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   LG Bochum, 13.11.2019 - 10 KLs-49 Js 123/18-12/19   

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https://dejure.org/2019,53858
LG Bochum, 13.11.2019 - 10 KLs-49 Js 123/18-12/19 (https://dejure.org/2019,53858)
LG Bochum, Entscheidung vom 13.11.2019 - 10 KLs-49 Js 123/18-12/19 (https://dejure.org/2019,53858)
LG Bochum, Entscheidung vom 13. November 2019 - 10 KLs-49 Js 123/18-12/19 (https://dejure.org/2019,53858)
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  • BGH, 24.01.2019 - 1 StR 591/18

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen: kommunikativer Prozess zwischen Täter und

    Auszug aus LG Bochum, 13.11.2019 - 10 KLs 12/19
    Grundvoraussetzung für einen Täter-Opfer-Ausgleich gemäß § 46a Nr. 1 StGB ist neben einem kommunikativen Prozess zwischen Täter und Opfer mit der Absicht, einen umfassenden, friedensstiftenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen zu erzielen, eine von beiden Seiten akzeptierte, ernsthaft mitgetragene Regelung bzw. Konfliktlösung (vgl. BGH, Beschl. v. 24.1.2019 - 1 StR 591/18; Fischer aaO. § 46a Rn. 10a, 10d).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2012 - 4 U 197/11

    Kosmetikerin darf keine Faltenunterspritzung mit hyaluronsäurehaltigen Mitteln

    Auszug aus LG Bochum, 13.11.2019 - 10 KLs 12/19
    Auch das OLG Karlsruhe legt die Definition der Ausübung der Heilkunde dahingehend aus, dass eine solche stets vorliege, wenn die Behandlung bei generalisierender und typisierender Betrachtung gesundheitliche Schädigungen verursachen kann, wobei auch hier aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ein nur geringfügiges Gefahrenmoment nicht ausreichen soll (OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.02.2013 - Az. 4 U 197/11).
  • BGH, 05.07.2007 - 4 StR 549/06

    Strafsache gegen Schönheitschirurgen muss neu verhandelt werden

    Auszug aus LG Bochum, 13.11.2019 - 10 KLs 12/19
    Je weniger ein sofortiger Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindrücklicher ist der Patient, dem der Eingriff angeraten wird oder der ihn selbst wünscht, über die Erfolgsaussichten und etwaige schädliche Folgen zu informieren (std. Rechtsprechung, vgl. BGH, NStZ-RR 2007, 340, 341; BGH, NStZ 2011, 343 f. m.w.N.).
  • BGH, 23.12.1986 - 1 StR 598/86

    Körperverletzung durch Ausübung der Heilkunde ohne Zulassung - Körperverletzung

    Auszug aus LG Bochum, 13.11.2019 - 10 KLs 12/19
    Dieser Grundsatz findet nach der Rechtsprechung des BGH keine Anwendung auf Fälle, in denen der Täter weder approbierter Arzt noch zugelassener Heilpraktiker ist (BGH, NStZ 1987, 174).
  • BVerwG, 25.06.1970 - I C 53.66

    Anwendung des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz (HeilprG) auf Chiropraktik - Umfang

    Auszug aus LG Bochum, 13.11.2019 - 10 KLs 12/19
    Nur solche heilkundlichen Verrichtungen, die keine nennenswerten Gesundheitsgefahren zur Folge haben können, sollen nicht unter die Erlaubnispflicht des Heilpraktikergesetz fallen, auch wenn sie zu ordnungsgemäßer Vornahme ärztliche Fachkenntnisse erfordern (BVerwG, NJW 1970, 1987 f.).
  • BVerwG, 14.10.1958 - I C 25.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Bochum, 13.11.2019 - 10 KLs 12/19
    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es bei der Frage der Beurteilung, ob eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde vorliegt, nicht allein auf das Ziel der Behandlung, sondern auch auf die Methode und die Art der ausgeübten Tätigkeit an (BVerwG, NJW 1959, 833, 834).
  • BGH, 20.01.2004 - 1 StR 319/03

    Körperverletzung (tatbestandlicher Heileingriff; hypothetische Einwilligung;

    Auszug aus LG Bochum, 13.11.2019 - 10 KLs 12/19
    Die Wirksamkeit der Einwilligung setzt weiter voraus, dass sie nicht von Willensmängeln wie Täuschung oder Irrtum beeinflusst ist (BGH, NStZ 2004, 442; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 228 Rn. 12a).
  • VG Trier, 23.01.2003 - 6 K 867/02

    Ausübung der Heilkunde; Faltenunterspritzung

    Auszug aus LG Bochum, 13.11.2019 - 10 KLs 12/19
    Aus diesem Grund wird die Anwendung der Erlaubnispflicht auch auf kosmetische Eingriffe in Gestalt von Faltenunterspritzungen angenommen, da diese ihrer Methode nach der ärztlichen Krankenbehandlung gleichkommen, ärztliche Fachkenntnisse voraussetzen und gesundheitliche Schädigungen verursachen können (BayVGH, Beschl. v. 08.08.2001 - 21 ZS 00.29; OVG Münster, Beschl. v. 28.04.2006 - 13 A 2495/03; VG Trier, Urt. v. 23.01.2003 - 6 K 867/02).
  • VGH Bayern, 08.08.2001 - 21 ZS 00.29
    Auszug aus LG Bochum, 13.11.2019 - 10 KLs 12/19
    Aus diesem Grund wird die Anwendung der Erlaubnispflicht auch auf kosmetische Eingriffe in Gestalt von Faltenunterspritzungen angenommen, da diese ihrer Methode nach der ärztlichen Krankenbehandlung gleichkommen, ärztliche Fachkenntnisse voraussetzen und gesundheitliche Schädigungen verursachen können (BayVGH, Beschl. v. 08.08.2001 - 21 ZS 00.29; OVG Münster, Beschl. v. 28.04.2006 - 13 A 2495/03; VG Trier, Urt. v. 23.01.2003 - 6 K 867/02).
  • BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10

    Urteil im "Zitronensaftfall" aufgehoben

    Auszug aus LG Bochum, 13.11.2019 - 10 KLs 12/19
    Je weniger ein sofortiger Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindrücklicher ist der Patient, dem der Eingriff angeraten wird oder der ihn selbst wünscht, über die Erfolgsaussichten und etwaige schädliche Folgen zu informieren (std. Rechtsprechung, vgl. BGH, NStZ-RR 2007, 340, 341; BGH, NStZ 2011, 343 f. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - 13 A 2495/03

    Kosmetikerinnen dürfen ohne Heilpraktikererlaubnis keine Falten unterspritzen

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