Rechtsprechung
LG Bochum, 22.10.2022 - I-7 T 213/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- RA Kotz
Erstattungsfähigkeit Kosten anwaltlicher Unterbevollmächtigter
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05
Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts einer …
Auszug aus LG Bochum, 22.10.2022 - 7 T 213/22
Die - dann gegebenenfalls zusätzlich entstehenden - Kosten eines Unterbevollmächtigten sind zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung aber nur notwendig - also erstattungsfähig -, soweit sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Hauptbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (BGH NJW 2006, 3008 Rn. 7).Es besteht keine Obliegenheit oder gar Verpflichtung, durch eine unternehmerische Entscheidung, deren Kosten nicht absehbar sind, eine entsprechende interne Organisation vorzusehen bzw. vorzuhalten (BGH r+s 2005, 91; BGH NJW 2006, 3008 Rn. 11).
- BGH, 21.01.2004 - IV ZB 32/03
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht am Prozessgericht zugelassenen …
Auszug aus LG Bochum, 22.10.2022 - 7 T 213/22
Es besteht keine Obliegenheit oder gar Verpflichtung, durch eine unternehmerische Entscheidung, deren Kosten nicht absehbar sind, eine entsprechende interne Organisation vorzusehen bzw. vorzuhalten (BGH r+s 2005, 91;… BGH NJW 2006, 3008 Rn. 11).