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   LG Bochum, 20.04.2017 - I-1 O 160/14   

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https://dejure.org/2017,13915
LG Bochum, 20.04.2017 - I-1 O 160/14 (https://dejure.org/2017,13915)
LG Bochum, Entscheidung vom 20.04.2017 - I-1 O 160/14 (https://dejure.org/2017,13915)
LG Bochum, Entscheidung vom 20. April 2017 - I-1 O 160/14 (https://dejure.org/2017,13915)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche infolge Pflichtverletzung aus einem Steuerberatervertrag; Voraussetzungen für die Annahme eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter; Beachtung der Besonderheiten des in der Lohnbuchhaltung zu berücksichtigenden Schätzverfahrens bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche aus Steuerberatervertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bei fehlerhafter Erstellung der Jahresabschlüsse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche aus Steuerberatervertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bei fehlerhafter Erstellung der Jahresabschlüsse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 283/02

    Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers; Verjährung von Ansprüchen

    Auszug aus LG Bochum, 20.04.2017 - 1 O 160/14
    Voraussetzungen für die Annahme eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sind die Leistungsnähe des Dritten, seine Schutzbedürftigkeit, ein Einbeziehungsinteresse des Gläubigers sowie die Erkennbarkeit dieser Drittbezogenheit für den Schuldner (vgl. BGH, Urteil vom 02.07.1996, Az: X ZR 104/94; Urteil vom 08.06.2004, Az: X ZR 283/02; Urteil vom 24.04.2014, Az: III ZR 156/13).
  • BGH, 26.09.2000 - X ZR 94/98

    Zur Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Kapitalanlegern

    Auszug aus LG Bochum, 20.04.2017 - 1 O 160/14
    Drittschutz besteht einerseits, wenn der Gläubiger im Rahmen einer personenrechtlichen Beziehung für das "Wohl und Wehe" des einzubeziehenden Dritten einzustehen hat, andererseits, wenn der Vertrag so ausgelegt werden kann, dass der Gläubiger ein erkennbares besonderes Interesse an der Einbeziehung des Dritten hat, etwa bei der Beauftragung von Fachleuten (vgl. BGH, Urteil vom 26.09.2000, Az: X ZR 94/98, Rn. 43).
  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 104/94

    Annahme eines Vertrages mit Schutzpflichten zugunsten Dritter bei gleichzeitigem

    Auszug aus LG Bochum, 20.04.2017 - 1 O 160/14
    Voraussetzungen für die Annahme eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sind die Leistungsnähe des Dritten, seine Schutzbedürftigkeit, ein Einbeziehungsinteresse des Gläubigers sowie die Erkennbarkeit dieser Drittbezogenheit für den Schuldner (vgl. BGH, Urteil vom 02.07.1996, Az: X ZR 104/94; Urteil vom 08.06.2004, Az: X ZR 283/02; Urteil vom 24.04.2014, Az: III ZR 156/13).
  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 245/96

    Schutzwirkung eines Prüfungsvertrages zwischen einer Kapitalgesellschaft und

    Auszug aus LG Bochum, 20.04.2017 - 1 O 160/14
    Entscheidend ist insoweit, ob der Schuldner erkennen konnte, dass im konkreten Fall die Ergebnisse seines Tätigwerdens für einen Dritten bestimmt sein und von diesem verwendet werden würden (vgl. BGH, Urteil vom 02.04.1998, Az: III ZR 245/96).
  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 156/13

    Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber Kapitalanleger: Vertrag mit

    Auszug aus LG Bochum, 20.04.2017 - 1 O 160/14
    Voraussetzungen für die Annahme eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sind die Leistungsnähe des Dritten, seine Schutzbedürftigkeit, ein Einbeziehungsinteresse des Gläubigers sowie die Erkennbarkeit dieser Drittbezogenheit für den Schuldner (vgl. BGH, Urteil vom 02.07.1996, Az: X ZR 104/94; Urteil vom 08.06.2004, Az: X ZR 283/02; Urteil vom 24.04.2014, Az: III ZR 156/13).
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