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   LG Bochum, 19.03.2019 - II-2 KLs-35 Js 232/14-14/17   

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https://dejure.org/2019,60284
LG Bochum, 19.03.2019 - II-2 KLs-35 Js 232/14-14/17 (https://dejure.org/2019,60284)
LG Bochum, Entscheidung vom 19.03.2019 - II-2 KLs-35 Js 232/14-14/17 (https://dejure.org/2019,60284)
LG Bochum, Entscheidung vom 19. März 2019 - II-2 KLs-35 Js 232/14-14/17 (https://dejure.org/2019,60284)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.08.2011 - 5 StR 327/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung)

    Auszug aus LG Bochum, 19.03.2019 - 2 KLs 14/17
    Fall 25 Körperschaftssteuer 2007 6 Monate, Fall 26 Körperschafts- und Gewerbesteuer 2010 6 Monate, Fall 27 Körperschafts- und Gewerbesteuer 2011 4 Monate, Da die neu zu bildende Gesamtstrafe nicht höher sein muss als die frühere (NStZ-RR 97, 228; 5 StR 327/11), diese aber nicht unterschreiten darf (BGH 7, 180, 183; Fischer, § 55 Rdnr. 16), war bei der zu bildenden Gesamtstrafe die Gesamtstrafe von einem Jahr und drei Monaten aus dem einzubeziehenden Urteil des Landgerichts Bochum die untere Grenze für den Strafrahmen.
  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Auszug aus LG Bochum, 19.03.2019 - 2 KLs 14/17
    Schutzgut des § 299 StGB ist die strafwürdige Störung des Wettbewerbs sowie die abstrakte Gefahr sachwidriger Entscheidungen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14 -, Rn. 55, juris).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus LG Bochum, 19.03.2019 - 2 KLs 14/17
    Das Verfahren ist in einer mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbarenden Weise verzögert worden, weshalb eine Kompensation im Rahmen der sogenannten Vollstreckungslösung geboten war (vgl. BGH, Beschl. v. 17.01.2008, GSSt 1/07, NJW 2008, 860).
  • BGH, 16.07.2004 - 2 StR 486/03

    Angestellter der Deutsche Bahn AG ist kein Amtsträger

    Auszug aus LG Bochum, 19.03.2019 - 2 KLs 14/17
    Der Vorstellung eines bestimmten verletzten Mitbewerbers bedarf es nicht (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2004 - 2 StR 486/03, NJW 2004, 3129, 3133).
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