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   LG Bochum, 13.12.2022 - 1 KLs 34/21   

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LG Bochum, 13.12.2022 - 1 KLs 34/21 (https://dejure.org/2022,45166)
LG Bochum, Entscheidung vom 13.12.2022 - 1 KLs 34/21 (https://dejure.org/2022,45166)
LG Bochum, Entscheidung vom 13. Dezember 2022 - 1 KLs 34/21 (https://dejure.org/2022,45166)
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  • LG Freiburg, 05.08.2021 - 2 Qs 36/21

    Strafbarkeit der Verwendung eines unrichtigen ärztlichen Attestes über die

    Auszug aus LG Bochum, 13.12.2022 - 1 KLs 34/21
    Die vorliegend verfahrensgegenständlichen ärztlichen Atteste, nach denen das Tragen eines Mundschutzes aus medizinischen Gründen unzumutbar sei, stellen jeweils ein Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen im Sinne des § 278 StGB a. F. zum Gebrauch bei einer Behörde dar, ohne dass es erforderlich wäre, dass im Attest selbst die Befundtatsachen oder eine Diagnose benannt werden (vgl. etwa LG Freiburg, Beschluss vom 05.08.2021 - 2 Qs 36/21).

    Im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Landgerichte bzw. Obergerichte ist auch die Kammer der Auffassung, dass bei Ausstellung eines ärztlichen Attests zur Befreiung über die Maskenpflicht stets konkludent erklärt wird, eine persönliche Untersuchung des Patienten bzw. ordnungsgemäße Informationsgewinnung habe stattgefunden (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 27.06.2022 - 2 Ss 58/22; LG Freiburg, Beschluss vom 05.08.2021 - 2 Qs 36/21).

  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus LG Bochum, 13.12.2022 - 1 KLs 34/21
    Zwar ist der Grundsatz "Vorrang des Freispruchs vor der Verfahrenseinstellung" in Fällen von Befassungsverboten grundsätzlich nicht anzuwenden und das vor dem Gericht geführte Verfahren einzustellen (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt , StPO, 65. Auflage 2022, § 260 Rn. 45 m. w. N.; BGH (4. Strafsenat), Urteil vom 17.08.2000 - 4 StR 245/00, NJW 2000, 3293, 3294).
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus LG Bochum, 13.12.2022 - 1 KLs 34/21
    Zwischen den Bedürfnissen einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung einerseits und dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit andererseits ist ein gerechter Ausgleich zu finden, indem unter dem Blickpunkt der Erfordernisse einer wirksamen Rechtspflege erforderlich erscheinenden Eingriffen das Schutzgebot des Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG stets als Korrektiv entgegengehalten wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87, NJW 1990, 563; KK-StPO/ Fischer , 9. Auflage 2023, Einleitung Rn. 320 m. w. N.).
  • OLG Celle, 27.06.2022 - 2 Ss 58/22

    Unrichtiges Gesundheitszeugnis bei fehlender körperlicher Untersuchung; Befreiung

    Auszug aus LG Bochum, 13.12.2022 - 1 KLs 34/21
    Im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Landgerichte bzw. Obergerichte ist auch die Kammer der Auffassung, dass bei Ausstellung eines ärztlichen Attests zur Befreiung über die Maskenpflicht stets konkludent erklärt wird, eine persönliche Untersuchung des Patienten bzw. ordnungsgemäße Informationsgewinnung habe stattgefunden (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 27.06.2022 - 2 Ss 58/22; LG Freiburg, Beschluss vom 05.08.2021 - 2 Qs 36/21).
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