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   LG Bochum, 13.08.2007 - 1 Qs 83/07   

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https://dejure.org/2007,31862
LG Bochum, 13.08.2007 - 1 Qs 83/07 (https://dejure.org/2007,31862)
LG Bochum, Entscheidung vom 13.08.2007 - 1 Qs 83/07 (https://dejure.org/2007,31862)
LG Bochum, Entscheidung vom 13. August 2007 - 1 Qs 83/07 (https://dejure.org/2007,31862)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stellung eines Strafantrags vor Begehung einer Straftat ohne namentliche Benennung eines Beschuldigten; Anforderungen an die Rechtswirksamkeit eines Strafantrags bezüglich der Verfolgung eines Hausfriedensbruchs aufgrund der Besetzung einer Universität durch Studierende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bochum - 72 Cs AK 367/07
  • LG Bochum, 13.08.2007 - 1 Qs 83/07
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 28.06.1982 - 2 Ss 258/82
    Auszug aus LG Bochum, 13.08.2007 - 1 Qs 83/07
    Kann der Strafantragsberechtigte dem Erfordernis genauer Kennzeichnung schon früher genügen, weil der Eintritt der Rechtsverletzung alsbald zu erwarten ist, sind keine Gründe ersichtlich, die der Rechtswirksamkeit eines solchen Strafantrages entgegenstünden, sofern der Berechtigte den Willen zur Strafverfolgung vorbehaltlos zum Ausdruck bringt (BGHSt 13, 263 (265) = NJW 1960, 442 (443) ; OLG Düsseldorf, NJW 1982, 2680: BauObLG, …
  • BGH, 16.11.1959 - 2 StR 430/59
    Auszug aus LG Bochum, 13.08.2007 - 1 Qs 83/07
    Kann der Strafantragsberechtigte dem Erfordernis genauer Kennzeichnung schon früher genügen, weil der Eintritt der Rechtsverletzung alsbald zu erwarten ist, sind keine Gründe ersichtlich, die der Rechtswirksamkeit eines solchen Strafantrages entgegenstünden, sofern der Berechtigte den Willen zur Strafverfolgung vorbehaltlos zum Ausdruck bringt (BGHSt 13, 263 (265) = NJW 1960, 442 (443) ; OLG Düsseldorf, NJW 1982, 2680: BauObLG, …
  • OLG Düsseldorf, 09.01.1987 - 5 Ss 414/86
    Auszug aus LG Bochum, 13.08.2007 - 1 Qs 83/07
    Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft zur Festigung ihrer Rechtsposition eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 09.01.1987 (NJW 1987, 2526) zitiert.
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