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LG Bochum, 20.04.2017 - 14 O 53/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer einstweiligen Verfügung zur Sicherstellung des Betriebs eines Supermarkts in einem Einkaufszentrum zu den im Mietvertrag vereinbarten Öffnungszeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 20.04.2017 - 14 O 53/17
- OLG Hamm, 09.08.2017 - 30 U 53/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.03.2010 - XII ZR 131/08
Gewerberaummiete: Wirksamkeit einer formularmäßigen Betriebs- und …
Auszug aus LG Bochum, 20.04.2017 - 14 O 53/17
Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.03.2010 -XII ZR 131/08- ist sie der Ansicht, die Betriebsverpflichtung sei unwirksam, weil jegliche Schließungen vorübergehender Art ausgeschlossen seien, ausdrücklich auch für Inventuren, im Übrigen aber auch für andere Maßnahmen wie Umbauarbeiten oder Schönheitsreparaturen.Eine formularmäßige Vereinbarung einer Betriebs- und Offenhaltungspflicht ist im Regelfall nicht als eine unangemessene Benachteiligung des Mieters zu werten (vgl. BGH, Urteil vom 03.03.2010, XII ZR 131/08).
- OLG Hamm, 09.08.2017 - 30 U 53/17
Betriebspflicht; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Einkaufscenter; Klausel; …
Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 20. April 2017 verkündete Urteil der 14. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bochum - I-14 O 53/17 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Die Beklagte hat beantragt, die einstweilige Verfügung des Landgerichts Bochum vom 06.03.2017 (I - 14 O 53/17) aufzuheben.
Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Bochum vom 20.04.2017 (I - 14 O 53/17) aufzuheben und den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.