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LG Bochum, 28.04.1999 - 2 O 7/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- franchiseurteile.de (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Nachhilfeschulen/Studienkreis
Zur Sittenwidrigkeit eines Franchisevertrages wegen Knebelung
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Sittenwidrigkeit des FV, Knebelung
Verfahrensgang
- LG Bochum, 28.04.1999 - 2 O 7/99
- OLG Hamm, 13.03.2000 - 8 U 113/99
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 208/01
Der Zahlungsanspruch einer KG in Liquidation gegen einen ehemaligen …
Der Beklagte erklärt gegenüber dem Zahlungsanspruch der Klägerin hilfsweise die Aufrechnung, und zwar erstrangig mit dem bereits in erster Instanz zur Aufrechnung gestellten Betrag von 14.846,84 DM, und im Range danach und begrenzt bis zur Höhe der Klageforderung mit einem angeblich auf den Beklagten gem. § 774 Abs. 1 S. 1 BGB übergegangenen Anspruch aus einer Darlehensverpflichtung der Klägerin gegenüber der Sparkasse P, für die der Beklagte eine Bürgschaft übernommen hatte, aus der er im Verfahren 2 O 7/99 vor dem Landgericht Siegen in Höhe von 182.494,99 DM in Anspruch genommen und zur Zahlung verurteilt worden ist. - OLG Hamm, 13.03.2000 - 8 U 113/99
Sittenwidrigkeit von Beteiligungsverträgen
8 U 113/99 OLG Hamm 2 O 7/99 LG Bochum. - LG Düsseldorf, 31.07.2002 - 12 O 415/98 Das Landgericht Bochum hat in seiner Entscheidung 2 O 7/99 vom 28.04.1999 (Quelle: http://www.franchiserecht.de/samme1014.htm) die Sittenwidrigkeit des von ihm geprüften Franchisevertrags unter anderem damit begründet, dass die Klägerin - die Franchise-Nehmerin - verpflichtet war, die gesamte Debitorenbuchhaltung über die Beklagte abwickeln zu lassen.