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   LG Bochum, 22.08.2008 - I - 5 S 72/08   

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https://dejure.org/2008,23789
LG Bochum, 22.08.2008 - I - 5 S 72/08 (https://dejure.org/2008,23789)
LG Bochum, Entscheidung vom 22.08.2008 - I - 5 S 72/08 (https://dejure.org/2008,23789)
LG Bochum, Entscheidung vom 22. August 2008 - I - 5 S 72/08 (https://dejure.org/2008,23789)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch der Versicherung auf Herausgabe der Pflegedokumentation eines Gepflegten; Einsichtsrecht im Wege der Cessio Legis an die Klägerin gem. § 116 Abs. 1 S. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) i.V.m. §§ 612, 601 BGB; Analoge Anwendung des § 294a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen

    Auszug aus LG Bochum, 22.08.2008 - 5 S 72/08
    Selbstbestimmungsrecht und der personalen Würde des Patienten ergibt (BGH NJW 1983, 328).
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.09.2013 - 12 O 1933/13

    Einsichtsrecht des gesetzlichen Krankenversicherers in Behandlungsunterlagen

    Daher kann der Klägerin nach Ansicht der Kammer auch nicht vorgeworfen werden, ihr Verfolgungsverlangen führe zu einer unzulässigen Ausforschung (vgl. hierzu - aber überkommen - LG Bochum , Urt. v. 22.08.2008 - 5 S 72/08, juris).
  • AG München, 24.02.2009 - 282 C 26259/08

    Übertragung eines Einsichtsrechts: Anspruch einer gesetzlichen Krankenkasse auf

    Das Einsichtsrecht als unabhängig von Hauptansprüchen allein zur Befriedigung des Informationsinteresses verfolgbares Nebenrecht aus dem Heimvertrag ist nicht in einer Weise ein höchstpersönliches Recht, dass eine Übertragung auf Dritte grundsätzlich nach § 399 BGB grundsätzlich ausscheidet (LG München, Beschluss vom 10.04.2008, Az. 6 S 21625/07, LG Bielefeld, Urteil vom 27.08.08, Az.: 22 S 49/08; anders ohne vertiefte Begründung LG Bochum, Urteil vom 22.08.2008, Az 1-5 S 72/08, LG Mönchengladbach, Urteil vom 19.09.2007; Az 2 S 34/07).
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