dem Hintergrund, dass das Bestreben der Beteiligten dahin geht, Auffälligkeiten in der konkreten Ausführung des vermeintlichen Unfalls zu vermeiden, anerkannt, dass der nach § 286 ZPO für die volle richterliche Überzeugung erforderliche Nachweis eines unredlichen Verhaltens der Unfallbeteiligten sich aus einer Gesamtschau aller der Entscheidung zugrunde zu legenden Umstände dann ergeben kann, wenn eine besondere Häufung und/oder Qualität der für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 206/75 - NJW 1978, 2154; OLG Hamm, Urteil vom 16.03.1987 - 6 U 110/86 - NJW-RR 1987, 1239; KG, Hinweisbeschluss vom 16.12.2021 - 22 U 69/21 - NJW-RR 2022, 468).Die Feststellung einer verabredeten Schadenszufügung folgt vielmehr aus einer Häufung derartiger Umstände, die durch Zufall nicht mehr lebensnah zu erklären ist (vgl. zum Ganzen KG, Hinweisbeschluss vom 16.12.2021 - 22 U 69/21 - NJW-RR 2022, 468; OLG Hamm, Beschluss vom 24.06.2016 - 9 U 28/16 - BeckRS 2016, 114788).
- OLG Hamm, 24.06.2016 - 9 U 28/16
Kriterien für ein manipuliertes Unfallgeschehen
Auszug aus LG Bochum, 10.11.2022 - 4 O 212/21
Die Feststellung einer verabredeten Schadenszufügung folgt vielmehr aus einer Häufung derartiger Umstände, die durch Zufall nicht mehr lebensnah zu erklären ist (vgl. zum Ganzen KG, Hinweisbeschluss vom 16.12.2021 - 22 U 69/21 - NJW-RR 2022, 468; OLG Hamm, Beschluss vom 24.06.2016 - 9 U 28/16 - BeckRS 2016, 114788).Zunächst handelt es sich bei den beteiligten Fahrzeugen - entgegen der Ansicht des Klägers - um solche, die typischerweise bei manipulierten Unfällen eingesetzt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.06.2016 - 9 U 28/16 - BeckRS 2016, 114788).
- RG, 20.11.1886 - II 240/86
Bedeutung von Beschränkungen des Grundeigentumes in der Umgebung von Festungen
Auszug aus LG Bochum, 10.11.2022 - 4 O 212/21
Abgesehen davon, dass die Beklagte zu 3) nicht gegen, sondern ohne den Willen der übrigen Beklagten eine Erklärung abgegeben hat (vgl. Weth in Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 67 Rn. 7 unter Verweis auf RGZ 17, 33), hat nicht sie durch ihre Erklärung über den Rechtsstreit disponiert, sondern nur einer Disposition des Klägers nicht zur Wirksamkeit verholfen.
- BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75
Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur …
Auszug aus LG Bochum, 10.11.2022 - 4 O 212/21
In der Rechtsprechung ist vor dem Hintergrund, dass das Bestreben der Beteiligten dahin geht, Auffälligkeiten in der konkreten Ausführung des vermeintlichen Unfalls zu vermeiden, anerkannt, dass der nach § 286 ZPO für die volle richterliche Überzeugung erforderliche Nachweis eines unredlichen Verhaltens der Unfallbeteiligten sich aus einer Gesamtschau aller der Entscheidung zugrunde zu legenden Umstände dann ergeben kann, wenn eine besondere Häufung und/oder Qualität der für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 206/75 - NJW 1978, 2154; OLG Hamm, Urteil vom 16.03.1987 - 6 U 110/86 - NJW-RR 1987, 1239; KG, Hinweisbeschluss vom 16.12.2021 - 22 U 69/21 - NJW-RR 2022, 468). - OLG Hamm, 16.03.1987 - 6 U 110/86
Auszug aus LG Bochum, 10.11.2022 - 4 O 212/21
In der Rechtsprechung ist vor dem Hintergrund, dass das Bestreben der Beteiligten dahin geht, Auffälligkeiten in der konkreten Ausführung des vermeintlichen Unfalls zu vermeiden, anerkannt, dass der nach § 286 ZPO für die volle richterliche Überzeugung erforderliche Nachweis eines unredlichen Verhaltens der Unfallbeteiligten sich aus einer Gesamtschau aller der Entscheidung zugrunde zu legenden Umstände dann ergeben kann, wenn eine besondere Häufung und/oder Qualität der für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 206/75 - NJW 1978, 2154; OLG Hamm, Urteil vom 16.03.1987 - 6 U 110/86 - NJW-RR 1987, 1239; KG, Hinweisbeschluss vom 16.12.2021 - 22 U 69/21 - NJW-RR 2022, 468). - OLG Düsseldorf, 20.02.2018 - 1 U 59/17
Anforderungen an den Nachweis eines fingierten Unfalls
Auszug aus LG Bochum, 10.11.2022 - 4 O 212/21
Ferner liegt eine auf den ersten Blick eindeutige Haftungsverteilung vor (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2018 - 1 U 59/17 - NJW-RR 2018, 605). - BGH, 29.11.2011 - VI ZR 201/10
Kfz-Haftpflichtversicherer als Streitgenosse bzw. Streithelfer beim Verdacht der …
Auszug aus LG Bochum, 10.11.2022 - 4 O 212/21
Die Beklagte zu 3), deren Nebenintervention zulässig ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 29.11.2011 - VI ZR 201/10 - NJW-RR 2012, 233), konnte der Klagerücknahme auch mit Wirkung für die anwaltlich nicht vertretenen Beklagten zu 1) und 2) zur Verhinderung der Wirkung des § 269 Abs. 2 S. 4 ZPO widersprechen, § 67 ZPO.