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   LG Bochum, 14.04.2014 - II-13 KLs - 35 Js 141/10 - 6/13   

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https://dejure.org/2014,79550
LG Bochum, 14.04.2014 - II-13 KLs - 35 Js 141/10 - 6/13 (https://dejure.org/2014,79550)
LG Bochum, Entscheidung vom 14.04.2014 - II-13 KLs - 35 Js 141/10 - 6/13 (https://dejure.org/2014,79550)
LG Bochum, Entscheidung vom 14. April 2014 - II-13 KLs - 35 Js 141/10 - 6/13 (https://dejure.org/2014,79550)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wettbetrüger erneut verurteilt - Fünf Jahre Haft für Ante Sapina

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • sueddeutsche.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 06.03.2015)

    Fußball-Wettskandal: Sapina muss endgültig hinter Gitter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 55/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

    Auszug aus LG Bochum, 14.04.2014 - 13 KLs 6/13
    Der Bundesgerichtshof hat nach mündlicher Verhandlung durch Urteil vom 20. Dezember 2012 - Az. 4 StR 55/12 - über die Rechtsmittel entschieden und das Urteil bezüglich der Angeklagten D und T teilweise mit unterschiedlicher Reichweite aufgehoben.

    Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 20.12.2012 (Az.: 4 StR 55/12) sind die Schuldsprüche aus dem Urteil der 12. großen Strafkammer des Landgerichts Bochum vom 19.05.2011 hinsichtlich des Angeklagten D betreffend die Fälle 1, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 21, 22, 23, 24, 26 und 27 und hinsichtlich des Angeklagten T betreffend die Fälle 11 und 22 in Rechtskraft erwachsen.

    Es steht der Annahme einer Bande deshalb nicht entgegen, wenn deren Mitglieder bei der Tatbegehung ihre eigenen Interessen an einer risikolosen und effektiven Tatausführung sowie Beute- und Gewinnerzielung verfolgen (BGH, Urteil v. 20.12.2012, 4 StR 55/12 m.w.N.).

    Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 20.12.2012 (4 StR 55/12) sind die durch das Urteil der 12. großen Strafkammer vom 19.05.2011 getroffenen Anordnungen über die Rückgewinnungshilfe nach § 111 i Abs. 2 StPO für die Kammer bindend.

  • LG Berlin, 17.11.2005 - 68 Js 451/05

    Strafurteil in Sachen "Wettskandal"

    Auszug aus LG Bochum, 14.04.2014 - 13 KLs 6/13
    Am 28.01.2005 wurde er wegen des Verdachts des Wettbetruges in dem sogenannten "I-Verfahren" festgenommen und kam in Untersuchungshaft bis zur Verkündung des Urteils am 17.11.2005, in dem gegen den Angeklagten wegen Betruges in zehn Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verhängt wurde.

    Das Landgericht Berlin verurteilte den Angeklagten in dem Verfahren (512) 68 Js 451/05 Kls (42/05) am 17.11.2005 wegen Betruges in 10 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten.

    Zudem hat die Kammer zu seinen Gunsten auch nicht unberücksichtigt gelassen, dass er mit dem Widerruf der Bewährung für die noch nicht erlassene Restfreiheitsstrafe von fast 1 ½ Jahren aus dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 17.11.2005 rechnen muss.

  • BGH, 02.10.2008 - 4 StR 153/08

    Verfall von Wertersatz; Härtevorschrift (Revisibilität; Ermessen; Begriff der

    Auszug aus LG Bochum, 14.04.2014 - 13 KLs 6/13
    Maßgebend für die nach § 73 c Abs. 1 S. 2 Alt.1 StGB vorzunehmende Ermessensentscheidung ist neben der Gesamthöhe des Erlangten und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen insbesondere der Grund, aus welchem das Erlangte bzw. dessen Wert sich nicht mehr im Vermögen des Angeklagten befindet (BGH, NStZ-RR 2009, 234 m.w.N.).

    Dies setzt voraus, dass die Anordnung Grundsätze der Billigkeit und das Übermaßverbot verletzen würde, so dass diese als vom Zweck des Verfalls nicht mehr getragen und schlechthin ungerecht erscheint (Fischer, StGB, 60. Auflage, § 73 c Rn. 3, BGH, NStZ-RR 2009, 234 m.w.N.).

