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   LG Bochum, 16.07.2018 - I-1 O 318/17   

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https://dejure.org/2018,34388
LG Bochum, 16.07.2018 - I-1 O 318/17 (https://dejure.org/2018,34388)
LG Bochum, Entscheidung vom 16.07.2018 - I-1 O 318/17 (https://dejure.org/2018,34388)
LG Bochum, Entscheidung vom 16. Juli 2018 - I-1 O 318/17 (https://dejure.org/2018,34388)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Nutzung einer angemieteten Teileigentumseinheit als Einrichtung zur Erbringung stationärer Intensiv- und Beatmungspflegemaßnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zweckwidrige Nutzung des Wohnungseigentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 193/16

    Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft

    Auszug aus LG Bochum, 16.07.2018 - 1 O 318/17
    Dies stellt eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter dar (vgl. BGH, NJW 2018, 41).

    Nicht zu Wohnzwecken dient dagegen eine Nutzung durch Einrichtungen, die in erster Linie Pflege- und Betreuungscharakter haben und deshalb durch die hierfür erforderlichen Pflege- und Dienstleistungen geprägt werden (BGH, NJW 2018, 41).

  • OLG München, 25.02.1992 - 25 U 3550/91

    Inhalt der Zweckbestimmung "Eisdiele und Cafe" - Anspruch der Wohnungseigentümer

    Auszug aus LG Bochum, 16.07.2018 - 1 O 318/17
    Auf dieser Grundlage hat dann die gebotene generalisierende Betrachtungsweise zu erfolgen, wobei für die zu treffende Entscheidung ohne Belang ist, welche tatsächlichen Beeinträchtigungen nach dem Sachvortrag der Parteien in welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten in der Vergangenheit zu verzeichnen gewesen sind (OLG Hamm, a.a.O.; OLG München, NJW-RR 1992, 1492).

    Jede andere, nach typisierender Betrachtungsweise störendere Nutzungsart ist daher nicht vom Inhalt des Sondereigentums gedeckt und beeinträchtigt die Miteigentumsanteile der anderen Wohnungseigentümer, die daher - in ihrem Eigentumsrecht verletzt - den dinglichen Abwehranspruch aus § 1004 BGB mit absoluter Wirkung gegen jeden zweckwidrig Nutzenden geltend machen können (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 146; OLG München, NJW-RR 1992, 1492; wohl ebenso: BGH, NJW 1996, 714).

  • OLG Hamm, 23.10.2003 - 15 W 372/02

    Nutzung von Büroräumen als Zahnarztpraxis

    Auszug aus LG Bochum, 16.07.2018 - 1 O 318/17
    Denn die Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter ist dahin auszulegen, dass nur eine solche Nutzung der Räumlichkeiten ausgeschlossen sein soll, von der stärkere Beeinträchtigungen ausgehen als sie mit der Nutzung entsprechend dem in der Teilungserklärung festgelegten Zweck verbunden sind (OLG Hamm, BeckRS 2003, 30331486).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.1993 - 6 U 49/93
    Auszug aus LG Bochum, 16.07.2018 - 1 O 318/17
    Jede andere, nach typisierender Betrachtungsweise störendere Nutzungsart ist daher nicht vom Inhalt des Sondereigentums gedeckt und beeinträchtigt die Miteigentumsanteile der anderen Wohnungseigentümer, die daher - in ihrem Eigentumsrecht verletzt - den dinglichen Abwehranspruch aus § 1004 BGB mit absoluter Wirkung gegen jeden zweckwidrig Nutzenden geltend machen können (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 146; OLG München, NJW-RR 1992, 1492; wohl ebenso: BGH, NJW 1996, 714).
  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 230/94

    Kündigung des Mietvertrages wegen Unzulässigkeit der Vermietung von Teileigentum

    Auszug aus LG Bochum, 16.07.2018 - 1 O 318/17
    Jede andere, nach typisierender Betrachtungsweise störendere Nutzungsart ist daher nicht vom Inhalt des Sondereigentums gedeckt und beeinträchtigt die Miteigentumsanteile der anderen Wohnungseigentümer, die daher - in ihrem Eigentumsrecht verletzt - den dinglichen Abwehranspruch aus § 1004 BGB mit absoluter Wirkung gegen jeden zweckwidrig Nutzenden geltend machen können (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 146; OLG München, NJW-RR 1992, 1492; wohl ebenso: BGH, NJW 1996, 714).
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