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   LG Bochum, 19.05.2020 - 241 Js 15/17, 13 KLs 6/20   

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LG Bochum, 19.05.2020 - 241 Js 15/17, 13 KLs 6/20 (https://dejure.org/2020,52654)
LG Bochum, Entscheidung vom 19.05.2020 - 241 Js 15/17, 13 KLs 6/20 (https://dejure.org/2020,52654)
LG Bochum, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 241 Js 15/17, 13 KLs 6/20 (https://dejure.org/2020,52654)
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  • BGH, 03.06.2015 - 4 StR 167/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus LG Bochum, 19.05.2020 - 241 Js 15/17
    Die für die Frage der Maßregelanordnung erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat (en) zu entwickeln (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 02.09.2015 - 2 StR 239/15 bei juris; vom 03.06.2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724; vom 01.10.2013 - 3 StR 311/13) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten von dem Angeklagten infolge seines Zustandes drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12 Rdnr. 27; BGH, Beschluss vom 07.06.2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).
  • BGH, 15.07.1992 - 5 StR 333/92

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Tatrichterliche Feststellung

    Auszug aus LG Bochum, 19.05.2020 - 241 Js 15/17
    Sie darf deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur dann angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Unterzubringende infolge seines Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15.07.1992 - 5 StR 333/92, NStZ 1992, 538, Beschluss vom 08.07.1999 - 4 StR 269/99, NStZ 1999, 611, 612 und Beschluss vom 16.07.2008 - 2 StR 161/08, Rdnr. 7, jeweils m.w.N.; Fischer, Strafgesetzbuch, 67. Auflage 2020, § 63 Rdnr. 35).
  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus LG Bochum, 19.05.2020 - 241 Js 15/17
    Die für die Frage der Maßregelanordnung erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat (en) zu entwickeln (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 02.09.2015 - 2 StR 239/15 bei juris; vom 03.06.2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724; vom 01.10.2013 - 3 StR 311/13) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten von dem Angeklagten infolge seines Zustandes drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12 Rdnr. 27; BGH, Beschluss vom 07.06.2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).
  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 565/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Auszug aus LG Bochum, 19.05.2020 - 241 Js 15/17
    Dabei ist weiter zu berücksichtigen, dass Angriffe gegen Personen, die professionell mit Konfliktsituationen, wie sie unter der Ziffer II festgestellt sind, umgehen, dafür entsprechend geschult sind und in der konkreten Situation über besondere Hilfs- und Schutzmittel verfügen, möglicherweise weniger gefährlich sind (BGH, Beschluss vom 14.02.2017 - 4 StR 565/16, NStZ-RR 2017, 308, 309).
  • BGH, 02.09.2015 - 2 StR 239/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus LG Bochum, 19.05.2020 - 241 Js 15/17
    Die für die Frage der Maßregelanordnung erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat (en) zu entwickeln (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 02.09.2015 - 2 StR 239/15 bei juris; vom 03.06.2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724; vom 01.10.2013 - 3 StR 311/13) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten von dem Angeklagten infolge seines Zustandes drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12 Rdnr. 27; BGH, Beschluss vom 07.06.2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).
  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus LG Bochum, 19.05.2020 - 241 Js 15/17
    Sie darf deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur dann angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Unterzubringende infolge seines Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15.07.1992 - 5 StR 333/92, NStZ 1992, 538, Beschluss vom 08.07.1999 - 4 StR 269/99, NStZ 1999, 611, 612 und Beschluss vom 16.07.2008 - 2 StR 161/08, Rdnr. 7, jeweils m.w.N.; Fischer, Strafgesetzbuch, 67. Auflage 2020, § 63 Rdnr. 35).
  • BGH, 16.07.2008 - 2 StR 161/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Unterbringungsbefehl

    Auszug aus LG Bochum, 19.05.2020 - 241 Js 15/17
    Sie darf deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur dann angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Unterzubringende infolge seines Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15.07.1992 - 5 StR 333/92, NStZ 1992, 538, Beschluss vom 08.07.1999 - 4 StR 269/99, NStZ 1999, 611, 612 und Beschluss vom 16.07.2008 - 2 StR 161/08, Rdnr. 7, jeweils m.w.N.; Fischer, Strafgesetzbuch, 67. Auflage 2020, § 63 Rdnr. 35).
  • BGH, 01.10.2013 - 3 StR 311/13

    Anforderungen an die Anordnung einer dauerhaften Unterbringung in einem

    Auszug aus LG Bochum, 19.05.2020 - 241 Js 15/17
    Die für die Frage der Maßregelanordnung erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat (en) zu entwickeln (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 02.09.2015 - 2 StR 239/15 bei juris; vom 03.06.2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724; vom 01.10.2013 - 3 StR 311/13) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten von dem Angeklagten infolge seines Zustandes drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12 Rdnr. 27; BGH, Beschluss vom 07.06.2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus LG Bochum, 19.05.2020 - 241 Js 15/17
    Die für die Frage der Maßregelanordnung erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat (en) zu entwickeln (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 02.09.2015 - 2 StR 239/15 bei juris; vom 03.06.2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724; vom 01.10.2013 - 3 StR 311/13) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten von dem Angeklagten infolge seines Zustandes drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12 Rdnr. 27; BGH, Beschluss vom 07.06.2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).
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