    Die Auswirkungen müssen im konkreten Einzelfall außer Verhältnis zu dem vom Gesetzgeber mit der Maßnahme angestrebten Zweck stehen, es müssen besondere Umstände vorliegen, auf Grund derer mit der Vollstreckung des Verfalls eine außerhalb des Verfallszwecks liegende zusätzliche Härte verbunden wäre, die dem Betroffenen auch unter Berücksichtigung des Zwecks des Verfalls nicht zugemutet werden kann (BGH, NStZ-RR 2009, 234).

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus LG Bochum, 14.04.2014 - 13 KLs 6/13
    Von der kriminellen Vereinigung unterscheidet sich die Bande dadurch, dass sie keine Organisationsstruktur aufweisen muss und für sie kein verbindlicher Gesamtwille ihrer Mitglieder erforderlich ist (BGHSt 46, 321, 328 ff).

    Denn auch dann verwirklicht sich die abstrakte Gefährlichkeit der allgemeinen deliktischen Abrede, die Rechtsgrund für die qualifizierte Strafbarkeit ist ({Korr|BGHGSSt 46, 321, 334|BGHSt 46, 321, 334}}).

  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Auszug aus LG Bochum, 14.04.2014 - 13 KLs 6/13
    Danach sind Vermögenswerte, die der Täter oder Teilnehmer in irgendeiner Phase des Tatablaufs unmittelbar erlangt hat, in ihrer Gesamtheit abzuschöpfen, ohne das Gegenleistungen oder sonstige Aufwendungen in Abzug gebracht werden (BGH, Urt. v. 30.05.2008, 1 StR 166/07).

    Der Verfallsanordnung dem Grunde nach stünde nicht bereits die Tatsache entgegen, dass über das Vermögen des Angeklagten das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, so dass dies auch nicht der Anordnung der Rückgewinnungshilfe entgegensteht (BGH, Urt. v. 30.05.2008, 1 StR 166/07; BGH, Urt. v. 02.12.2005, 5 StR 119/05).

  • BGH, 17.12.2003 - 1 StR 445/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus LG Bochum, 14.04.2014 - 13 KLs 6/13
    Eine nahezu vollständige Ausschöpfung der durch die Dauer der Hauptverhandlung von 12 Hauptverhandlungstagen mitbestimmten Frist zur Absetzung der schriftlichen Urteilsgründe von 9 Wochen gemäß § 275 Abs. 1 StPO vermag eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung ebenfalls nicht zu begründen (BGH, Beschluss vom 17.12.2003, 1 StR 445/03, BeckRS 2004, 01080).
  • BGH, 13.06.2001 - 3 StR 131/01

    Voraussetzungen der Härteklausel bei der Verfallsanordnung (Berücksichtigung von

    Auszug aus LG Bochum, 14.04.2014 - 13 KLs 6/13
    So betraf die zur Frage der Doppelbelastung entwickelte Rechtsprechung vornehmlich Fälle der Berücksichtigung bereits gezahlter Steuern, in denen infolge dieser Zahlung der Wert des Erlangen im Vermögen des Täters insoweit nicht mehr vorhanden war (BGH, Urt. v. 13.06.2001, 3 StR 131/01 m.w.N.).
  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede

    Auszug aus LG Bochum, 14.04.2014 - 13 KLs 6/13
    Die Beweisanforderungen hinsichtlich der Bandenabrede sind umso geringer, je stärker die Gefährlichkeit einer Tätergruppe durch die Zahl ihrer Mitglieder, durch deren Präsenz bei der Tatausführung oder durch organisatorische Stabililät hervortritt (BGH, NJW 2005, 2629/2630).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus LG Bochum, 14.04.2014 - 13 KLs 6/13
    Der Verfallsanordnung dem Grunde nach stünde nicht bereits die Tatsache entgegen, dass über das Vermögen des Angeklagten das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, so dass dies auch nicht der Anordnung der Rückgewinnungshilfe entgegensteht (BGH, Urt. v. 30.05.2008, 1 StR 166/07; BGH, Urt. v. 02.12.2005, 5 StR 119/05).
  • BGH, 17.03.1999 - 3 StR 507/98

    Fortsetzung einer unterbrochenen Hauptverhandlung ohne den Angeklagten

    Auszug aus LG Bochum, 14.04.2014 - 13 KLs 6/13
    Selbst eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnittes führt nicht ohne weiteres zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (BGH, Beschluss vom 17.03.1999, 3 StR 507/98, NStZ 1999, 418).
  • BGH, 05.07.2007 - 5 StR 139/07

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung bei komplexen Steuerstrafverfahren

  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

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