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   LG Bochum, 22.02.2019 - 10 S 26/18   

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https://dejure.org/2019,4647
LG Bochum, 22.02.2019 - 10 S 26/18 (https://dejure.org/2019,4647)
LG Bochum, Entscheidung vom 22.02.2019 - 10 S 26/18 (https://dejure.org/2019,4647)
LG Bochum, Entscheidung vom 22. Februar 2019 - 10 S 26/18 (https://dejure.org/2019,4647)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietsache ist grundsätzlich ohne Einbauten zurückgeben!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Beim Auszug Wohnung nicht leergeräumt - Mieter müssen bei Vertragsende die Mietsache grundsätzlich ohne Einbauten zurückgeben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann muss der Mieter Einbauten entfernen und wann nicht? (IMR 2019, 276)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Voraussetzungen der Zurückverweisung durch

    Auszug aus LG Bochum, 22.02.2019 - 10 S 26/18
    Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung ist insbesondere auch zu erwägen, dass eine Zurückverweisung der Sache in aller Regel zu einer Verteuerung und Verzögerung des Rechtsstreits führt und dies den Interessen der Parteien entgegenstehen kann (vgl. BGH NJW-RR 2005, S. 928).
  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 207/04

    Rechtsfolgen des Beitritts des Sachverständigen

    Auszug aus LG Bochum, 22.02.2019 - 10 S 26/18
    Dabei muss stets auch das Interesse der klagenden Partei im Auge behalten werden, in einer angemessenen Zeit einen vollstreckbaren Titel über die geltend gemachten Ansprüche zu erhalten (vgl. BGH NZBau 2006, S. 239).
  • BGH, 24.11.1976 - IV ZR 3/75

    Ausbleiben einer Partei in der Revisionsinstanz - Vorliegen eines

    Auszug aus LG Bochum, 22.02.2019 - 10 S 26/18
    Auch im Falle einer Aufhebung und Zurückverweisung ist im Hinblick auf die §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO ein Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit geboten (BGH JZ 1977, S. 232), allerdings ohne Abwendungsbefugnis (OLG Düsseldorf JurBüro 1985, Sp. 1729).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus LG Bochum, 22.02.2019 - 10 S 26/18
    Das Berufungsgericht ist vielmehr in seiner Prüfung darauf beschränkt, ob die erstinstanzliche Beweiswürdigung vertretbar, insbesondere widerspruchsfrei ist, nicht den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen zuwiderläuft oder Teile des Beweisergebnisses bzw. des Sachverhalts ungewürdigt lässt (BGH, NJW 2003, S. 3480 [3481]).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus LG Bochum, 22.02.2019 - 10 S 26/18
    Das ist bei der Beweisaufnahme durch Vernehmung von Zeugen immer der Fall, wenn die erstinstanzliche Beweiswürdigung das Berufungsgericht nicht zu überzeugen vermag, d.h. das Berufungsgericht die Beweiswürdigung auf Grund konkreter Anhaltspunkte nicht für richtig hält (BGH, NJW 2005, S. 1583 [1584]).
  • BGH, 10.07.2002 - XII ZR 107/99

    Pflicht des Mieters eines Tankstellengrundstücks zur Beseitigung von

    Auszug aus LG Bochum, 22.02.2019 - 10 S 26/18
    Weitergehende Veränderungen, zum Beispiel Einrichtungen, Aufbauten oder sonstige bauliche Maßnahmen, hat er zu beseitigen (vgl. BGH NJW 2006, S. 2115; BGH ZMR 2002, S. 901; OLG Düsseldorf MDR 2012, S. 210; siehe auch Klotz-Hörlin , in: Beck-OK Mietrecht, 14. Edition, § 546 Rn. 32).
  • BGH, 02.02.2006 - IX ZR 46/05

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter nach

    Auszug aus LG Bochum, 22.02.2019 - 10 S 26/18
    Das darüber hinaus erforderliche bestehende Schuldverhältnis zwischen den Parteien ergibt sich aus § 546 Abs. 1 BGB (vgl. BGH NZM 2006, S. 352).
  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 152/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines Fristenplans für Schönheitsreparaturen sowie

    Auszug aus LG Bochum, 22.02.2019 - 10 S 26/18
    Weitergehende Veränderungen, zum Beispiel Einrichtungen, Aufbauten oder sonstige bauliche Maßnahmen, hat er zu beseitigen (vgl. BGH NJW 2006, S. 2115; BGH ZMR 2002, S. 901; OLG Düsseldorf MDR 2012, S. 210; siehe auch Klotz-Hörlin , in: Beck-OK Mietrecht, 14. Edition, § 546 Rn. 32).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2010 - 3 U 58/10

    Pachtvertrag: Schadensersatz wegen Schlechterfüllung der Räumungspflicht

    Auszug aus LG Bochum, 22.02.2019 - 10 S 26/18
    Insofern ist eine fiktive Schadensgeltendmachung auch zulässig (vgl. dazu OLG Brandenburg, Urteil vom 15.12.2010, Az.: 3 U 58/10 - BeckRS 2011, 00404; Zehlein aaO. § 546 Rn. 105).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 U 200/10

    Mietobjekt ist im Übergabezustand zurückzugeben!

    Auszug aus LG Bochum, 22.02.2019 - 10 S 26/18
    Weitergehende Veränderungen, zum Beispiel Einrichtungen, Aufbauten oder sonstige bauliche Maßnahmen, hat er zu beseitigen (vgl. BGH NJW 2006, S. 2115; BGH ZMR 2002, S. 901; OLG Düsseldorf MDR 2012, S. 210; siehe auch Klotz-Hörlin , in: Beck-OK Mietrecht, 14. Edition, § 546 Rn. 32).
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