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   LG Bochum, 16.12.2015 - I-6 O 205/15   

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LG Bochum, 16.12.2015 - I-6 O 205/15 (https://dejure.org/2015,64423)
LG Bochum, Entscheidung vom 16.12.2015 - I-6 O 205/15 (https://dejure.org/2015,64423)
LG Bochum, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - I-6 O 205/15 (https://dejure.org/2015,64423)
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  • BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95

    Voraussetzungen des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Sozialhilfeträger;

    Auszug aus LG Bochum, 16.12.2015 - 6 O 205/15
    Während bei einem Sozialversicherungsverhältnis der Anspruch dem Grunde nach bereits im Unfallzeitpunkt auf den Sozialversicherungsträger übergeht, gilt dies für einen Sozialhilfeträger nicht zwangsläufig, denn hier fehlt es an einer dem Versicherungsverhältnis vergleichbaren rechtlichen Beziehung( BGH NJW 1996, 726(727) = VersR 1996, 349 ff ; BGH NJW 1996, 2508(2509) = NZV 1996, 402).

    Für die Beurteilung dieser Frage können solche Anhaltspunkte insbesondere die Schwere der Verletzungen oder der Behinderungen sowie - falls es auch darauf ankommt - die schlechten oder ungenügenden Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Verletzten sein (vgl. dazu: BGH NJW 1996, 726(727 ff ) = VersR 1996, 349; BGH NJW 1996, 2508(2509) = NZV 1996, 402; BGH VersR 2002, 869 ff ; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 9. Auflage, Rdnr. 714).

    Es besteht bei einem Übergang auf den Sozialhilfeträger die Besonderheit , dass dem Geschädigten selbst hinsichtlich bereits entstandener Kosten und dem insoweit auf den Sozialhilfeträger von Anfang an übergegangenen Anspruch weiterhin auch eine Einzugsermächtigung zusteht, d. h der Geschädigte bleibt trotz des Anspruchsübergangs grundsätzlich weiterhin zur Einziehung befugt( vgl. dazu : BGH NJW 1996, 726 (727 ff) = VersR 1996, 349; BGH NJW 1996, 2508(2509) = NZV 1996, 402; BGH VersR 2002, 869; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 9. Auflage, Rdnr. 716).

    (vgl. z.B. BGH NJW 1985, 2583 = VersR 1985, 735; BGH NJW 1986, 315 = VersR 1986, 917(918); BGH NJW 1992, 1755 = VersR 1992, 627(628); BGH NJW 1996, 2508(2510) = NZV 1996, 402).

    Das ist nach dem hier dann heranzuziehenden Rechtsgedanken des § 166 BGB dann der Fall, wenn der Bedienstete vom Anspruchsinhaber mit der Erledigung der betreffenden Angelegenheit, hier also mit der Betreuung und der Verfolgung der in Frage stehenden Regressforderung in eigener Verantwortung betraut worden ist (vgl. BGH NJW 1996, 2508(2510) = VersR 1996, 1126; BGH NJW 1994, 1150 = VersR 1994, 491 m.w. Nachw.).

    Demnach ist grundsätzlich allein darauf abzustellen, wann der Sachbearbeiter der für den Regress zuständigen Abteilung die erforderliche Kenntnis erlangt hat (vgl. BGH NJW 1996, 2508(2510) = VersR 1996, 1126 ff; BGH NJW 2000, 1411(1412)).

    Die kraft Gesetzes und nicht etwa rechtsgeschäftlich erteilte Einziehungsermächtigung führt nicht - anders als bei der rechtsgeschäftlich erteilten Einzugsermächtigung - zur Zurechnung erworbener Kenntnisse, vielmehr bleibt die Kenntnis des einzugberechtigten Geschädigten unberücksichtigt (vgl. dazu: BGH NJW 1996, 2508 (2510,2511) = NZV 1996, 402 = VersR 1996, 1126 ff ).

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 271/94

    Gesetzlicher Übergang des Schadensersatzanspruchs wegen vermehrter Bedürfnisse

    Auszug aus LG Bochum, 16.12.2015 - 6 O 205/15
    Während bei einem Sozialversicherungsverhältnis der Anspruch dem Grunde nach bereits im Unfallzeitpunkt auf den Sozialversicherungsträger übergeht, gilt dies für einen Sozialhilfeträger nicht zwangsläufig, denn hier fehlt es an einer dem Versicherungsverhältnis vergleichbaren rechtlichen Beziehung( BGH NJW 1996, 726(727) = VersR 1996, 349 ff ; BGH NJW 1996, 2508(2509) = NZV 1996, 402).

    der Art des eingetretenen Schadens und einer möglichen Bedürftigkeit des Geschädigten - mit einer tatsächlichen Leistungserbringung durch den Sozialhilfeträger zu rechnen ist (vgl. dazu: BGH NJW 1996, 726(727 ff ) = VersR 1996, 349 ff).

    Für die Beurteilung dieser Frage können solche Anhaltspunkte insbesondere die Schwere der Verletzungen oder der Behinderungen sowie - falls es auch darauf ankommt - die schlechten oder ungenügenden Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Verletzten sein (vgl. dazu: BGH NJW 1996, 726(727 ff ) = VersR 1996, 349; BGH NJW 1996, 2508(2509) = NZV 1996, 402; BGH VersR 2002, 869 ff ; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 9. Auflage, Rdnr. 714).

    Es besteht bei einem Übergang auf den Sozialhilfeträger die Besonderheit , dass dem Geschädigten selbst hinsichtlich bereits entstandener Kosten und dem insoweit auf den Sozialhilfeträger von Anfang an übergegangenen Anspruch weiterhin auch eine Einzugsermächtigung zusteht, d. h der Geschädigte bleibt trotz des Anspruchsübergangs grundsätzlich weiterhin zur Einziehung befugt( vgl. dazu : BGH NJW 1996, 726 (727 ff) = VersR 1996, 349; BGH NJW 1996, 2508(2509) = NZV 1996, 402; BGH VersR 2002, 869; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 9. Auflage, Rdnr. 716).

  • BGH, 17.04.2012 - VI ZR 108/11

    Regress des Sozialversicherungsträgers: Beginn der Verjährungsfrist

    Auszug aus LG Bochum, 16.12.2015 - 6 O 205/15
    Auch eine grob fahrlässige Nichtweiterleitung von Erkenntnissen bei der Leistungsabteilung führt danach nicht zu einem früheren Verjährungsbeginn Diese Grundsätze sind dann nochmals im Urteil vom 17.04.2012 bestätigt worden (vgl. dazu: BGH NJW 2012, 2644(2645)).

    Nur wenn die Regressabteilung selbst auf Grund einer nachlässigen Handhabung ihrer Obliegenheit nicht in angemessener Zeit Kenntnis von einer Regressmöglichkeit erhält , könne dies als eine dem Träger der Sozialversicherung zuzurechnende grob fahrlässige Unkenntnis zu werten sein (BGH NJW 2012, 2644).

  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 442/00

    Rechtsposition des Ersatzpflichtigen gegenüber dem Sozialhilfeträger nach

    Auszug aus LG Bochum, 16.12.2015 - 6 O 205/15
    Für die Beurteilung dieser Frage können solche Anhaltspunkte insbesondere die Schwere der Verletzungen oder der Behinderungen sowie - falls es auch darauf ankommt - die schlechten oder ungenügenden Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Verletzten sein (vgl. dazu: BGH NJW 1996, 726(727 ff ) = VersR 1996, 349; BGH NJW 1996, 2508(2509) = NZV 1996, 402; BGH VersR 2002, 869 ff ; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 9. Auflage, Rdnr. 714).

    Es besteht bei einem Übergang auf den Sozialhilfeträger die Besonderheit , dass dem Geschädigten selbst hinsichtlich bereits entstandener Kosten und dem insoweit auf den Sozialhilfeträger von Anfang an übergegangenen Anspruch weiterhin auch eine Einzugsermächtigung zusteht, d. h der Geschädigte bleibt trotz des Anspruchsübergangs grundsätzlich weiterhin zur Einziehung befugt( vgl. dazu : BGH NJW 1996, 726 (727 ff) = VersR 1996, 349; BGH NJW 1996, 2508(2509) = NZV 1996, 402; BGH VersR 2002, 869; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 9. Auflage, Rdnr. 716).

  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 9/11

    Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist: Grob fahrlässige Unkenntnis der

    Auszug aus LG Bochum, 16.12.2015 - 6 O 205/15
    Dies hat der BGH nachfolgend weiter im Urteil vom 28.02.2012 (BGH NJW 2012, 1789 = VersR 2012, 738 ff) bestätigt und klargestellt, dass eine die Verjährungsfrist gem. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB in Lauf setzende grob fahrlässige Unkenntnis in Regressfällen nicht schon dann gegeben ist, wenn die Mitarbeiter der Leistungsabteilung des Geschädigten bei arbeitsteiliger Organisation keine Initiativen zur Aufklärung des Schadensgeschehens entfalten und deshalb der Schadensfall den Mitarbeitern der Regressabteilung nicht bekannt geworden ist.
  • BGH, 20.10.2011 - III ZR 252/10

    Beginn der Verjährungsfrist für deliktsrechtliche Ansprüche: Grob fahrlässige

    Auszug aus LG Bochum, 16.12.2015 - 6 O 205/15
    Insoweit ist auch nach Einführung der Bestimmung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB für den Beginn der Verjährungsfrist bei deliktsrechtlichen Ansprüchen, die von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit arbeitsteiliger Organisation geltend gemacht werden, hinsichtlich der Beurteilung einer grob fahrlässigen Unkenntnis ebenso wie der positiven Kenntnis auf die Beschäftigten der Regressabteilung, nicht derjenigen der Leistungsabteilung abzustellen( vgl. BGH NJW 2012, 447).
  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 32/08

    Haftung des Geschäftsführers wegen Veranlassung einer die Masse schmälernden

    Auszug aus LG Bochum, 16.12.2015 - 6 O 205/15
    Zwar wird durch einen erklärten, befristeten Verjährungsverzicht der Ablauf der Verjährung als solcher nicht beeinflusst, insoweit wird dadurch aber die Befugnis, die Einrede zu erheben, für den genannten Zeitraum ausgeschlossen (BGH NJW 2009, 1598(1600)).
  • BGH, 12.05.2009 - VI ZR 294/08

    Beginn der Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach §

    Auszug aus LG Bochum, 16.12.2015 - 6 O 205/15
    Bei Behörden und öffentlichen Körperschaften beginnt auch dann die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche zudem erst dann zu laufen, wenn der zuständige Bedienstete der verfügungsberechtigten Regressbehörde Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt; verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind dabei solche Behörden, denen die Entscheidungskompetenz für die zivilrechtliche Verfolgung von Schadensersatzansprüchen zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist (vgl. BGH NJW 2011, 1799 (1800) = VersR 2011, 682 = MDR 2011, 596; BGH NJW 1986, 2315 = VersR 1986, 917(918) ; BGH NJW-RR 2009, 1471 = VersR 2009, 989 m.w. Nachw.).
  • BGH, 15.03.2011 - VI ZR 162/10

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen einer gesetzlichen Pflegekasse: Kenntnis des

    Auszug aus LG Bochum, 16.12.2015 - 6 O 205/15
    Bei Behörden und öffentlichen Körperschaften beginnt auch dann die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche zudem erst dann zu laufen, wenn der zuständige Bedienstete der verfügungsberechtigten Regressbehörde Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt; verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind dabei solche Behörden, denen die Entscheidungskompetenz für die zivilrechtliche Verfolgung von Schadensersatzansprüchen zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist (vgl. BGH NJW 2011, 1799 (1800) = VersR 2011, 682 = MDR 2011, 596; BGH NJW 1986, 2315 = VersR 1986, 917(918) ; BGH NJW-RR 2009, 1471 = VersR 2009, 989 m.w. Nachw.).
  • BGH, 18.09.2007 - XI ZR 447/06

    Auslegung eines Verzichts auf die Einrede der Verjährung; Rechtsfolgen des

    Auszug aus LG Bochum, 16.12.2015 - 6 O 205/15
    Dabei ist auch ein solcher Verjährungsverzicht durch eine einseitige Erklärung möglich (BGH NJW 1973, 1690) und zwar insbesondere auch schon vor Eintritt der Verjährung (BGH ZIP 2007, 2206).
  • BGH, 04.07.1973 - IV ZR 185/72

    Erbrecht-Anerkennung d.Pflichtteilsanspruchs durch Vorerben nach Verjährung

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 14/76

    Rentenzahlungen wegen eines Verkehrsunfalls - Persönliche Inanspruchnahme eines

  • BGH, 22.04.1986 - VI ZR 133/85

    Zurechnung der Kenntnisse verschiedener Bediensteter einer Behörde für den

  • BGH, 21.11.2002 - III ZR 278/01

    Rechtsfolgen rechtswidriger Versagung des objektiv nicht erforderlichen

  • BGH, 02.07.2002 - VI ZR 401/01

    Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 81 a BVG

  • BGH, 30.06.2015 - VI ZR 379/14

    Übergang eines Schadensersatzanspruchs auf den Sozialversicherungsträger:

  • BGH, 03.05.2011 - VI ZR 61/10

    Forderungsübergang auf die gesetzliche Krankenkasse: Aufwendungen für den

  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 142/09

    Aufwendungsersatzanspruch der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Leistungen an

  • BGH, 09.03.2000 - III ZR 198/99

    Verjährungsbeginn bei Regreß einer Berufsgenossenschaft

  • BGH, 10.10.1985 - VII ZR 325/84

    AGB: lsolierte Vereinbarung des § 13 VOB/B

  • BGH, 27.06.2006 - VI ZR 337/04

    Übergang von Ansprüchen eines Unfallgeschädigten wegen vermehrter Bedürfnisse auf

  • BGH, 20.02.1958 - VII ZR 76/57

    Übergang vertraglicher Schadensersatzansprüche nach § 1542 RVO

  • BGH, 19.03.1985 - VI ZR 190/83

    Zurechnung von Wissen des Kompaniechefs im Rahmen der Abwicklung von

  • BGH, 18.01.1994 - VI ZR 190/93

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer juristischen Person

  • BGH, 11.02.1992 - VI ZR 133/91

    Verwirkung von deliktischen Ansprüchen vor Eintritt der Verjährung; Kenntnis vom

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