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   LG Bochum, 23.05.2007 - 10 T 22/07   

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https://dejure.org/2007,26847
LG Bochum, 23.05.2007 - 10 T 22/07 (https://dejure.org/2007,26847)
LG Bochum, Entscheidung vom 23.05.2007 - 10 T 22/07 (https://dejure.org/2007,26847)
LG Bochum, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 10 T 22/07 (https://dejure.org/2007,26847)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • AG Bochum - 80 IN 1034/06
  • LG Bochum, 23.05.2007 - 10 T 22/07
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.2004 - IX ZB 209/03

    Voraussetzungen der Restschuldbefreiung im Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auszug aus LG Bochum, 23.05.2007 - 10 T 22/07
    Ein Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung setzt gem. § 287 Abs. 1 InsO einen eigenen Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen voraus ( BGH ZVI 2004, 492 ).
  • OLG Köln, 24.05.2000 - 2 W 76/00

    Entscheidung über unzulässigen Restschuldbefreiungsantrag bereits vor dem

    Auszug aus LG Bochum, 23.05.2007 - 10 T 22/07
    Mit der sofortigen Beschwerde kann der Schuldner nicht nur jede Versagung der Restschuldbefreiung angreifen, die auf die Gründe der §§ 290 Abs. 1, 314 Abs. 3 Satz 2 InsO gestützt wird, sondern auch die Verwerfung des Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung als unzulässig ( OLG Köln ZInsO 2000, 334 und 608; OLG Zweibrücken, ZInsO 2002, 287 ).
  • OLG Zweibrücken, 30.01.2002 - 3 W 235/01

    Abtretung; Abtretungserklärung; Schuldner; Höchstpersönlich; Restschuldbefreiung;

    Auszug aus LG Bochum, 23.05.2007 - 10 T 22/07
    Mit der sofortigen Beschwerde kann der Schuldner nicht nur jede Versagung der Restschuldbefreiung angreifen, die auf die Gründe der §§ 290 Abs. 1, 314 Abs. 3 Satz 2 InsO gestützt wird, sondern auch die Verwerfung des Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung als unzulässig ( OLG Köln ZInsO 2000, 334 und 608; OLG Zweibrücken, ZInsO 2002, 287 ).
  • LG Hannover, 12.12.2008 - 20 T 153/08
    Mit der sofortigen Beschwerde kann der Schuldner nämlich nicht nur jede Versagung der Restschuldbefreiung angreifen, sondern auch die Verwerfung des Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung als unzulässig ( OLG Köln, Beschluss vom 04.10.2000 - 2 W 198/00 ; LG Bochum, Beschluss vom 23:05.2007 - 10 T 22/07).
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