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   LG Bochum, 24.05.2017 - I-4 O 328/16   

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https://dejure.org/2017,42706
LG Bochum, 24.05.2017 - I-4 O 328/16 (https://dejure.org/2017,42706)
LG Bochum, Entscheidung vom 24.05.2017 - I-4 O 328/16 (https://dejure.org/2017,42706)
LG Bochum, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - I-4 O 328/16 (https://dejure.org/2017,42706)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung eines Prämienguthabens bei Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung des Arbeitgebers als betrieblicher Altersvorsorgevertrag für den Arbeitnehmer; Ausüben des Widerspruchsrechts aus übergegangenem Recht des vormaligen Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 18.02.2015 - 20 U 183/14

    Rechtstellung des Versicherungsnehmers bei Übernahme einer Direktversicherung

    Auszug aus LG Bochum, 24.05.2017 - 4 O 328/16
    Der Klägerin können damit keine weitergehenden Rechte zustehen als dem ursprünglichen Versicherungsnehmer (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.06.2015, Az.: 20 U 76/15; Beschluss vom 18.02.2015, Az.: 20 U 183/14).
  • OLG Koblenz, 10.01.2022 - 10 U 1634/21

    Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags; Unzulässigkeit einer

    Die Rechtsprechung, wonach die Regelung des § 5a Abs. 2 S. 4 VVG a.F. nicht zur Anwendung kommt, betrifft damit nicht den Abschluss eines Versicherungsvertrags durch eine Versicherungsnehmerin, die nicht unter den Schutz der Verbraucher fällt (ebenso bereits etwa: Senat, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 10 U 1399/20; Beschluss vom 31. August 2020 - 10 U 807/20; OLG Stuttgart, Urteil vom 28. Mai 2020 - 7 U 499/19, a.a.O; LG Bochum, Urteil vom 24. Mai 2017 - 4 O 328/16, juris).

    Der Klägerin können keine weitergehenden Rechte als der ursprünglichen Versicherungsnehmerin zustehen (vgl. auch Senat, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 10 U 1399/20; Beschluss vom 31. August 2020 - 10 U 807/20; LG Bochum, Urteil vom 24. Mai 2017 - 4 O 328/16, a.a.O., m.w.N.).

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