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   LG Bochum, 14.03.2013 - I-7 T 450/12   

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LG Bochum, 14.03.2013 - I-7 T 450/12 (https://dejure.org/2013,35037)
LG Bochum, Entscheidung vom 14.03.2013 - I-7 T 450/12 (https://dejure.org/2013,35037)
LG Bochum, Entscheidung vom 14. März 2013 - I-7 T 450/12 (https://dejure.org/2013,35037)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.03.2010 - V ZB 124/09

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zur Heilbarkeit von Mängeln der Ausfertigung des

    Auszug aus LG Bochum, 14.03.2013 - 7 T 450/12
    Ist dies nicht der Fall, liegt darin ein Versagungsgrund im Sinne von § 83 Nr. 6 ZVG (BGH Beschl. v. 18.03.2010 - V ZB 124/09 - = WM 2010, 1233-1236 = MDR 2010, 771-772 = RPfleger 2010, 437-439 = NJW-RR 2010, 1100-1102 = DNotZ 2011, 113-115; BGH Beschl. v. 30.01.2004 - IXa ZB 285/03 - = WM 2004, 838-839 = RPfleger 2004, 368-369 = MDR 2004, 489-490 = NJW-RR 1004, 293-294).

    Ein Verfahrensfehler, der nach § 83 Nr. 6 ZVG zur Versagung des Zuschlags führt, kann allerdings durch Nachholung der unterbliebenen Förmlichkeit sogar noch im Verfahren der sofortigen Beschwerde geheilt werden, wenn Rechte von Beteiligten nicht beeinträchtigt werden (BGH Beschl. v. 18.03.2010 - V ZB 124/09 -).

    Eine Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten ist in Verfahren über eine Zuschlagsbeschwerde nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (BGH Beschl. v. 18.03.2010 - V ZB 124/09 - a.a.O.).

  • BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 285/03

    Versagung des Zuschlags wegen Nichtvorliegens des Vollstreckungstitels

    Auszug aus LG Bochum, 14.03.2013 - 7 T 450/12
    Ist dies nicht der Fall, liegt darin ein Versagungsgrund im Sinne von § 83 Nr. 6 ZVG (BGH Beschl. v. 18.03.2010 - V ZB 124/09 - = WM 2010, 1233-1236 = MDR 2010, 771-772 = RPfleger 2010, 437-439 = NJW-RR 2010, 1100-1102 = DNotZ 2011, 113-115; BGH Beschl. v. 30.01.2004 - IXa ZB 285/03 - = WM 2004, 838-839 = RPfleger 2004, 368-369 = MDR 2004, 489-490 = NJW-RR 1004, 293-294).

    Bei der vorübergehenden Entnahme des Vollstreckungstitels aus den Vollstreckungsakten ist dies der Fall, wenn durch die Vorlage des vollstreckbaren Titels im Zuschlagsbeschwerdeverfahren nachgewiesen wird, dass die Vollstreckungsvoraussetzungen während des gesamten Zwangsversteigerungsverfahrens unverändert vorgelegen haben (BGH Beschl. v. 30.01.2004 - IXa ZB 285/03 - sowie weiterer Beschl. v. 30.01.2004 - IXa ZB 286/03 - = ZfIR 2004, 751).

  • BGH, 08.11.2012 - V ZB 124/12

    Zwangsversteigerungsverfahren auf Betreiben einer Bank:

    Auszug aus LG Bochum, 14.03.2013 - 7 T 450/12
    Das Zustellungserfordernis sichert den Anspruch des Schuldners auf Gewährung rechtlichen Gehörs; durch die Zustellung wird er vollständig über die Grundlagen der Zwangsvollstreckung unterrichtet und in die Lage versetzt, deren Voraussetzungen zu prüfen (BGH Beschl. v. 08.11.2012 - V ZB 124/12 - = WM 2013, 43-45 = MDR 2013, 173).
  • BGH, 12.02.1958 - V ZR 12/57

    Protokollberichtigung nach Revisionseinlegung

    Auszug aus LG Bochum, 14.03.2013 - 7 T 450/12
    Auch soll die Beweisregel des § 80 ZVG bei rechtsirrig unterbliebener Darstellung des Verfahrensablaufs im Protokoll nicht zur Anwendung kommen, was der Bundesgerichtshof für den Anwendungsbereich des inhaltsgleichen § 165 ZPO wiederholt dargestellt hat und das Schrifttum als selbstverständlich anführt (Stöber, a.a.O., § 80 Rn. 3 unter Verweis auf BGH 26, 340, 343 = NJW 1958, 711; BGH NJW 1990, 121, 122; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl. § 165 Rn. 4).
  • BGH, 26.04.1989 - I ZR 220/87

    "Katzelmacher"; Umfang der Protokollierungspflicht

    Auszug aus LG Bochum, 14.03.2013 - 7 T 450/12
    Auch soll die Beweisregel des § 80 ZVG bei rechtsirrig unterbliebener Darstellung des Verfahrensablaufs im Protokoll nicht zur Anwendung kommen, was der Bundesgerichtshof für den Anwendungsbereich des inhaltsgleichen § 165 ZPO wiederholt dargestellt hat und das Schrifttum als selbstverständlich anführt (Stöber, a.a.O., § 80 Rn. 3 unter Verweis auf BGH 26, 340, 343 = NJW 1958, 711; BGH NJW 1990, 121, 122; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl. § 165 Rn. 4).
  • BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 286/03

    Versagung des Zuschlags wegen Nichtvorliegens des Vollstreckungstitels

    Auszug aus LG Bochum, 14.03.2013 - 7 T 450/12
    Bei der vorübergehenden Entnahme des Vollstreckungstitels aus den Vollstreckungsakten ist dies der Fall, wenn durch die Vorlage des vollstreckbaren Titels im Zuschlagsbeschwerdeverfahren nachgewiesen wird, dass die Vollstreckungsvoraussetzungen während des gesamten Zwangsversteigerungsverfahrens unverändert vorgelegen haben (BGH Beschl. v. 30.01.2004 - IXa ZB 285/03 - sowie weiterer Beschl. v. 30.01.2004 - IXa ZB 286/03 - = ZfIR 2004, 751).
  • BGH, 21.07.2011 - I ZB 93/10

    Zwangsvollstreckung: Verweigerung der Vollstreckung bei Zweifeln an der

    Auszug aus LG Bochum, 14.03.2013 - 7 T 450/12
    Der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs vertritt indessen die Auffassung, die bloße Änderung des Namens oder der Firma einer Partei stehe der Vollstreckung eines Titels dann nicht entgegen, wenn der Gläubiger die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachweise, ferner, es könne als verzichtbar angesehen werden, dass eine Umfirmierung in der Vollstreckungsklausel vermerkt werde, sofern das Vollstreckungsorgan die Identität des Gläubigers im Wege eigener Ermittlungen feststelle (BGH Beschl. v. 21.07.2011 - I ZB 93/10 - recherchiert in juris).
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