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LG Bochum, 12.08.2005 - 3221 Haupt - 172 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unfähigkeit eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Schöffen zur Ausübung des Schöffenamtes in Strafsachen; Zulässigkeit der Anwesenheit eines Dolmetschers bei der Kammerberatung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3227
- NStZ 2006, 119
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.11.1989 - 2 BvR 467/89
Auszug aus LG Bochum, 12.08.2005 - 3221 Haupt - 172
Dass auch solche Gründe, die nicht zu den positiv-gesetzlichen Gründen der Unfähigkeit zum Schöffenamt gehören, zur Streichung aus der Schöffenliste führen können, ist für den Fall der Blindheit eines Schöffen anerkannt (BVerfG, Beschl. v. 07.11.1989 - 2 BvR 467/89). - RG, 07.01.1898 - 4565/97
Kann die Revision darauf gestützt werden, daß ein in Funktion gewesener …
Auszug aus LG Bochum, 12.08.2005 - 3221 Haupt - 172
Soweit in der Literatur teilweise unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Reichsgerichts (RGSt 30, 399) eine andere Auffassung vertreten wird mit der Folgerung, dass dann für den Schöffen ein Dolmetscher zu bestellen sei (…vgl. Löwe-Rosenberg/Schäfer, StPO und GVG, 23. Aufl., Rn 3 zu § 31 GVG), vermag sich die Kammer dieser Auffassung nicht anzuschließen.