Rechtsprechung
   LG Bochum, 12.11.2018 - 6 O 124/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,49519
LG Bochum, 12.11.2018 - 6 O 124/18 (https://dejure.org/2018,49519)
LG Bochum, Entscheidung vom 12.11.2018 - 6 O 124/18 (https://dejure.org/2018,49519)
LG Bochum, Entscheidung vom 12. November 2018 - 6 O 124/18 (https://dejure.org/2018,49519)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,49519) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 25.03.1997 - 14 UF 186/96

    Rechtsnachfolge im Erbfall nach österreichischem Recht, Rechtsnachfolge,

    Auszug aus LG Bochum, 12.11.2018 - 6 O 124/18
    Teilweise wird dazu die Auffassung vertreten, dass der Nachlasspfleger der noch unbekannten Erben im Passivprozess für den Nachlass prozessführungsbefugt im Sinne von § 50 Abs. 1, 51 Abs. 1 ZPO und zugleich auch passivlegitimiert ist (vgl. dazu OLG Köln, NJW-RR 1997, 1091 (diese Entscheidung ist im letztgenannten Sinne jedoch nicht eindeutig); Palandt, BGB, 75. Aufl., § 1960, Rn. 17).
  • BGH, 13.11.1975 - VII ZR 186/73

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite

    Auszug aus LG Bochum, 12.11.2018 - 6 O 124/18
    auch auf Beklagtenseite unterliegt nach der Rechtsprechung und insbesondere der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH in erster Instanz uneingeschränkt den Grundsätzen der Klageänderung (vgl. zum Beispiel BGHZ 65, 264 = BGH NJW 1976, 239 (240)), so dass für die Zulässigkeit entweder die Zustimmung des alten und neuen Beklagten oder die Bejahung einer Sachdienlichkeit zum Wechsel der Partei auf Beklagtenseite notwendig ist; lediglich für einen Beklagtenwechsel in 2. Instanz wird auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Zustimmung von neuen Beklagten und alten Beklagten als notwendig angesehen.
  • BGH, 09.03.1983 - IVa ZR 211/81

    Voraussetzungen für die Erlangung eines Pflichtteilsanspruchs - Rechtsfolgen der

    Auszug aus LG Bochum, 12.11.2018 - 6 O 124/18
    Insoweit ist anerkannt, dass das Prozessgericht dann, wenn in Anspruch genommene Erben - wie hier die Beklagten durch Herrn E als deren gesetzlicher Vertreter - die haftungsbeschränkende Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses erheben, nach seinem Ermessen die Frage des Haftungsumfangs bereits im Hauptverfahren sachlich aufklären und darüber entscheiden kann, ob tatsächlich eine Dürftigkeit vorliegt und ob eine Forderung auf den Nachlass vollständig zu befriedigen ist oder das Prozessgericht kann sich ohne deren sachliche Prüfung damit begnügen, dass in das Urteil gegen die Erben ein Vorbehalt der Haftungsbeschränkung nach § 780 Abs. 1 ZPO aufgenommen wird und damit die sachliche Klärung einer möglichen Dürftigkeit oder Unzulänglichkeit des Nachlasses dem Zwangsvollstreckungsverfahren überlassen wird (vgl. dazu zum Beispiel BGH NJW 1983, 2378(2379); Palandt, BGB, 75. Aufl., Einführung vor § 1967, Rn. 5 m.w.Nw.).
  • OLG Schleswig, 30.11.2021 - 3 U 14/21

    Passivlegitimation bei der Klage eines Nachlassgläubigers und Bestehen einer

    Im Ausgangspunkt ist zu bedenken, dass der Nachlasspfleger - im Rahmen der ihm auch hier nach der Bestallungsurkunde zugewiesenen Aufgabe der Sicherung und Erhaltung des Nachlasses - nach heute herrschender Meinung nicht Partei kraft Amtes ist und auch nicht Vertreter des Nachlasses als eines Sondervermögens, sondern vielmehr Vertreter der unbekannten Erben (BGH NJW 1983, 226 f, Rn. 7; OLG Nürnberg ZEV 2017, 478, juris Rn. 34; LG Bochum DStR 2019, 468 ff, juris Rn. 26; Firsching/ Graf, Nachlassrecht, 11. Aufl. 2019, § 41 Rn. 82; Zimmermann, ZEV 2011, 631 dort mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur; Stein in Soergel, BGB, 13. Aufl. 2002, § 1960 Rn. 25 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht