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   LG Bochum, 19.03.2019 - I-16 O 97/18   

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https://dejure.org/2019,18227
LG Bochum, 19.03.2019 - I-16 O 97/18 (https://dejure.org/2019,18227)
LG Bochum, Entscheidung vom 19.03.2019 - I-16 O 97/18 (https://dejure.org/2019,18227)
LG Bochum, Entscheidung vom 19. März 2019 - I-16 O 97/18 (https://dejure.org/2019,18227)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.12.2015 - IX ZR 143/13

    Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters in der Insolvenz einer

    Auszug aus LG Bochum, 19.03.2019 - 16 O 97/18
    Die darin getroffene Vereinbarung verstoße gegen die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 17.12.2015 - Az. IX ZR 143/13 aufgestellt habe, und sei daher insgesamt von Anfang an nichtig bzw. unwirksam gewesen.

    Entgegen der Auffassung des Beklagten sind die vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 17.12.2015 - Az. IX ZR 143/13 aufgestellten Voraussetzungen, unter denen sich ein Insolvenzverwalter wirksam vergleichen kann, auf die zwischen den Parteien getroffene Ratenzahlungsvereinbarung vom 28./30.07.2013 schon gar nicht anwendbar.

  • OLG München, 15.12.2010 - 20 U 3858/10

    Darlehensvertrag: Neubeginn der Verjährung von Rückzahlungsansprüchen nach

    Auszug aus LG Bochum, 19.03.2019 - 16 O 97/18
    Entscheidend ist nur, dass das Verhalten des Schuldners impliziert, dass er sich seiner Leistungspflicht bewusst ist, diese also nicht in Abrede stellt (vgl. OLG München, Urteil vom 15.12.2010 - Az. 20 U 3858/10, Tz. 23 m.w.Nw., zitiert nach juris; im Ergebnis ähnlich bereits zur alten Rechtslage (§ 208 BGB): BGH, Urteil vom 27.04.1978 - VII ZR 219/77, Tz. 16 zitiert nach juris).
  • BGH, 20.02.2018 - II ZR 272/16

    Substantiierte Darlegung einer Forderung gegen den Kommanditisten durch den

    Auszug aus LG Bochum, 19.03.2019 - 16 O 97/18
    Grundlage des Vergleichsangebots sei eine Tabelle, die nicht den Anforderungen des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 20.02.2018 - Az. II ZR 272/16) entspreche.
  • BGH, 27.04.1978 - VII ZR 219/77

    Unterbrechung der Verjährung durch Drittschuldnererklärung

    Auszug aus LG Bochum, 19.03.2019 - 16 O 97/18
    Entscheidend ist nur, dass das Verhalten des Schuldners impliziert, dass er sich seiner Leistungspflicht bewusst ist, diese also nicht in Abrede stellt (vgl. OLG München, Urteil vom 15.12.2010 - Az. 20 U 3858/10, Tz. 23 m.w.Nw., zitiert nach juris; im Ergebnis ähnlich bereits zur alten Rechtslage (§ 208 BGB): BGH, Urteil vom 27.04.1978 - VII ZR 219/77, Tz. 16 zitiert nach juris).
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