Rechtsprechung
LG Bochum, 19.03.2019 - I-16 O 97/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,18227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 19.03.2019 - I-16 O 97/18
- OLG Hamm - 27 U 73/19 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.12.2015 - IX ZR 143/13
Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters in der Insolvenz einer …
Auszug aus LG Bochum, 19.03.2019 - 16 O 97/18
Die darin getroffene Vereinbarung verstoße gegen die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 17.12.2015 - Az. IX ZR 143/13 aufgestellt habe, und sei daher insgesamt von Anfang an nichtig bzw. unwirksam gewesen.Entgegen der Auffassung des Beklagten sind die vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 17.12.2015 - Az. IX ZR 143/13 aufgestellten Voraussetzungen, unter denen sich ein Insolvenzverwalter wirksam vergleichen kann, auf die zwischen den Parteien getroffene Ratenzahlungsvereinbarung vom 28./30.07.2013 schon gar nicht anwendbar.
- OLG München, 15.12.2010 - 20 U 3858/10
Darlehensvertrag: Neubeginn der Verjährung von Rückzahlungsansprüchen nach …
Auszug aus LG Bochum, 19.03.2019 - 16 O 97/18
Entscheidend ist nur, dass das Verhalten des Schuldners impliziert, dass er sich seiner Leistungspflicht bewusst ist, diese also nicht in Abrede stellt (vgl. OLG München, Urteil vom 15.12.2010 - Az. 20 U 3858/10, Tz. 23 m.w.Nw., zitiert nach juris; im Ergebnis ähnlich bereits zur alten Rechtslage (§ 208 BGB): BGH, Urteil vom 27.04.1978 - VII ZR 219/77, Tz. 16 zitiert nach juris). - BGH, 20.02.2018 - II ZR 272/16
Substantiierte Darlegung einer Forderung gegen den Kommanditisten durch den …
Auszug aus LG Bochum, 19.03.2019 - 16 O 97/18
Grundlage des Vergleichsangebots sei eine Tabelle, die nicht den Anforderungen des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 20.02.2018 - Az. II ZR 272/16) entspreche. - BGH, 27.04.1978 - VII ZR 219/77
Unterbrechung der Verjährung durch Drittschuldnererklärung
Auszug aus LG Bochum, 19.03.2019 - 16 O 97/18
Entscheidend ist nur, dass das Verhalten des Schuldners impliziert, dass er sich seiner Leistungspflicht bewusst ist, diese also nicht in Abrede stellt (vgl. OLG München, Urteil vom 15.12.2010 - Az. 20 U 3858/10, Tz. 23 m.w.Nw., zitiert nach juris; im Ergebnis ähnlich bereits zur alten Rechtslage (§ 208 BGB): BGH, Urteil vom 27.04.1978 - VII ZR 219/77, Tz. 16 zitiert nach juris).