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   LG Bochum, 23.04.2021 - I-9 S 115/20   

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LG Bochum, 23.04.2021 - I-9 S 115/20 (https://dejure.org/2021,19792)
LG Bochum, Entscheidung vom 23.04.2021 - I-9 S 115/20 (https://dejure.org/2021,19792)
LG Bochum, Entscheidung vom 23. April 2021 - I-9 S 115/20 (https://dejure.org/2021,19792)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2021, 634
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Bochum, 16.10.2020 - 75 C 72/20

    Dem Schuldner stehen auch im Falle der vorzeitigen Restschuldbefreiung ab dem

    Auszug aus LG Bochum, 23.04.2021 - 9 S 115/20
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 16.10.2020 (75 C 72/20) wird zurückgewiesen.
  • BGH, 03.12.2009 - IX ZB 247/08

    Die Entscheidung über Restschuldbefreiung muss 6 Jahre nach Eröffnung des

    Auszug aus LG Bochum, 23.04.2021 - 9 S 115/20
    Entsprechend § 300a Abs. 2 S. 3 a.F. hat der Beklagte bei Rechtskraft der Erteilung der Restschuldbefreiung der Klägerin den Neuerwerb herauszugeben (vgl. BGH NZI 2010, 111; Begr. RegE zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte, BT-Drs. 17/11268, 17, 31) und über die Verwaltung des Neuerwerbs Rechnung zu legen.
  • BGH, 16.03.2023 - IX ZR 150/22

    Haftung des Treuhänders

    b) Nach dem Wortlaut des § 300a Abs. 1 Satz 1 InsO aF, auf den § 300 Abs. 4 Satz 3 InsO aF verweist, ist für den Neuerwerb allein auf den Eintritt der Voraussetzungen des § 300 Abs. 1 Satz 2 InsO aF abzustellen (so auch LG Bochum, NZI 2021, 634, 635; Graf-Schlicker/Kexel, InsO, 6. Aufl., § 300 Rn. 27; Jaeger/Preuß, InsO, § 300a Rn. 18; Uhlenbruck/Sternal, 15. Aufl., InsO, § 300 Rn. 48, § 300a Rn. 6).
  • LG Lübeck, 07.07.2022 - 14 S 122/21

    Insolvenzverwalterhaftung: Prozessführung gegen den ehemaligen Insolvenzverwalter

    (LG Bochum, Urteil vom 23. April 2021 - I-9 S 115/20 -, Rn. 8 ff., Juris).

    Auch in der Zusammenschau ergibt sich bei Zugrundelegung dieses Normverständnisses ein in sich schlüssiges Normgefüge, wie von Allemand (in: NZI 2021, 634) überzeugend herausgearbeitet:.

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